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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 81 
 am: 26. März 2024, 18:09:39 
Begonnen von Jasmin83 - Letzter Beitrag von Jasmin83
Mein Sohn hat heute einen Brief erhalten. Von der Kaserne wo er seine Grundausbildung abgeleitet hat. Er hatte dort eine Verlustmeldung gemacht . Nun kam ein Brief da er aus der Bundeswehr entlassen worden sei, möge er bitte überweisen ..  Entlassen ??? Er ist nur an einen neuen Standort gekommen. Letzte Woche krank zu Hause und nun im Urlaub.  Ist das ein normales Schreiben und es ist gemeint das er nicht mehr dort ist oder traut er sich sich nicht zusagen das er es hingeschmissen hat oder ist er entlassen worden und weiß es nicht ? Probezeit endet diesen Monat. Bin voller Angst.

Ps: da er weg ist darf ixh alle Briefe öffnen

 82 
 am: 26. März 2024, 18:06:45 
Begonnen von DerFrohdo - Letzter Beitrag von DerFrohdo
Moin zusammen!

Bin letztes Jahr (Mai 23) in die Bundeswehr eingetreten bei der Luftwaffe. Und habe meine UGL (GA) in Heide sowie auch mein Feldwebellehrgang (KOA FL1+2) in Appen erfolgreich absolviert.
Durch ein persönliches Anliegen habe ich in Oktober 23 meinen Widerruf ziehen müssen.
Nun bin ich zum 01.03 diesen Jahres wieder eingestellt worden in SKB und trage die Heeresuniform (soweit auch alles fein).
Ich erhielt heute meinen voraussichtlichen Lehrgangsplan. Dieser beinhaltet, dass ich nun die USH in Sondershausen und FL-Lehrgang auch Sondershausen absolvieren soll, da ich jetzt "Heeresuniform" trage.
Durch etwas Recherche konnte ich herausfinden, dass der Lehrninhalt kaum Unterschiede macht, außer mehr grün beim Heer.
Da ich allerdings als einfacher IT-Fw Fachdienst in SKB eingeteilt bin, verstehe ich den Sinn und Zweck nicht, mich nochmals 6 Monate auf "Wiederholungslehrgang" zu schicken, da der Unteroffizierlehrgang demnach auch die AGA ist. Und tatsächlich empfinde ich es Würdelos ohne Beachtung meiner ganzen ATN's (San-Ersthelfer Alpha+ Bravo, Leitender beim Schießen, OVWA etc.) einfach in ein solche Lehrgänge zu schicken.

Da ich noch "Frischfleisch" in der Truppe bin und vieles noch nicht verstehe und noch etwas "Hemmung" habe meine Wehwehchen anzusprechen wollte ich erstmal Online und anonym nach Hilfestellung ersuchen. Ich weiß, viel "mimimi" und "die Bundeswehr ist kein Ponyhof"... Aber bereits ausgebildetes Personal schickt man doch nicht auf die gleiche "Ausbildung", oder???

Möglich, dies irgendwie zu kommunizieren, dass ich diese beiden bzw. nur den Unteroffizierlehrgang nicht benötige (würde mich tatsächlich nochmal den FL-Lehrgang sonst durchweinen).
Oder sollte ich es lieber mit einem TSK-Wechsel direkt versuchen? Ich meine, bei der SKB ist es ja egal welche Uniform man trägt und ich habe halt die benötigten ATN's. Außerdem würden 6 Monate mehr zur Verfügung stehen für meine TE um spezifische und tatsächlich relevantere Lehrgänge einzunehmen (zb. B/C/CE Führerschein, da ich keinen besitze und dieser erforderlich ist in meinem Dienstposten).

Über Rat wäre sehr dankbar!

Gruß

 83 
 am: 26. März 2024, 18:06:11 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von MikeEchoGolf
Eine Wehrgerechtigkeit bei 3-6 Monaten ist eher zu erzielen als eine mit 12+ Monaten.
Für die LV reichen evtl. schon 3-6 Monaten, wenn danach in RDL (Truppenwehrübungen) nachgearbeitet wird und
für die BV sehe ich tatsächlich 12+ Monate als Minimum.




 84 
 am: 26. März 2024, 17:32:45 
Begonnen von Tom Bo.18 - Letzter Beitrag von Ralf
Das kommt ja alle Jahre von Hobbyjuristen im Forum wieder mal auf und ein älteres Urteil wird zitiert (ohne dass dieses auch Bezug zum aktuellen Bewerbungsbogen hat und auf den Tatumfang abhebt und dass bereits eine Eignung trotz Angabe des Strafbefehls zugesprochen wurde. Also alles nicht vergleichbar).
@Clowngefreiter: wie deine Rechtsauffassung ist, ist nicht maßgeblich. Zum einen findest du in dem von Dir zitierten Artikel auch den Hinweis auf die "im Einzelnen umstrittenen Grenzen".
Der von Dir zitierte §43 gibt durchaus das Recht, die Daten weiterzugeben, also nicht nur den ersten Halbsatz lesen.

