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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 01. Januar 2018, 15:10:03 »

Das BGFT bietet sich an, um recht unproblematisch in die Community rein zu kommen. Über die Gruppe findet man auch Kontakt zu anderen Marschgruppen, denen man sich anschließen kann.
Autor: 12345678
« am: 31. Dezember 2017, 22:13:22 »


wenn man keine Ahnung hat oder die Frage nicht gelesen hat, dann kann man einfach keine zutreffende Antwort geben.

Dem stimme ich zu.

Wenn daran Soldaten der Bundeswehr in Uniform teilnehmen wollen/sollen, dann geschieht dies grundsätzlich geschlossen im Rahmen einer offiziellen Bundeswehr-Delegation.

Nein. Eine offizielle Bundeswehr-Delegation bei Marschveranstaltungen (und damit einen Delegationsleiter etc.) gibt es nur noch beim Nimwegen-Marsch.

Da es offenbar eine Delegation des VerbResBw gibt, die an diesem Berner Marsch teilnimmt, muss der Delegationsleiter diesen Antrag dem FwRes des für dieses Vorhaben durchführenden Landeskommandos zuleiten

Der VdRBw kann natürlich seinen Mitgliedern die Teilnahme im Rahmen von VVag/UTE ermöglichen, und dann gäbe es einen Leiter der jeweiligen VVag. Ob dieser einen Sammelantrag stellt oder ob jeder Teilnehmer  den Antrag individuell stellt, ist eine organisatorische Frage, beides ist möglich und üblich.

Für nicht beorderte Res geschieht das dann über den zuständigen FwRes seines LKdo, für beorderte Res über den BeordTrTl.

Für Veranstaltungen im Rahmen der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit ist das jeweilige Landeskommando zuständig, unabhängig davon, ob der Reservist beordert ist oder nicht. Der Beorderungstruppenteil stellt keine Uniformtrageerlaubnis außerhalb eines Wehrdienstverhältnnisses aus, er könnte insofern allenfalls dann zuständig sein, sofern er dem Reservisten die Teilnahme in Form einer DVag oder RDL ermöglicht, was aber eine sehr große Ausnahme sein dürfte.

(Es ist aus meiner Sicht nur "schade", dass z. B. hier SKA nicht dafür sorgt, dass tatsächlich ein "Delegationsleiter" vor Ort festgelegt wird - derzeit kann es passieren, dass es mehrere "Teil-" Delegationsleiter gibt (einer pro LKdo z. B.) und ggf. noch "Einzelteilnehmer").

Für Delegationsleiter für solche Veranstaltungen hat das SKA bis ca. 2005 tatsächlich gesorgt. Zu dessen wesentlichen Aufgaben gehörte damals die Kontrolle der Teilnehmer auf korrekten Anzug / korrektes Auftreten sowie darauf, ob sie tatsächlich eine Auslands-Uniformtragerlaubnis besaßen. Insofern ist es tatsächlich schade, dass dieses Verfahren eingestellt wurde.

Naja, auch verständlich als Wunsch - nur hätte dieser elegantionsleiter natürlich viel zu koordinieren und das bei Res über das eigene LKdo hinweg.

Nö, der Delegationsleiter erhielt seinerzeit die Liste der erteilten Uniformtrageerlaubnisse vom SKA und meldete dann etwaige Verstöße dorthin, ggf. mit einem kleinen Erfahrungsbericht. Je nach persönlichem Engagement hat er dann vielleicht noch so etwas wie eine "Verleihung" der ohnehin nicht tragerechtigten Auszeichnung zelebriert usw., aber viel mehr hing daran eigentlich nicht.

und ggf. "erwartet" ja der ausländische Gastgeber so etwas wie einen einheitlichen Leiter der Soldaten einer Nation.
So tritt man z. B. beim NISC nach Staat an, und der "Leiter" meldet alle "seine" Soldaten.

Zumindest beim Berner Distanzmarsch tut er dies nicht, und es gibt da auch nicht wirklich sowas wie ein Antreten oder Meldungen. Da führt halt ein militäraffiner Verein eine Wanderveranstaltung durch, und es gibt neben diversen zivilen Kategorien auch Kategorien für Uniformträger, d. h. einige Teilnehmer wandern halt in Uniform - mehr ist es ja letztlich nicht.

