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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: jiink am 20. Februar 2018, 20:30:41

Titel: Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: jiink am 20. Februar 2018, 20:30:41
Moin,
Aufgrund eines privaten Unfalles bin ich nun Schwerbehindert GdB 70 mit Merkzeichen G und B.
Ich bin seit 2008 bei der Bundeswehr und habe 2027 DZE.

Habe keine wdb.
 
Nun habe ich den Sozialdienst gefragt, ob ich Berufsoldat werden kann.
Da laut gesetzt der Arbeitgeber verpflichtet ist, das ich dadurch keinen Nachteil habe.

Ich meine jetzt nicht das ich dadurch BS werde, sondern ganz normal durch Beurteilung etc. Den Antrag Berufsoldat einreiche und dieser positiv zurück kommt. Müsste ich nun ja einen 90/5 machen wo das theoretisch erst auffallen würde.

Ich habe jetzt 4 Personen gefragt und gefühlt 5 antworten bekommen. Mein Problem ist
Das ich dazu nix konkretes schriftliches finde.  Evt kann mir hier ja jmd helfen. Bei der letzten Frage hat dies ja schon sehr gut geklappt.

Mit freundlichen Grüßen ich
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: F_K am 20. Februar 2018, 20:45:14
Welches Gesetz?

Du bist vermutlich inzwischen Untauglich und damit nicht zum BS geeignet.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: tank1911 am 20. Februar 2018, 21:01:41
Angenommen Sie würden ausgewählt werden, dann käme die Aufforderung zum 90/5. Dieser würde aller Wahrscheinlichkeit nach negativ beschieden werden. Dann hätten Sie aber,  so wie jeder andere, der z.B. eine Fehlerziffer aufgrund einer Verletzung hat, die Möglichkeit, über den Truppenarzt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Darüber entscheidet dann der beratende Arzt BAPersBw. Dies wiederum ist dann auch von dem Bedarf Ihrer Qualifikation, dem "körperlichen Anteil" und der weiteren Entwicklung ihres Zustands abhängig...der PersFhr sitzt da mit im Boot...der DV kann Stellung nehmen. Ein Versuch kostet nichts...
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: jiink am 20. Februar 2018, 21:17:35
Moin,
Das Gesetz mit der Gleichstellung steht im Grundgesetz.
Artikel 3 Absatz 3

 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 Und im
SGB IX § 211 Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten steht zb.

Die besonderen Vorschriften und Grundsätze für die Besetzung der Beamtenstellen sind unbeschadet der Geltung dieses Teils auch für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte so zu gestalten, dass die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten und Beamtinnen erreicht wird.
(2) Absatz 1 gilt für Richterinnen und Richter entsprechend.
(3) Für die persönliche Rechtsstellung schwerbehinderter Soldatinnen und Soldaten gelten die §§ 2, 152, 176 bis 182, 199 Absatz 1 sowie die §§ 206, 208, 209 und 228 bis 230. Im Übrigen gelten für Soldatinnen und Soldaten die Vorschriften über die persönliche Rechtsstellung der schwerbehinderten Menschen, soweit sie mit den Besonderheiten des Dienstverhältnisses vereinbar sind.
Stand: 17.07.2017

Also im Grunde kann die Bundeswehr ja nicht sagen ich bin Dienstfähig (90/5 dienstunfähig) und im gleichem Atemzug sagen für Berufsoldat nicht oder verstehe ich es einfach nicht 😂.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: tank1911 am 20. Februar 2018, 21:22:10
Bei BS und 90/5 bei "Vorschaden", geht darum abzuwägen, ob der Soldat seinen Dienst auch bis "zum Schluss" leisten kann, was z.B  zur mit der Alimentierung bis dahin und darüber hinaus zu tun hat.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: jiink am 20. Februar 2018, 21:31:58
Ja gut, das abwägen muss dann wahrscheinlich ein Arzt machen.
Mich beschäftigt dies momentan nur, das ich dem Chef Aufzeigen kann das ich aufgrund der Grundlage trotzdem BS werden kann und nicht als Quotenschwein bei der Beurteilung benutzt werde.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: LwPersFw am 20. Februar 2018, 21:33:36
Wenn es denn soweit kommt, könnten Sie das ja auf Grundlage des Folgenden juristisch überprüfen lassen.

