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Fragen und Antworten => Übung und Einsatz => Thema gestartet von: S1NCO am 28. Oktober 2019, 13:19:31

Titel: Feldpostbestimmungen
Beitrag von: S1NCO am 28. Oktober 2019, 13:19:31
Guten Tag, liebes Forum.

Ich stelle mir im Moment folgende Frage:

Seit wann und vor allem warum sind die Feldpostbestimmungen so verschärft worden, dass Sendungen die z.B. Lithium-Akkus enthalten nicht mehr zulässig sind.
In meinem letzten Einsatz, 2015, konnte man sich quasi noch alles senden lassen.

Titel: Antw:Feldpostbestimmungen
Beitrag von: F_K am 28. Oktober 2019, 13:46:16
@ S1NCO:

Nur eine Vermutung: Die UN Gefahrgutvorschriften dürften schon deutlich länger "enger" gefasst sein - seit allerdings ein Frachtflugzeug "thermisch entsorgt" wurde (Unfall, wegen Lithium Ionen Akkus), schaut man da genauer hin.

Da Feldpost in aller Regel als Luftfracht verbracht wird, hat man nun enge Vorgaben - da "zivile, nicht gewerbliche" Versender (aka "die Freundin", "die Oma") in aller Regel nicht als Versender ausgebildet sind, und sich daher nicht an die Vorschriften "halten" - wird die Feldpost die einzige praktikable Lösung gegangen sein - ein generelles Verbot.

(… wie immer, wenn "Grün", dauert es halt etwas länger … )
Titel: Antw:Feldpostbestimmungen
Beitrag von: S1NCO am 28. Oktober 2019, 13:59:26
@F_K:

Danke für die Antwort, das war tatsächlich auch meine Vermutung.
Allerdings sind die Bestimmungen bei KFOR genauso strikt geregelt.

Und dort wird die Post mMn nach wie vor mit einem LKW hin gekarrt.
Titel: Antw:Feldpostbestimmungen
Beitrag von: F_K am 28. Oktober 2019, 14:03:18
… auch für Straßentransport sind Gefahrgutvorschriften zu beachten - so viel "lockerer" als Luftfracht ist es nicht.
Titel: Antw:Feldpostbestimmungen
Beitrag von: Tommie am 28. Oktober 2019, 14:51:41
Selbst wenn die Vorschriften für den Landtransport in den Kosovo weniger streng wären, was ich leider nicht beurteilen kann, wird erstens die Mehrheit aller Feldpost-Sendungen im Lufttransport abgewickelt, und wäre es zweitens meiner Meinung nach eher kontraproduktiv, hier mit zweierlei Maß zu messen. Das würde nur Verwirrung stiften und zu Anspruchsdenken führen, al la "Aber in den letzten Einsatz im Kosovo ging das doch problemlos!"

Daher halte ich es für definitiv zielführender, an die gesamte Feldpost die gleichen Anforderungen zu stellen!
Titel: Antw:Feldpostbestimmungen
Beitrag von: ulli76 am 03. November 2019, 11:41:57
Das wurde vor ca. 2 Jahren auch im zivilen Bereich verschärft. Batterien, Akkus, Powerbanks nur noch im Handgepäck. Wie F_K schon schrieb liegt das an der unkontrollieren Hitzeentwicklung. Wer zivil fliegt bekommt auch bei der Sicherheitseinweisung nicht nur den Text über Notausgänge, Sauerstoff und Schwimmweste, sondern auch Verhalten bei Verlust von Akkus zwischen Sitzen, Hitze- und Rauchentwicklung von elektron. Geräten.

Achso- Alkohol darfst auch nicht mehr verschicken.
Titel: Antw:Feldpostbestimmungen
Beitrag von: Tommie am 03. November 2019, 12:29:48
Das waren noch Zeiten, als ich Dir den Chacha nach Afghanistan geschickt habe :D ! Und Speck, Dosenbrot und Dauerwurst dazu ;D ! Tja, ist alles nicht mehr so einfach, Ulli ;) !
Titel: Antw:Feldpostbestimmungen
Beitrag von: wolverine am 03. November 2019, 12:52:48
Bratwurst ging.
Titel: Antw:Feldpostbestimmungen
Beitrag von: ulli76 am 03. November 2019, 15:25:05
Oh jaa die Bratwurst ist angekommen und diverse flüssige Spezialitäten auch. Danach war Schluss.
Bratwurst ist aber schon für Fortgeschrittene und sehr special.