Das Antragsverfahren dauert aber und auf Einladung ist es deutlich einfacher-

Beim Berner Distanzmarsch ist es eigentlich egal, ob man eine persönliche Einladung hat oder nicht - die Veranstaltung ist beim SKA gut bekannt, und sie hat dort auch eine Veranstaltungsnummer: 314.www.UTE. Wenn man die auf dem Antragsformular angibt, dann ist das ausreichend.

mein Tipp: Nimm in zivil dran teil und mach dich auf die Suche nach dem sog. BGFT

Bei einer Teilnahme in zivil mag das noch angehen, aber bei einer Teilnahme in Uniform würde ich empfehlen, das sog. BGFT zu meiden, sofern man Wert auf ein militärisch korrektes Auftreten in der Öffentlichkeit legt.
Autor: ulli76
« am: 30. November 2017, 18:38:07 »

Für die schweizer Distanzmärsche gibt es keine offizielle Bundeswehrdelegation.
Es gibt aber tatsächlich die Möglichkeit, als Soldat in Uniform daran teilzunehmen. Das Antragsverfahren dauert aber und auf Einladung ist es deutlich einfacher- mein Tipp: Nimm in zivil dran teil und mach dich auf die Suche nach dem sog. BGFT bzw. der Marschgruppe Marine. Die können dir weiterhelfen was zukünftige Märsche angeht.
Autor: F_K
« am: 30. November 2017, 15:54:38 »

.. ich bin halt "Fan" von eindeutigen Strukturen - und ggf. "erwartet" ja der ausländische Gastgeber so etwas wie einen einheitlichen Leiter der Soldaten einer Nation.

So tritt man z. B. beim NISC nach Staat an, und der "Leiter" meldet alle "seine" Soldaten.

Geht natürlich auch ohne "echten" Leiter - manchmal mag es aber Abstimmungsprobleme geben.
Autor: miguhamburg1
« am: 30. November 2017, 15:15:40 »

Naja, auch verständlich als Wunsch - nur hätte dieser elegantionsleiter natürlich viel zu koordinieren und das bei Res über das eigene LKdo hinweg. Das halte ich weniger für zielführend, als dieses Projekt einem der LKdos federführend aufzugeben. Das würde dann sicher schin vieles vereinfachen, vor allem alles das, was in der aktiven Organisation abzubilden ist.
Autor: F_K
« am: 30. November 2017, 15:02:58 »

@ Migu:

Ja, natürlich - da haben wir doch vollkommene Übereinstimmung.

(Es ist aus meiner Sicht nur "schade", dass z. B. hier SKA nicht dafür sorgt, dass tatsächlich ein "Delegationsleiter" vor Ort festgelegt wird - derzeit kann es passieren, dass es mehrere "Teil-" Delegationsleiter gibt (einer pro LKdo z. B.) und ggf. noch "Einzelteilnehmer").
Autor: miguhamburg1
« am: 30. November 2017, 14:58:28 »

Lieber F_K, das mag ja grundsätzlich so sein.

Dennoch gilt dann das von mir Geschriebene für jeden Einzelmarschierer. Er hat seinen Antrag auf Uniformtrageerlaubnis auf dem Dienstweg von SKA genehmigen zu lassen. Für nicht beorderte Res geschieht das dann über den zuständigen FwRes seines LKdo, für beorderte Res über den BeordTrTl. Und Aktive stellen den Antrag über ihren zuständigen DV.
Autor: F_K
« am: 30. November 2017, 14:47:40 »

Zitat
Wenn daran Soldaten der Bundeswehr in Uniform teilnehmen wollen/sollen, dann geschieht dies grundsätzlich geschlossen im Rahmen einer offiziellen Bundeswehr-Delegation.

@ Migu:

Naja, das mag der Wunsch sein - in Realität haben oft viele Soldaten aus unterschiedlichen Verbänden bei EINER ausl. Veranstaltung jeweils "einzeln" eine DVag / ein Dienstverhältnis und damit dann einzelne Auslands UTE (mit jeweils einem Delegationsleiter).

Lediglich Nijmegen ist da eine Ausnahme, weil der Veranstalter keine "Einzel" Marschierer in Uniform haben möchte und die BW in Umsetzung dieses Wunschen festgelegt hat, dass nur über die EINE Delegation Auslands - UTE erteilt werden.
Autor: miguhamburg1
« am: 30. November 2017, 14:33:59 »

Mit Verlaub, 12345...

wenn man keine Ahnung hat oder die Frage nicht gelesen hat, dann kann man einfach keine zutreffende Antwort geben.

