Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Tim2017 am 31. Juli 2017, 12:12:21

Titel: Jahresabrechnung Bundeswehr
Beitrag von: Tim2017 am 31. Juli 2017, 12:12:21
Hallo, in meiner Jahresabrechnung der Bundeswehr (bin SAZ8) werden mir unter Position 28. Beiträge zur privaten Kranken-und Pflegeversicherung oder Mindestversorgungspauschale insgesamt 1.899,96 € angerechnet. Was bedeutet dies? ich habe eine private Anwartschaftversicherung abgeschlossen und bin der Meinung, dass bei der Bundeswehr ansonsten kostenlose Heilfürsorge gilt. Kann mir jemand hierfür eine Erklärung geben. Danke
Titel: Antw:Jahresabrechnung Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 31. Juli 2017, 12:24:50
Ja, da kann Ihnen jemand Auskunf geben: Ihr/e Bearbeiter/in beim BVA. Die Telefonnummer steht auf jeder Abrechnung.
Titel: Antw:Jahresabrechnung Bundeswehr
Beitrag von: Tommie am 31. Juli 2017, 14:43:42
ich habe eine private Anwartschaftversicherung abgeschlossen und bin der Meinung, dass bei der Bundeswehr ansonsten kostenlose Heilfürsorge gilt.

Bei der Bundeswehr gibt es "unentgeltliche truppenärztliche und truppenzahnärztliche Versorgung (uTV)" und sonst nichts! Vergerssen Sie alles, was Sie jemals über "freie Heilfürsorge" gehört haben, denn es betrifft sie nicht!

Ansonsten gilt das hier gesagt von "BulleMölders" immer noch ;) :

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=54756.0
Titel: Antw:Jahresabrechnung Bundeswehr
Beitrag von: Bezügerechnerin am 01. August 2017, 08:49:43
Guten Morgen :)

Das ist die Mindestvorsorgepauschale für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 dritter Teilsatz EStG.

Diese Pauschale wird auch dann angesetzt wenn für den entsprechenden Arbeitslohn (hier: Dienstbezüge) kein Arbeitnehmeranteil zur inländischen gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zu entrichten ist. Die Höhe des berücksichtigen Betrages richtet sich nach der gültigen Steuerklasse des Steuerpflichtigen.

Hat man höhere Aufwendungen (nachzuweisen durch eine Bescheinigung der Versicherung) sollte man diese auch seiner Bezügestelle einreichen.

LG aus München