Aber Obacht... nicht gegen die BA 90/5 beschweren... sondern erst gegen den ablehnenden Bescheid !



"Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)
§ 18 Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

(1) Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten dürfen bei einer Maßnahme, insbesondere beim beruflichen Aufstieg oder bei einem Befehl, nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Behinderung ist jedoch zulässig, soweit eine Maßnahme die Art der von der schwerbehinderten Soldatin oder dem schwerbehinderten Soldaten auszuübenden Tätigkeit zum Gegenstand hat und eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für diese Tätigkeit ist.

Wenn im Streitfall die schwerbehinderte Soldatin oder der schwerbehinderte Soldat Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lassen, trägt der Dienstherr die Beweislast dafür, dass nicht auf die Behinderung bezogene, sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für diese Tätigkeit ist.

(2) Wird gegen das in Absatz 1 geregelte Benachteiligungsverbot beim beruflichen Aufstieg verstoßen, können hierdurch benachteiligte schwerbehinderte Soldatinnen oder Soldaten eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen; ein Anspruch auf den beruflichen Aufstieg besteht nicht. Ein Anspruch auf Entschädigung muss innerhalb von zwei Monaten, nachdem die schwerbehinderte Soldatin oder der schwerbehinderte Soldat von dem Nichtzustandekommen des beruflichen Aufstiegs Kenntnis erhalten hat, geltend gemacht werden."

Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: jiink am 20. Februar 2018, 21:44:01
Super Danke genau so etwas habe ich gesucht.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: F_K am 20. Februar 2018, 21:56:46
Mal konkret: geht denn IGF?

Mit welchen Noten?

Und warum dann behindert?
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: jiink am 20. Februar 2018, 22:08:36
Das mit dem 90/5 war nur ein Beispel.  Bzw muss ich meinen noch machen, mir wurde aber schon im BwK gesagt das dieser nicht negativ ausgeht. (Ich weiß nix schriftliches etc.)

Ich bin inkomplett querschnittsgelähmt, also wird es auf eine igf Befreiungen hinauslaufen.

Mein Anliegen bezog sich im Grunde nur darauf das ich dem Chef aufzeigen kann, hier Herr xxx aufgrund der Gesetzes Lage bitte ich um eine ehrliche und gerechte Beurteilung, wenn man mir nun aufzeigt das ich definitiv kein BS werden kann, wüsste glaube ich jeder wie die Beurteilung aussehen würde. Da ich aber wenn es die Möglichkeit gibt keine Lust habe ein Quotenschwein zu sein, interessiert es mich und würde gerne mich dazu einlesen und weiterbilden.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: Andi8111 am 20. Februar 2018, 22:10:28
Das ist doch quatsch. Eine Schwerbehinderung schließt die Übernahme zum BS grundsätzlich aus. Die zugrundeliegende Entscheidung fußt auf der gesundheitlichen Nichteignung. Das ist doch logisch. Und in diesem Fall hat eine Ausnahmegenehmigung auch keinen Erfolg. Das wäre doch ein Einfallstor für jeden Versehrten. Ich kenn keinen Fall, bei dem das geklappt hätte.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: Andi8111 am 20. Februar 2018, 22:13:28
Der TrArzt MUSS bei vorliegender GZ an Gradation IV auf „nicht dienst- und verwendungsfähig“ entscheiden.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: jiink am 20. Februar 2018, 22:18:38
Moin,
Leider verstehe ich ihre Abkürzung GZ und IV nicht. Evt stehe ich auf dem Schlauch.
Könnten Sie mir diese vor erklären.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: Andi8111 am 20. Februar 2018, 22:21:46
Gesundheitsziffer. In Ihrem Fall VI (sechs) 42 (Wirbelsäulenschäden mit neurologischen Ausfallssyndromen)
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: ulli76 am 20. Februar 2018, 22:21:54
GZ=Gesundheitsziffer
IV ist die Gradation der Gesundheitsnummer. Quasi der Schweregrad. Geht von I bis VI. Ab IV isses in der Regel nix mit BS.
Mit einer inkompletten Querschnittslähmung wirst du eine VIer Gradation- also dauerhaft untauglich bekommen. Da hat der Truppenarzt keine Wahl.
Da müsstest du schon ein absoluter Spezialist in einer Mangelverwendung und darin noch der Überflieger sein, damit du damit eine Ausnahmegenehmigung bekommst.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: jiink am 20. Februar 2018, 22:26:33
Danke schön für die ausführliche Erklärung.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: F_K am 21. Februar 2018, 06:50:41
... und um LwPersFw zu ergänzen:

IGF / KLF / DSA sind zentrale Anforderungen an einen Soldaten - und daher gilt (vereinfacht): wer schwerbehindert ist, wird kein Soldat.

Wer als Soldat schwerbehindert wird, wird nicht verlängert.

(Ausnahmen: Einsatzschädigung - und derjenige, der auch mit Lähmung "fliegen" kann).
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: tank1911 am 21. Februar 2018, 09:19:28
Zitat
wer schwerbehindert ist, wird kein Soldat. Wer als Soldat schwerbehindert wird, wird nicht verlängert.

Ich würde das nicht so einfach pauschalisieren. Das Prozedere was ich dargestellt habe (selbst erfolgreich durchlaufen), steht jedem Soldaten offen. Gerade bei dem heutigen Personalbedarf gibt es je nach Verwendung immer Chancen. Wenn der TE z.B. JgFw ist, kann er klar einen Haken an die Nummer machen. Wenn er aber in der Lage ist, von der Couch aus die Flugbahn von Satelliten zu programmieren, die Bw für diese Fähigkeit 8 DP hat, wovon nur 4 besetzt sind und nur er BS werden will, dann wird das geprüft. Und wenn der beratende Arzt in Köln sagt, dass kann er auch in 30 Jahren noch so machen, dann kann er auch BS werden. Bei einem entsprechenden Bedarf tritt sogar die Leistungsfähigkeit in den Hintergrund. Wenn es kein Gesetz gibt, wo drin steht: Schwerbehindert = keine Übernahme, dann würde ich das probieren, weil schaden wird es nicht.

Davon abgesehen:
Zitat
IGF / KLF / DSA sind zentrale Anforderungen an einen Soldaten

Da sieht die Realität aber mal ganz anders aus...
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: jiink am 21. Februar 2018, 09:53:00
Ich Merk schon, das so ein Fall zum Glück nicht oft vorkommt.
Und Homeoffice wird immer größer, natürlich kommt es auf dem dienstposten an.
Das bei  einem Fw in einer kämpfenden Verwendung dies schwer wird denke ich jeden bekannt.
Aber die Bundeswehr hat ja Auch eine Menge Dienstposten wo das nicht so ist.
Ich denke ich werde es einfach nochmal detailliert mit dem truppenarzt besprechen.

Zum Thema igf, mal abgesehen von meinem Gesundheitszustand.
Es gibt Menschen die sind inkomplett querschnittsgelähmt und könnten das igf bestehen.
Wenn zb nur die Blase gelähmt wäre. Aber dies ist alles nur Spekulation und würde zu nix führen.

Ich glaube langsam, das man es einfach nicht 100% sagen kann.  Da es zuviel wenn und aber gibt.
Dennoch bedanke ich mich für die Anstöße und Ideen Bzw aussagen.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: F_K am 21. Februar 2018, 12:18:54
@ Tank:

Du hast schon erkannt, dass ich eine Regel erläutert habe - die Ausnahmen zulässt?

