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Zusammenfassung

Autor: Itler
« am: 23. Juni 2020, 14:12:11 »

Tja, wir haben so ein Fall in der einheit. Die Soldatin wird von zu Hause (80km) zu jedem Termin gefahren, da die Verletzungen zu schwerwiegend waren, das Sie auf lange sicht nicht selber Fahren und nur in Begleitung sein soll.
Unser Spieß mäckert auch immer, aber er macht es anstandslos, weil er weiß was er zu tun hat.
Autor: LwPersFw
« am: 04. Mai 2020, 20:35:47 »


Wie der Chef dann dafür sorgt, dass sein Soldat zu seinem Termin kommt, ist erstmal sein Problem.

Das ist eben kein "Problem" und bedarf hier keiner "Grundsatzdiskussion"... weil in Vorschriften klar geregelt.

Ja, ÖD soll öffentliche Verkehrsmittel sein

(öffentliche Dienstleister: Bahn, Bus, Straßenbahn)
Autor: ulli76
« am: 04. Mai 2020, 18:23:49 »

Noch ein Hinweis- die "SanKvD" sind in der Regel Fahrer und Fahrzeuge die von den Einheiten gestellt und vom SanBereich koordiniert werden um Kapazitäten zu bündeln.
Autor: ulli76
« am: 04. Mai 2020, 18:21:46 »

ÖD soll wohl öffentliche Verkehrsmittel heissen.

Ist doch ganz einfach: Der Soldat muss ins Krankenhaus. Alleine die Tatsache muss zwischen dem SanBereich und der Einheit kommuniziert werden. Das ist ja auch die Grundlage dafür, dass irgendjemand für die Kosten aufkommt.
Wenn KEIN qualifizierter Krankentransport notwendig ist, ist die Einheit dafür zuständig, dass der Soldat zu seinem Termin kommt.

Jetzt kommt es regelmäßig vor, dass jemand, der in´s Krankenhaus muss, irgendein Gebrechen hat, was zu Einschränkungen in der Wahl des Transportmittels führt. Auch DAS muss der SanBereich der Einheit mitteilen. DIE weiss ja nicht unbedingt was der Soldat hat noch hat sie die Fachexpertise abschätzen zu können, was für Einschränkungen das mit sich bringt.

Also gibt es die truppenärztliche Bescheinigung. Und wenn da was vom Text her nicht passt, kann man das immernoch handschriftlich ergänzen, so dass die Einheit weiss, was sie beachten muss.

Wie der Chef dann dafür sorgt, dass sein Soldat zu seinem Termin kommt, ist erstmal sein Problem.
Autor: KlausP
« am: 04. Mai 2020, 17:59:48 »

Bringt doch hier sowieso nichts mehr - außer einer erneuten überflüssigen „Grundsatzdiskussion“.
Autor: F_K
« am: 04. Mai 2020, 17:57:19 »

Was ist ÖD?

Natürlich gibt es Erkrankungen / Verletzungen,  die das eigene Führen eines Fahrzeuges verhindern - und das ist vom Arzt zu dokumentieren.

Das die BW oft "lustige" Kostenrechnungen durchführt, ist wohl Legende.
Autor: LwPersFw
« am: 04. Mai 2020, 17:43:23 »

Eben - das Formular dient dazu, die Grundlage für die Erstattung von (Reise) Kosten zu sein - nicht dazu, die Einheit per ärztlicher Anweisung zu "zwingen", ein Dienst KFZ einzusetzen.

Doch, dass kann der Arzt und dies ist auch so gewollt.
Und dies macht nicht der Arzt, sondern der Erlasshalter/Gesetzgeber.

Denn es gibt schwere Verletzungen die weder das eigenständige Führen eines Pkw erlauben, noch die Nutzung des ÖD rechtfertigen.

Der Fahrer hat dabei auch keinen medizinischen Auftrag... sondern führt lediglich den Personentransport durch.

Und ... die Nutzung des BwFuhrpark gilt intern als kostenneutral.

Im Gegensatz zur Bezahlung eines zivilen Taxi-Unternehmens.

Davon ab ... würde ... wenn notwendig... selbst ein Taxi für 300 km bezahlt werden.

Denn ... der Soldat hat gesetzlichen Anspruch auf utV.

