Autor: Jonik
« am: 24. April 2018, 11:54:18 »Betreuungsgeld ist steuerfrei
Diese neue finanzielle Leistung gibt es grundsätzlich im Anschluss an das Elterngeld, also vom 15. Lebensmonat des Kindes an. Der Anspruch endet mit der Vollendung seines 36. Lebensmonats. Zunächst beträgt das Betreuungsgeld 100 pro Kind und Monat. Ab dem 1. August 2014 erhöht sich der Betrag auf 150 Euro monatlich. Für das Betreuungsgeld ist es egal, ob und wie viel die Eltern arbeiten. Der staatliche Zuschuss muss auch nicht versteuert werden.
... Ich denke schon
Ich kann DerNeueee zustimmen!