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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: crazy2512 am 23. Mai 2018, 12:29:58
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Guten Tag,
kurz zum aktuellen stand:
Ich bin während meiner Dienstzeit in meine eigene Wohnung gezogen, welche auch die Eheliche Wohnung sein wird, und habe diese bisher nicht anerkennen lassen, da dies meines Wissens nach nicht ging?
Ich fahre Täglich 80Km einfache Strecke und bleibe unter 2h Fahrtzeit am Tag.
Ich werde in 3 Wochen heiraten, und nun stellt sich die Frage ob es eine Möglichkeit dadurch, gibt TG Empfänger zu werden.
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Natürlich hatten Sie die Wohnung anerkennen lassen können. Sie wäre allerdings erst für die nächste Personalmaßnahme berücksichtigungsfähig geworden. Aus dem gleichen Grund werden Sie meiner Meinung nach auch nach Ihrer Eheschließung kein TG-Empfänger werden.
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Personalmaßnahme bedeutet Versetzung ja?
Gibt es da auch eine Grauzone z.B. innerhalb des Btl eine Versetzung?
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Nein. Hier ist Versetzung mit Änderung des Standorts gemeint.
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ok, danke für die schnelle antwort