Und wenn denn Arzt Privat-Pkw und ÖD ausschließt ... ist das so... und von der Einheit/Dienststelle umzusetzen.
Autor: BSG1966
« am: 04. Mai 2020, 17:41:51 »

Ggf wäre halt im Rahmen der Fürsorge für die Einheit angemessen, sich um den (wie auch immer gearteten) Transport zu kümmern.
Autor: F_K
« am: 04. Mai 2020, 15:53:05 »

Eben - das Formular dient dazu, die Grundlage für die Erstattung von (Reise) Kosten zu sein - nicht dazu, die Einheit per ärztlicher Anweisung zu "zwingen", ein Dienst KFZ einzusetzen.
Autor: BSG1966
« am: 04. Mai 2020, 15:46:32 »

Jou aber das muss dann der SanBereich verantworten. Also wenn zB "Krankentransport" draufsteht mag es sinnvoll sein nochmal zwecks Rückfrage anzurufen ob es wirklich ein QUALIFIZIERTER Krankentransport sein muss oder nur der Transport eines Kranken usw - ich denke es ist klar was gemeint ist.
Autor: F_K
« am: 04. Mai 2020, 15:12:47 »

@ BSG1966:

Nein, natürlich nicht.

Ich kann mir allerdings kaum eine Diagnose vorstellen, die ZWINGEND zum Transport ein Dienst KFZ verlangen würde, unabhängig von PKW / Bus.

Gleiches gilt für die Begleitung - warum sollte das ein "Fahrer Dienst KFZ" sein müssen? Welche MEDIZINISCHE Qualifikation hat dieser?

Wenn wir dann also von einer verantwortungsvollen Angabe auf dem Formular ausgehen, wird der Fahrdienstleiter / Schirrmeister (oder wer immer die Fahrten einteilt) sicherlich schnell zu einer kostengünstigen Lösung kommen.
Autor: BSG1966
« am: 04. Mai 2020, 14:59:07 »

Was dann aber keine Sorge des Soldaten sein sollte.
Autor: F_K
« am: 04. Mai 2020, 13:10:55 »

Anmerkung:
Je nach Strecken erscheint ein Taxi / Fahrdienst kostengünstiger - geht um Steuergelder.
Autor: LwPersFw
« am: 04. Mai 2020, 12:43:31 »

@Ulli hat Ihnen den richtigen Rat gegeben...

Nehmen Sie mit dem SanBer Kontakt auf...

Sagen Sie, dass Sie für die Wahrnehmung des Termins aus Ihrer Sicht weder selbst fahren können, noch mit dem ÖD (Bahn, Bus, etc.)

Bitten Sie um Ausstellung der

"Bescheinigung zur Erstattung der Reiseauslagen im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung
für Fahrten zu medizinischen Einrichtungen außerhalb des truppen(zahn)ärztlichen Bereichs (Anlage 30a)"

Es muss das Formular 30a sein - achten Sie darauf.

Darauf kann der Arzt dann ankreuzen:

Aus ärztlicher Sicht wird für die Fahrt

[  ] kein bestimmtes Beförderungsmittel vorgeschrieben

[  ] aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung als Beförderungsmittel bestimmt:

[  ] Krankentransportwagen   [  ] Dienst-Kfz (Pkw)   [  ]  Dienst-Kfz (Bus/Pendelbus)
[  ] Regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel (z. B. Deutsche Bahn AG)
[  ] Regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel (z. B. Deutsche Bahn AG – 1. Wagenklasse)57
[  ] Sonstiges Beförderungsmittel…………………………………………………………………………….

[  ] eine Begleitperson ist erforderlich


Wenn der Arzt das auch so sieht … kreuzt er dann "Dienst-Kfz (Pkw)" und "eine Begleitperson..." an.

Wobei noch handschriftlich hinter "eine Begleitperson..." ergänzt werden sollte "Fahrer Dienst-Kfz" !!

Damit ist eine klare Anordnung erteilt, die Ihre Einheit umzusetzen hat.

Steht in der Einheit kein Dienst-Kfz zur Verfügung … wird wird durch die Einheit bei BwFuhrpark eine "Kurzzeitmiete mit Fahrer" geordert.

Oder nur der Pkw --- wenn den Fahrer die Einheit stellen kann.

Sie werden dann zu Hause abgeholt und auch wieder nach Hause gebracht.


Habe ich selbst mehrfach praktiziert … ist also ein normales Verfahren. ( Stecke einfach bei mir waren 300 km )
Autor: FrostedThunderze
« am: 04. Mai 2020, 12:20:06 »

Wohne keine 70km vom Standort entfernt
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