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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Freshman am 06. September 2018, 12:56:05
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Hallo zusammen,
ich bin Wiedereinsteller, ich war in meiner ersten Dienstzeit Unteroffizier des Heeres und werden nun als Unteroffizier m.P. der LW meine BW -Kariere fortsetzten.
Nun zu meiner Frage: darf ich mein Tätigkeitsabzeichen " Allgemeiner Heeresdienst" auf die "neue Verwendung mitnehmen?
Beste Grüße Fresh...
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Ja.