2. Kann der Chef wenn er Mehrarbeit anordnet die Pause "ignorieren" und ab 17 :00 Uhr Mehrarbeit befehlen( Mit Dienstplan etc.) . Das ist mit den Soldaten auch so besprochen das sie die 15 Min. Pause nicht in Anspruch nehmen. Kann der Chef die Pause nach 9.5 Stunden Streichen oder müssen diese 15 Minuten abgezogen werden ?
Grundsätzlich gilt eine Pause von 30 Minuten nach 6 Stunden bzw. 45. Minuten nach 9 Stunden (§ 7 Abs. 1 SAZV). Davon kann aber abgewichen werden, und zwar wenn dienstliche Gründe es
erfordern (§ 7 Abs. 4 i.V.m. § 6 Abs. 1 S. 3). Dort ist eine Aufzählung, wann das möglich ist (z.B. GA, "Dauereinsatzaufgaben", etc.). Diese Aufzählung ist
nicht abschließend, d.h. es können auch andere dienstliche Gründe vorliegen, die dort nicht erwähnt sind.
Übrigens, wann man die 45 Minuten Ruhepause macht, steht nicht in der SAZV. Diese muss nicht zwangsläufig von 17:00 - 17:15 Uhr erfolgen. Die SAZV sagt nur aus, dass nach 9 Stunden die Ruhepause insgesamt 45 Minuten zu betragen hat (wann auch immer die genommen wurde). Nur die 6 Stunden-Regel ist fix (wenn man nicht davon abweichen darf).
Somit: Er darf diese 15 Minuten-Pause nach der SAZV "ignorieren", da die SAZV dazu keine Vorgabe macht und hilfsweise eben durch § 6 Abs. 1 S. 3 SAZV. Ob es eine Dienstvorschrift dazu gibt, kann ich aber leider nicht beantworten.