Dein Beispiel hat ja auch mit "Fliegen" zu tun - wie von mir genannt.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: tank1911 am 21. Februar 2018, 12:27:16
Hab ich.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: LwPersFw am 21. Februar 2018, 13:03:32
Wir bewegen uns hier in einem sehr speziellen Bereich, mit vielen eigenen Regeln.
Besonders hier kommt es auf den Einzelfall an.

Selbst Schädigungen, die nach den San-Vorschriften die Einstufung "nicht wehrdienstfähig" zwingend vorgeben, müssen z.B. nicht ein DU-Verfahren mit Entlassung zur Folge haben...

Deshalb kann es eben sein, dass es im Ausnahmefall dazu kommen könnte, dass ein schwerbehinderter BS-Antragsteller übernommen wird.

Wer als (schwer-) behinderter SaZ diesen Versuch "angehen" will, sollte aber auf jeden Fall seine Schwerbehindertenvertretung bitten, ihn auf dem gesamten Weg zu beraten und zu unterstützen.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: jiink am 21. Februar 2018, 14:51:04
Das mit der Schwerbehindertenvetretung ist ein wichtiger Punkt, da diese ja schon bei den Beurteilungen Stellung nehmen darf/kann/muss.

Aber mein Ziel war es nicht hier nun eine Grundsatzdiskussion oder so zu führen. Ich dachte nur das es evt ja mehrere Kameraden gibt die vor diesem Problem stehen und es daher eine konkrete zdv oder ähnliches gibt.

Vielen Dank für die zahlreichen Informationen.

Wenn es soweit ist oder ich durch Pers etc mehr Stich feste Hinweise bekomme, werde ich diese bei Interesse hier veröffentlichen.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: LwPersFw am 21. Februar 2018, 15:25:30
Es gibt zu diesem speziellen Punkt keine Vorschrift... weil es bei dieser Frage darum geht... wie die bestehenden Vorschriften/Gesetze/Verordnungen im Einzelfall anzuwenden wären...

Da heißt es ... herausfinden was es gibt... z.B. im IntranetBw in "Regelungen-Online", oder durch Nachfrage bei der Schwerbehindertenvertretung und sich in die Materie einarbeiten...

Auch empfehle ich im Internet nach soldatenbezogenen Urteilen von Gerichten zu suchen, die sich mit der Thematik Behinderung beschäftigen. Auch dort finden sich nützliche Hinweise...wie dies:

"Im Hinblick auf die vor der Einleitung des Verfahrens zur Feststellung der Dienstunfähigkeit durch die Entlassungsdienststelle vorrangig zu prüfende Möglichkeit, ob ein Verbleiben im Dienst möglich ist und in welchen dienstlichen Verwendungen der Soldat behinderungsgerecht - möglichst in seiner Fachrichtung/Ausbildungs- und Verwendungsreihe oder seinem Dienstbereich - weiterverwendet werden kann, werden Soldaten mit einem GdB von mindestens 30, aber weniger als 50 schwerbehinderten Soldaten gleichgestellt"
(Bayerisches LSG, 6. August 2014, Az L 10 AL 45/13)


Aber Obacht ... auch hier muss qualifiziert bewertet werden, ob das vom Gericht ausgeführte, auf den eigenen Fall anwendbar ist und immer abklären, ob sich seit dem Urteil nicht die Gesetzes-/Vorschriftenlage geändert hat!


So können ja z.B. auch aktive Soldaten, mit einem Grad der Behinderung von 30 bis unter 50, inzwischen die Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen. Wie das geht, findet sich in der GAIP des BAPersBw. Bei der Antragstellung aber immer die Schwerbehindertenvertretung mit ins Boot holen !!!
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: ChrisP am 25. Februar 2019, 11:30:49
Das ist doch quatsch. Eine Schwerbehinderung schließt die Übernahme zum BS grundsätzlich aus. Die zugrundeliegende Entscheidung fußt auf der gesundheitlichen Nichteignung. Das ist doch logisch. Und in diesem Fall hat eine Ausnahmegenehmigung auch keinen Erfolg. Das wäre doch ein Einfallstor für jeden Versehrten. Ich kenn keinen Fall, bei dem das geklappt hätte.

