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Zusammenfassung

Autor: TomTom2017
« am: 12. April 2018, 19:50:16 »

Ein dienstlicher Grund muss aber vorliegen. "Haben wir schon immer so gemacht" ist definitiv kein dienstlicher Grund.
Korrekt, und sogar noch mehr. Ein dienstlicher Grund allein reicht dafür nicht aus, der dienstliche Grund muss eine Abweichung geradezu erfordern. Da das ein Ausnahmetatbestand ist, ist dieser eng auszulegen (die Pause soll ja die Regel sein). Deshalb zählt auch die SAZV einige Regelbereiche auf, in denen das erforderlich sein kann (§ 6 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 7 SAZV).
Autor: funker07
« am: 12. April 2018, 18:28:46 »

Somit: Er darf diese 15 Minuten-Pause nach der SAZV "ignorieren", da die SAZV dazu keine Vorgabe macht
Die SAZV macht keine exakte Vorgabe, was diese dienstlichen Gründe sein mögen, aus denen von der Pausenregelung abgewichen wird.
Ein dienstlicher Grund muss aber vorliegen. "Haben wir schon immer so gemacht" ist definitiv kein dienstlicher Grund.
Autor: ulli76
« am: 12. April 2018, 15:22:46 »

Hä? Wieso soll die Pause am Ende der Arbeitszeit genommen werden?
Die nimmt man doch zwischendurch.

Also üblicherweise bei 8-h-Tag 30min Mittagspause und bei 9h 15min Frühstückspause und 30min Mittagspause. Oder 45min Mittagspause.
Autor: TomTom2017
« am: 12. April 2018, 12:10:08 »

2. Kann der Chef wenn er Mehrarbeit anordnet die Pause "ignorieren" und ab 17 :00 Uhr Mehrarbeit befehlen( Mit Dienstplan etc.) . Das ist mit den Soldaten auch so besprochen das sie die 15 Min.  Pause nicht in Anspruch nehmen. Kann der Chef die Pause nach 9.5 Stunden Streichen oder müssen diese 15 Minuten abgezogen werden ?
Grundsätzlich gilt eine Pause von 30 Minuten nach 6 Stunden bzw. 45. Minuten nach 9 Stunden (§ 7 Abs. 1 SAZV). Davon kann aber abgewichen werden, und zwar wenn dienstliche Gründe es erfordern (§ 7 Abs. 4 i.V.m. § 6 Abs. 1 S. 3). Dort ist eine Aufzählung, wann das möglich ist (z.B. GA, "Dauereinsatzaufgaben", etc.). Diese Aufzählung ist nicht abschließend, d.h. es können auch andere dienstliche Gründe vorliegen, die dort nicht erwähnt sind.

Übrigens, wann man die 45 Minuten Ruhepause macht, steht nicht in der SAZV. Diese muss nicht zwangsläufig von 17:00 - 17:15 Uhr erfolgen. Die SAZV sagt nur aus, dass nach 9 Stunden die Ruhepause insgesamt 45 Minuten zu betragen hat (wann auch immer die genommen wurde). Nur die 6 Stunden-Regel ist fix (wenn man nicht davon abweichen darf).

Somit: Er darf diese 15 Minuten-Pause nach der SAZV "ignorieren", da die SAZV dazu keine Vorgabe macht und hilfsweise eben durch § 6 Abs. 1 S. 3 SAZV. Ob es eine Dienstvorschrift dazu gibt, kann ich aber leider nicht beantworten.
Autor: AZE posten
« am: 12. April 2018, 11:21:57 »

Guten Tag Kameraden,

Ich führe die Mehrarbeitsübersicht für unsere Einheit.  Mir stellen sich zwei Fragen die ich zur Zeit versuche zu beantworten. SAZV bin grad am durchlesen konnte mir aber noch nicht wirklich helfen. Vielleicht könnt Ihr mir helfen am besten mit einer Vorschrfit oder ähnliches das ich das meinen KpFw auch zeigen kann. Wie gesagt ich bin selber noch am Vorschriften durchlesen  usw.
 
Meine Fragen : Gibt es irgendwo eine genaue Definition von Pausenfreier Grundbetrieb ? Ich weis was das ist und wann das zu buchen ist brauche aber eine Erläuterung zu dem.

2. Unser Regelarbeitszeit ist 07:30 bis 17:00 Uhr. Laut Vorschrift muss man dann ja eine 15 Min.  (17:00 bis 17:15) Pause machen . Kann der Chef wenn er Mehrarbeit anordnet die Pause "ignorieren" und ab 17 :00 Uhr Mehrarbeit befehlen( Mit Dienstplan etc.) . Das ist mit den Soldaten auch so besprochen das sie die 15 Min.  Pause nicht in Anspruch nehmen. Kann der Chef die Pause nach 9.5 Stunden Streichen oder müssen diese 15 Minuten abgezogen werden ?

Danke schon mal im Vorraus falls jemand  weiterhelfen kann.


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