Wenn ein Soldat - in welchem Dienstverhältnis auch immer - im Ausland Uniform tragen soll/möchte, muss er dies auf dem Dienstweg genehmigen lassen.

Der Berner Marsch ist eine eine Veranstaltung eines ausländischen Veranstalters im Ausland. Wenn daran Soldaten der Bundeswehr in Uniform teilnehmen wollen/sollen, dann geschieht dies grundsätzlich geschlossen im Rahmen einer offiziellen Bundeswehr-Delegation. Der Delegationsleiter hat hier sicherzustellen, dass alle gemeldeten/qualifizierten/genehmigten Teilnehmer mit den entsprechenden Daten in einem Antrag gelistet werden, der dann auf dem Dienstweg der für die Genehmigung zuständigen Stelle im Streitkräfteamt zuzuleiten ist. Da es offenbar eine Delegation des VerbResBw gibt, die an diesem Berner Marsch teilnimmt, muss der Delegationsleiter diesen Antrag dem FwRes des für dieses Vorhaben durchführenden Landeskommandos zuleiten, der ihn bearbeitet und dann über das Kdo terrAufgBw an das SKA übermittelt. Denselben Weg müssen nach Erteilung einer Genehmigung dann auch sämtliche Veränderungen an der Zusammensetzung der Delegation gemeldet/genehmigt werden. Dies wird wohl kaum an einem Netto-Arbeitstag (von der Frage an gerechnet) möglich sein.

Autor: 12345678
« am: 30. November 2017, 14:13:30 »

Eine Teilnahme an diesem Marsch in Uniform ist allerdings nur dann zulässig, wenn Sie als offizieller Teilnehmer der Bundeswehr daran teilnehmen würden. Denn für diese Personen würde der zuständige Bearbeiter eine Uniformtragegenehmigung für das Ausland einholen.

Man kann als Soldat grundsätzlich durchaus auch "privat" bzw. individuell an solchen Marschveranstaltungen in Uniform teilnehmen (Ausnahme: Nijmegen-Marsch, dort muss man tatsächlich grundsätzlich offizieller Bundeswehr-Teilnehmer sein, um in Uniform teilnehmen zu dürfen). Ein Besuchskontrollverfahren ist allerdings auch bei "privater"/individueller uniformierter Teilnahme an solchen Auslandsveranstaltungen durchzuführen. Hier ist es korrekt, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bis morgen keine Genehmigung zu erhalten sein wird.
Autor: F_K
« am: 30. November 2017, 11:20:11 »

@ Migu:

Richtig - die Zeitlinie ist "sportlich".

Sowohl dunstigs als auch mein Tipp können besser umgesetzt werden, wenn man zeitgerecht plant.

So kurzfristig wird man dann wohl als "Zivilist" in Zivil marschieren müssen - ist ja nicht wirklich "schlimm".
Autor: miguhamburg1
« am: 30. November 2017, 11:04:12 »

Lieber F_K,

auch die Auslands-UTE für die Verbandsveranstaltung ist stets namentlich gebunden. Insofern wäre es tatsächlich erforderlich, dass der Delegationsleiter des ResVerb diesen zusätzlichen Teilnehmer an den zuständigen FwRes meldet, der dann diese Ergänzungsmeldung an das SKA senden müsste. Das halte ich angesichts der Tatsache, dass der Marsch bereits übermorgen stattfindet, für aussichtslos.
Autor: dunstig
« am: 30. November 2017, 10:55:22 »

Ansonsten kann man auch bei den Offiziersschulen / Universitäten anfragen, ob man sich mit anhängen kann. Wird des Öfteren von externen genutzt.

Allerdings wird es dafür jetzt offensichtlich zu kurzfristig sein.
Autor: F_K
« am: 30. November 2017, 10:53:20 »

Eine "offizielle" BW Delegation für den Berner Distanzmarsch ist mir nicht bekannt, aber es gibt wohl eine VVag des Reservistenverbandes.

Da könnte man sich "dranhängen" - denn dafür gibt es offensichtlich eine Auslands UTE.
Autor: miguhamburg1
« am: 30. November 2017, 09:59:38 »

@ Vult, Dienstpläne und Befehle gibt es allerdings im Falle einer Veranstaltung im Ausland ausschließlich für die offiziell teilnehmenden Soldaten einer Bundeswehrdelegation. Wenn der Teilnehmer zu einer solchen Delegation gehörte, hätte er die benötigten Informationen bereits und müsste nicht hier nachfragen.
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