Fakt ist: wer sich nicht an das hält, was im Bewerbungsbogen angegeben ist (und der btw auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten geprüft und freigegeben ist), begeht einen Einstellungsbetrug. Wer meint, die daraus resultierenden Folgen seien nicht Rechtens, kann klagen. Und dann ist es wie immer. der Einzelfall wird betrachtet.
Alles andere, was du da hineininterpretierst, ist deine Auslegungssache und hat keine Relevanz.
Und solange hält man sich eben daran, was da steht oder lässt es eben sein. Wenn man nur halb so viel Energie darin verwenden würde, gesetzeskonform zu leben wie angebliche Gesetzeslücken zu finden, der fährt im Leben sowieso viel besser.

 85 
 am: 26. März 2024, 16:34:37 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von schlammtreiber
Noch mal, Wehrdienste von 3 Monaten, 4 Monaten oder auch 6 Monaten sind militärisch sinnlos in der Hinsicht, dass man dadurch keine einsetzbar ausgebildeten Soldaten produziert (also auch keine kurzfristig brauchbaren Reservisten). Es wären tatsächlich nur "Schnupperkurse". Ob man sich davon jetzt erhofft, dass man mehr Freiwillige gewinnt (die Vergangenheit lässt daran zweifeln), oder das Ganze nur aus Gründen der Wehrgerechtigkeit 3monatig machen möchte, beides erfüllt nicht den eigentlichen Sinn einer Wehrpflicht.

Also muss es (wie früher), ResVerbände geben, z. B. HSch, aber auch gekaderte Verbände.

Mit nur 3 Monaten Ausbildung sind diese Verbände nicht einsatzfähig

Genau das.

 86 
 am: 26. März 2024, 15:43:39 
Begonnen von Tom Bo.18 - Letzter Beitrag von BulleMölders
Streitet euch bitte per PN weiter, ansonsten ist hier dicht!

 87 
 am: 26. März 2024, 14:35:29 
Begonnen von Tom Bo.18 - Letzter Beitrag von Clowngefreiter
Wie ich bereits zu Anfang sagte, ist das meine Rechtsauffassung, die ich ja auch argumentativ unterfüttert habe.

https://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/eignung/vgsaarland210713.htm


 88 
 am: 26. März 2024, 14:29:54 
Begonnen von Tom Bo.18 - Letzter Beitrag von F_K
@ Clownsgefreiter:

Der Bewerber bewirbt sich bei der BW - die Arbeit dazu ist an die KC / AC ausgelagert, diese gehören aber organisatorisch zur Bundeswehr.

Da ist nichts rechtswidrig - oder hast Du ein Urteil zur Hand, dass dies belegt?

 89 
 am: 26. März 2024, 14:22:05 
Begonnen von Tom Bo.18 - Letzter Beitrag von Clowngefreiter
1) Das Einsichtsrecht des MAD ergibt sich daraus, dass es ein Geheimdienst ist. Er darf aber nicht über die charakterliche Eignung entscheiden sondern über die Zuverlässigkeit. Das sind zwei unterschiedliche Sachen.

2)Rechtswidrig ist, dass sich eine nachgeordnete Bundesbehörde rausnimmt, vom Bewerber über das gesamte Bundeszentralregister unterrichtet zu werden. OHNE ein Einsichtsrecht zu haben!

 90 
 am: 26. März 2024, 11:44:17 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von MikeEchoGolf
Zitat
Wenn jetzt über eine wie auch immer geartete Wiedereinführung der Wehrpflicht geredet wird, dann offenbar vor allem, weil all die PR-Kampagnen, Offensiven zur Attraktivitätssteigerung etc. scheinbar nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben.

Oder es wurde einfach erkannt, wie fragil die Verteidigung ohne ein potentes Militär einer Demokratie sein kann (s. Ukraine).

Zitat
die Frage, warum man offenbar so wenige junge Leute freiwillig dazu bekommt.
Soldat:in zu sein, ist für viele nun mal keine Selbstverständlichkeit - und wenn Einsicht zur Notwendigkeit fehlt, weil man jahrelang friedlich in Deutschland leben konnte, dann erklärt sich das von selbst.

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