Autor: sgradw
« am: 27. November 2018, 13:07:55 »Die Antwort ist, dass in der AVR IT und noch zwei weiteren, der DQR nicht anerkannt wird, auf Grund der Ausbildungsinhalte. Bei anderen AVR mittlerweile schon.Es gibt eine klare Befehlslage - die Vorschrift wurde genannt, ebenso die Herausforderung / Unmöglichkeit, eine Ausnahmeregelung anzuwenden.Es gibt kein wirkliches Problem. Das war einfach nur eine Frage an diejenigen, die sich auskennen. Da braucht man nicht pseudomilitärisch oder pampig antworten
Also macht man einfach dass, was befohlen ist - wo ist das Problem?
Des Weiteren habe ich bereits mit dem BAPers telefoniert und habe die notwendigen Infos.
Danke für die Mühen
Sie haben recht ... Höflichkeit ist Trumpf...
Dazu gehört aber auch ... wenn man ein Thema so intensiv "beharkt" ... dann auch die Lösung allen zugänglich zu machen...ZitatDes Weiteren habe ich bereits mit dem BAPers telefoniert und habe die notwendigen Infos.
Entscheidung über die Anerkennung darf auf Grund der Einsprüche nun eine andere Institution der BW treffen. Da diese Entscheidung nicht absehbar ist, werde ich nicht ausführlicher.
Fakt ist. Die Fachschulen entscheiden, sofern bis dato noch keine Grundsatzentscheidung getroffen wurde, ob der OP anerkannt wird. Danke für eure Mühen
MKG