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Zusammenfassung

Autor: Jonik
« am: 24. April 2018, 11:54:18 »

Betreuungsgeld ist steuerfrei
Diese neue finanzielle Leistung gibt es grundsätzlich im Anschluss an das Elterngeld, also vom 15. Lebensmonat des Kindes an. Der Anspruch endet mit der Vollendung seines 36. Lebensmonats. Zunächst beträgt das Betreuungsgeld 100 pro Kind und Monat. Ab dem 1. August 2014 erhöht sich der Betrag auf 150 Euro monatlich. Für das Betreuungsgeld ist es egal, ob und wie viel die Eltern arbeiten. Der staatliche Zuschuss muss auch nicht versteuert werden.

... Ich denke schon

Ich kann DerNeueee zustimmen!
Autor: D_s
« am: 17. April 2018, 10:43:09 »

Eine gute Anlaufstelle für derartige Fragen wäre der Sozialdienst der Bundeswehr ... hat mir auch in vielen Fragen diesbezüglich geholfen ;)
Autor: LwPersFw
« am: 16. April 2018, 12:39:07 »

Beschäftigen Sie sich einmal hiermit:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html

auch hier erläutert

http://www.deutscher-familienverband.de/index.php/projekte/tipps-fuer-familien/184-rechtsanspruch-kitaplatz-fragen-antworten


Für den Bereich Bundeswehr gibt es ... wenn Sie einmal in eine besondere Auslandsverwendung müssen:

"Verordnung über die Erstattung von Kosten für Familien- und Haushaltshilfen von Soldatinnen und Soldaten mit Familienpflichten bei Auslandseinsätzen"
Autor: BSG1966
« am: 16. April 2018, 11:20:45 »

Des weiteren stellt sich die Situation so dar, dass Sie tatsächlich ganz hervorragend bei diesem Google, auf das Sie verwiesen hatten, die Informationen, die Ihnen recht sind, herausgefunden haben - aber dabei eben auch ein paar essentielle übersehen haben.

Wie @KlausP zitiert hat, wurde 2015 (!!!) das Betreuungsgeld durch das Bundesverfassungsgericht gekippt. Seitdem folgendes:

Wohnen Sie in Bayern? Dann gibt's das Betreuungsgeld.
Wohnen Sie woanders? Dann wird der Antrag abgelehnt.
Autor: BSG1966
« am: 16. April 2018, 11:11:42 »

KlausP hat recht - von der Bundeswehr gibt es KEIN Betreuungsgeld. Da es nicht vom Arbeitgeber bezahlt wird.
Autor: KlausP
« am: 16. April 2018, 10:51:00 »

Ach so. Dieses Betreuungsgeld hatte ich nicht auf dem Schirm.

Aber:

Zitat
... Das Betreuungsgeld auf Bundesebene wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil 1 BvF 2/13 vom 21. Juli 2015 für mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar (verfassungswidrig) und daher nichtig erklärt. Die Karlsruher Verfassungsrichter haben erklärt, dass die Kompetenz zur Einführung eines Betreuungsgeldes nicht beim Bund liege. Aus diesem Grunde sind die §§ 4a – 4d BEEG, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld regeln, nichtig. Damit hat der Bund ein Budget von 900 Millionen Euro, die mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts „frei“ werden.
Nun müssen die Länder entscheiden, ob sie das Betreuungsgeld weiter zahlen oder nicht. Einen generellen Anspruch auf Bundesebene, wie beispielsweise beim Kindergeld, gibt es nicht mehr. Betroffene müssen sich in ihren Bundesländern erkundigen, ob ein Landeserziehungsgeld gezahlt wird, wie beispielsweise in Bayern, Sachsen und Thüringen. ...

Quelle: http://www.kindergeld.org/betreuungsgeld-2.html

Deshalb bin ich der Meinung, dass die Bundeswehr wegen fehlender Zuständigkeit keine Zahlung leisten wird.
Autor: Fwneu
« am: 16. April 2018, 10:17:32 »

Gibt vorraussetzungen um das Geld zu bekommen,
"Wann besteht ein Anspruch auf Betreuungsgeld?
Anspruch auf Betreuungsgeld haben Eltern ab dem 15. Lebensmonat des Kindes, also direkt nach Ende des Anspruchs auf das vierzehnmonatige Elterngeld. In besonderen Fällen kann es jedoch schon früher beantragt werden. Betreuungsgeld wird für 22 Monate gewährt. Es besteht unabhängig von etwaigen Beschäftigungsverhältnissen der Eltern. Mit dem Betreuungsgeld können Eltern leichter selbst entscheiden, ob ihr Kind in eine private KiTa (Kindertagesstätte) geht oder von einer nicht öffentlich geförderten Tagesmutter betreut wird. Generell haben alle Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren sind, Anspruch auf Betreuungsgeld. Mit dem als „Herdprämie“ bezeichneten Betreuungsgeld kann eine Kinderbetreuung beispielsweise auch durch die Großeltern oder eine private Tagesmutter erfolgen."

"Wann besteht kein Anspruch auf Betreuungsgeld?
Kein Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege in Anspruch nimmt. Bei Härtefällen kann jedoch ein Anspruch auf Betreuungsgeld auch bestehen, wenn das Kind für durchschnittlich maximal 20 Wochenstunden frühkindliche Förderung in Anspruch nimmt. Ein Härtefall wäre zum Beispiel eine schwere Erkrankung der Eltern."

u.s.w

Einfach mal Google fragen. Bundeswehr zahlt nur Familienzuschläge.
Autor: DerNeueee
« am: 16. April 2018, 10:02:50 »

Betreuungsgeld ist steuerfrei
Diese neue finanzielle Leistung gibt es grundsätzlich im Anschluss an das Elterngeld, also vom 15. Lebensmonat des Kindes an. Der Anspruch endet mit der Vollendung seines 36. Lebensmonats. Zunächst beträgt das Betreuungsgeld 100 pro Kind und Monat. Ab dem 1. August 2014 erhöht sich der Betrag auf 150 Euro monatlich. Für das Betreuungsgeld ist es egal, ob und wie viel die Eltern arbeiten. Der staatliche Zuschuss muss auch nicht versteuert werden.

... Ich denke schon
Autor: KlausP
« am: 16. April 2018, 09:53:53 »

Zitat
Gibt es dann von der Bundeswehr Betreuunggeld?

Warum sollte es? Gibt es im Zivilen sowas? Mit ziemlicher Sicherheit nicht.
Autor: DerNeueee
« am: 16. April 2018, 09:48:57 »

gude ,

Ich bin ungefähre seit ein paar Monaten Vater geworden.
Ich war auch schon für ein paar Monaten in eltenrzeit
Meine Frau geht noch bis Ende August in Elternzeit und wird danach wieder arbeiten gehen. Meine Frage ist nun wenn sie wieder arbeiten geht wird der kleine ja betreut. Gibt es dann von der Bundeswehr Betreuunggeld?
Müssen wir die kosten selbst tragen?
Kann Sie betreueungsgeld zivil beantragen und ich bei der bw?   Oder beide zivil?   Falls ja ab welchen Monat? 


Hat da zufällig jemand schon Erfahrung gemacht?
Wenn ich das Google kommen meinst nur Kasernen raus wo Kita Plätze frei sind. Nur bin ich leider nicht in so einer Kaserne..   
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