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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 29. Juni 2018, 17:41:33 »

Ups hab ich übersehen.
Irgendwie scheint es da aber ein Kommunikationsproblem zu geben.
Der Grund, den Urlaub icht zu genehmigen (die Übung), trifft ja anscheinend für den TE nicht zu. Oder er soll in der Einheit die Stellung halten- dann ist es aber meist auch so ruhig, dass man in der Zeit z.B. lernen kann.
Autor: KlausP
« am: 29. Juni 2018, 17:29:52 »

Wenn ihm das so wichtig ist kann er sich doch gegen die schriftliche Ablehnung beschweren. Nur mal so gesagt "Sie können keinen Urlaub nehmen wegen der Übung" zählt nämlich nicht.
Autor: funker07
« am: 29. Juni 2018, 17:00:06 »

Und natürlich kann man auch ganz normal Urlaub oder Dienstausgleich einreihcen.
Hat er ja, wurde abgelehnt.
Autor: ulli76
« am: 29. Juni 2018, 16:46:01 »

Und natürlich kann man auch ganz normal Urlaub oder Dienstausgleich einreihcen.
Autor: Ralf
« am: 29. Juni 2018, 14:03:29 »

Zitat
Punkt 3, ist das eine Falschaussage, das es das nur für den zivilen Bereich gibt! Wenn man Zugriff auf's Intranet der Bundeswehr hat, einfach mal das Programmheft runterladen.
Da gibt es das Seminar Assesmentcenter erfolgreich bestehen. Und bitte bringen sie jetzt nicht den Einwand, Assesmentcenter nur Offizier, bla bla....
Nee, man darf da gerne auch dran teilnehmen, wenn man in die Fw-Schiene möchte.
Nicht verwechseln, das Seminar ist für die Vorbereitung eines Assessment-Centers konzipiert. Da geht es um nicht um das ACFüKrBw, sondern allgemein eine Starthilfe, wenn man an irgend einem Assessment teilnimmt.
Die Frage war aber nicht nach einem Seminar, sondern nach Urlaub. Und die ist doch eindeutig beantwortet worden: Sonderurlaub gibt es nur für eine Vorbereitung für die zivile Eingliederung. Erholungsurlaub wird unabhängig vom Anlass gewährt, den muss der Beantragende nicht ausführen.

Unabhängig davon habe ich Soldaten, die sich für einen Laufbahnwechsel beworben neben einem erläuternden Gespräch auch Zeit zur Vorbereitung im Dienst gegeben. dafür braucht es in der Tat keinen Urlaub. Und für das KarrC Bw als Assessment kann man sich gut und gerne ohne einen hohen zeitlichen Aufwand vorbereiten.
Es ist nicht verboten, sich in der Freizeit weiter zu bilden, wenn man etwas erreichen will.
Autor: Panzertipse
« am: 29. Juni 2018, 13:30:56 »

Punkt 1, schnallen heißt das schon mal gar nicht! Wenn man so lange Spieß gewesen ist, sollte man nen vernünftigen Sprachgebrauch an den Tag legen können!
Punkt 2, was soll so ein negativer Kommentar überhaupt? Ich versuche zu helfen.

Oder habe ich mit meinem Satz, dass der BFD was machen kann, wenn der Chef ablehnt, was getroffen?

Punkt 3, ist das eine Falschaussage, das es das nur für den zivilen Bereich gibt! Wenn man Zugriff auf's Intranet der Bundeswehr hat, einfach mal das Programmheft runterladen.
Da gibt es das Seminar Assesmentcenter erfolgreich bestehen. Und bitte bringen sie jetzt nicht den Einwand, Assesmentcenter nur Offizier, bla bla....
Nee, man darf da gerne auch dran teilnehmen, wenn man in die Fw-Schiene möchte.


Autor: funker07
« am: 29. Juni 2018, 12:20:04 »

Was is denn an den zivilen Tests so anders (sofern es um große Accessmentcenter geht)?
Also Urlaub wirst du scheinbar nicht bekommen (wobei ich die Begründung für die Ablehnung schon schwach finde...es sei denn, du wirst als Nachkommando wirklich gebraucht).
Vielleicht gibt dir dein Vorgesetzter vor Ort etwas Zeit im Dienst.
Dafür solltest du ihm aber erklären können, wie genau du dich vorbereiten willst z.B. mit dem Hesse/Schrader Testbuch o.Ä.

Allerdings sollte eigentlich die Zeit nach Dienst dafür ausreichen.
Autor: KlausP
« am: 29. Juni 2018, 09:15:57 »

Sie haben aber schon geschnallt dass es dem TE um SÜ für einen Laufbahnwechsel innerhalb der Bundeswehr geht? Der BFD bietet Bewerbungstraining für zivile Bewerbungen an, die ja wohl deutlich anders verlaufen als die Tests beim KC oder dem ACFüKrBw.
Autor: Panzertipse
« am: 29. Juni 2018, 08:44:01 »

Da kann ich dir nen guten Tipp geben:

Wenn es noch nen bissle bis zum Termin im Karrierecenter hin ist, nimm mal Verbindung mit dem BFD auf.
Dieser bietet Vorbereitungskurse für den Test an.
Vielleicht haste ja Glück und bekommst Zeitnah was.
Dauer in der Regel: 5 Tage!
Dann füllste nen Antrag für ne Interne Maßnahme aus, legt diesen deinem Chef vor.
Wenn du nen guten Chef hast, stellt der dich für die 5 Tage mit Sonderurlaub frei.

Wird das abgelehnt gehste wieder zum BFD, der regelt das dann. Du glaubst nicht, was dieser für Möglichkeiten hat.

PS: Alle meine Chefs haben solche Dinge nicht nur unterstützt, sonder haben darauf hingewiesen, dass man an seine Zukunft denken soll und ruhig BFD Maßnahmen machen soll!
Autor: Ralf
« am: 23. Juni 2018, 13:40:16 »

Eignungstest für Laufbahnwechsel
Nein, dafür gibt es keinen Sonderurlaub.
Das schaffst du auch nach der Dienstzeit dich vorzubereiten, wenn nicht, machst du was falsch, denn du hast viele Tage (teilweise Wochen) Zeit. Incl. der Wochenenden.
Autor: ulli76
« am: 23. Juni 2018, 13:37:57 »

Wieso brauchst du dafür URlaub? Was willst du da lernen?
Autor: EisOhneWaffel
« am: 23. Juni 2018, 13:33:29 »

Eignungstest für Laufbahnwechsel
Autor: Ralf
« am: 23. Juni 2018, 13:30:12 »

Sonderurlaub zur Vorbereitung auf eine spätere zivile Anstellung kann gewährt werden unter bestimmten Voraussetzungen. Siehe hierzu A-1420/12 Nr. 339 ff.
Oder meinst du bei Eignungstest einen Test für einen Laufbahnwechsel?
Autor: EisOhneWaffel
« am: 23. Juni 2018, 13:26:08 »

Wurde Abgelehnt Erholungsurlaub aufgrund vom Übungsbefehl an dem ich nicht teilnehme (Innen Dienst )
Autor: Wüstensand
« am: 23. Juni 2018, 13:22:26 »

Meinst du Sonderurlaub? Erholungsurlaub kannst du dir ja nehmen wie du möchtest.
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