Nur weil Sie keinen Fall kennen, bei dem es geklappt hätte, heißt es nicht, dass es Quatsch ist. Ich frage mich, woher Sie die Information haben, dass eine Übernahme zum BS GRUNDSÄTZLICH ausgeschlossen ist. Weil Sie das so wollen? Vielleicht hat sich ja zu Ihrer Aussage schon jemand geäußert, aber wenn ein Soldat für einen Dienstposten qualifiziert ist und seinen Anforderungen gerecht wird, dann kann er auch BS werden. Hier gibt es nur an oder aus! Entweder ich bin diensttauglich, dann kann ich auch BS werden, oder ich bin es nicht und muss aus dem Dienst entlassen werden. Ein Zwischending im Sinne von „Der macht zwar seinen Job gut, aber für den BS ist er nicht gesund genug“ gibt es nicht. Wie dann letztendlich der Disziplinarvogesetzte entscheidet steht auf einem anderen Blatt Papier.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: F_K am 25. Februar 2019, 11:56:27
@ Chrisp

So ein Blödsinn - zieht sich ein SaZ / BS eine Gesundheitsschädigung zu - so wird er ggf. Untauglich, aber aus Fürsorgegründen wird nicht zwingend ein DU Verfahren eingeleitet.

Trotzdem wird der Soldat dann entlassen (Pension / DZE), dann ist er erstmal nicht wehrdienstfähig ...

Da kennt ja wohl jeder einen solchen Fall, oder?
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: ulli76 am 25. Februar 2019, 12:22:09
Das ist sogar der Klassiker- VIer Gradation. Keine Entlassung, bei Bedarf leidensangepasster Dienstposten,  ggf. Ausnahmegenehmigung für bestimmte Lehrgänge und sogar Einsätze. Entlassung wenn kein passender Dienstposten gefunden werden kann.
Derjenige wird aber ausschliesslich mit Ausnahmegenehmigung BS oder bekommt eine Eignung für eine Dienstzeitverlängerung.

Zwei komplett unterschiedliche Baustellen.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: BSG1966 am 25. Februar 2019, 13:32:18
Das Gesetz mit der Gleichstellung steht im Grundgesetz.
Artikel 3 Absatz 3
[...]
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Das zieht ja schon bei der Einstellung nicht. Wenn eine Person nicht die gesundheitliche/körperliche Eignung für den Soldatenberuf mitbringt, wird er ja gar nicht erst eingestellt. Und ich wage zu behaupten, dass das auch schon vor Gericht ausgiebig geklärt worden ist.
Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: LwPersFw am 25. Februar 2019, 15:42:45
Wie ich bereits anmerkte ... bei dieser Fragestellung wird es immer auf den ganz speziellen Einzelfall ankommen.

Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht ... aber die Chance geht ... nüchtern realistisch ... gegen "Null".

Vor welchem rechtlichen Hintergrund sich dies abspielt ... siehe als Beispiel das folgende Urteil.

In diesem Fall hatte der Soldat keinen Erfolg.

Deshalb nochmal ... bevor "Papier schwarz gemacht wird" ... unbedingt von Fachleuten rechtlich/medizinisch beraten lassen.

VG München, Urteil v. 19.09.2017 – M 21 K 15.4029

Titel: Antw:Schwerbehinderung und Berufssoldat
Beitrag von: F_K am 25. Februar 2019, 15:58:02
Also nochmal allgemein:

Im Einzelfall, im extremen Einzelfall (vielleicht gab es den bisher nicht Mal) mag es vielleicht möglich sein - der TE spricht von ein GdB 70 - das ist eine ganz erhebliche Behinderung.

Der Hptm im zitierten Urteil hat vermutlich (wegen gutem Verlauf) noch keine Behinderung - ist aber trotzdem nicht dienstfähig.