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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Lisa88 am 09. August 2018, 16:33:23
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Hallo Forumsgemeinde,
mein Lebensgefährte und ich (er BS, ich SaZ) werden ab nächstem Jahr an einen weiter entfernten Standort dauerkommandiert. Wir wohnen aktuell zur Miete und möchten die Wohnung halten, da wir ja nicht versetzt werden. Am neuen Standort kann uns keine Unterkunft gestellt werden.
Meine Fragen dazu:
- Erhalten wir jeweils TG und wenn ja, in welcher Höhe?
- Erhalten wir einen Wohnungszuschuss, da uns keine Unterkunft gestellt werden kann und wenn ja, in welcher Höhe?
- Ändert sich bei einer Heirat etwas an den Zulagen?
Schon mal danke für alle Auskünfte.
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Abgesehen von meinem Unverständnis (aber das ist wohl der Geist der Zeit...) wie ein SaZ UND ein BS sowas nicht wissen können:
Ist eure aktuelle Wohnung anerkannt?
Was steht auf eurer Verfügung?
Der Wohnungszuschuss (TÜG - Trennungsübernachtungsgeld) ist individuell am Standort zu erfragen, da er in München, logischerweise, anders ausfällt als in Wanne-Eickel.
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Lesen Sie die A-2212/1 und die wichtigsten Fragen werden beantwortet.
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Danke für die Quellenangabe. Die werde ich mir mal zu Gemüte führen ;)