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Zusammenfassung

Autor: Allgeier
« am: 21. Juni 2019, 13:57:18 »

Gibts Bergeprämie bei Untergang für erstes Bergeschiff vor Ort?
Autor: miT
« am: 21. Juni 2019, 13:47:40 »

Kurzer Zwischenbericht mit Quelle: Ich selber   :P

Sie schwimmt... ist zu Wasser gelassen und nicht direkt untergegangen  ;)
Autor: Andi
« am: 18. Juni 2019, 22:02:37 »

Ist dies bei Schiffen anders als bei PKW?

Es geht hier eher um umfangreiche Ein/Ausbauten, die eventuell noch der Werft gehören, während das Schiff an sich natürlich dem Bund gehört - hier eine Trennung durchzuführen ist eher...schwierig. Wenn es aber so ist, wie migu schreibt, dass der Bund alle Rechnungen immer brav bezahlt hat fällt dieses "Trennungsszenario" eh flach.

Gruß Andi

Tja, wohl doch nicht immer alle Rechnungen bezahlt: Da hat das BMVg doch glatt einen Eilantrag auf Herausgabe vor Gericht nicht durchbekommen.

Gruß Andi
Autor: Mephisto
« am: 11. Mai 2019, 21:58:59 »

Schade, dass aus der Reportage nicht wirklich stärker ersichtlich wurde, welche expliziten Zusammenhänge auf der Regierungsebene erst diese Umstände in solch einem Ausmaß ermöglicht haben. So gleicht die ganze Geschichte einem dilettantischen Softwareprojekt, wo just ohne Konzept drauf los programmiert wird, nur um sich am Ende dann resigniert zu wundern, dass nichts ineinander greift und man eigentlich von Neuem beginnen kann. Ich freue mich jedenfalls jetzt schon auf den Gorch-Fock-Krimi Teil 2!  ;D
Autor: LwPersFw
« am: 10. Mai 2019, 19:34:07 »

Hintergründe...

Reportage von ARD/NDR

https://youtu.be/Qnhvuy0yI4o
Autor: Tasty
« am: 11. April 2019, 08:21:14 »

Die Gorch Fock ist und bleibt Bundeswehreigentum - in welchem Zustand auch immer sie sich befindet. Insofern gehört sie auch nicht zur Insovenzmasse der Werft. Sie muss dem Bund schlicht und ergreifend wieder zur Verfügung gestellt werden.

Das ist richtig, bereits bezahlte Ersatzteile wie zB Masten befinden sich aber im Besitz der Werft, der Bund hat bereits bezahlt, die Werft ihren Lieferanten jedoch nicht.

Zum Glück sind sich CDU und SPD jedoch einig, dass die Instandsetzung abgeschlossen werden soll und die entstehenden zusätzlichen Kosten getragen werden.
Autor: miguhamburg1
« am: 10. April 2019, 08:32:28 »

Ja, von der Erstellung einer europaweiten Ausschreibung über Vertragsverhandlungen und dann dem Bau, anschließender Ausrüstung, Werftprobefahrten und Abnahme ist das nicht zu eng berechnet, und da dürfen dann auch keine Mängel in der Abnahmephase aufkommen, wie es bei den neuen Fregatten auch der Fall ist.
Autor: StOPfr
« am: 16. März 2019, 14:26:52 »

Tagesschau und tagesschau.de melden (Stand: 14.03.219,14:08 Uhr):
 
Segelschiffsanierung
Geld für "Gorch Fock" soll wieder fließen

Quelle
Autor: StOPfr
« am: 01. März 2019, 21:47:21 »

Für die Tagesschau und tagesschau.de berichtet Christoph Prössl vom ARD-Hauptstadtstudio heute aus Berlin (Stand: 01.03.2019, 14:39 Uhr):

"Gorch Fock"
Eine Frage der Verantwortung

Quelle
Autor: OSB
« am: 22. Februar 2019, 18:37:13 »

Und zu allem kommt auch noch eine nicht unerhebliche Tagespauschale für das Dock.
Autor: F_K
« am: 22. Februar 2019, 08:39:21 »

.. nach den letzten Bildern zu urteilen ist das Schiff nicht schwimmfähig und im "Rohbauzustand" - sprich: zusammengestückeltes Blech.

Derzeit ein Haufen Schrott - da ist nichts von Wert eingebaut (was über den Material- / Schrottwert hinaus geht).

Noch schlimmer: Die Entsorgungskosten des Bleches (weil nicht schwimmfähig und nicht vor Ort entsorgbar) sind vermutlich höher als der Materialwert.
Autor: arcd008
« am: 22. Februar 2019, 08:30:35 »

Hi allerseits,

Es geht hier eher um umfangreiche Ein/Ausbauten, die eventuell noch der Werft gehören, während das Schiff an sich natürlich dem Bund gehört - hier eine Trennung durchzuführen ist eher...schwierig. Wenn es aber so ist, wie migu schreibt, dass der Bund alle Rechnungen immer brav bezahlt hat fällt dieses "Trennungsszenario" eh flach.

rein rechtlich: wenn der Bund bereits Anzahlungen auf die Ein-/Ausbauten geleistet hat, die aber noch nicht vollständig bezahlt sind, dann fallen Sie unter die Insolvenzmasse. Der Bund kann, falls er die Teile haben will, den noch ausstehenden Restbetrag zahlen, dann geht das Eigentum der Teile auf den Bund über und diese fallen nicht mehr unter die Insolvenzmasse. Will jemand in die Teile "vollstrecken" hilft notfalls dann eine Vollstreckungsabwehrklage...

Mit anderen Worten: das teilweise gezahlte Geld wäre "futsch", wird vollständig gezahlt, dann gehören zumindest die Teile dem Bund...Insoweit kann es durchaus Sinn machen, den Restbetrag zu zahlen: wurden bereits 95% der Summe für die Teile bezahlt, sieht man von den 95% i.d.R. weniger als 10% der 95% im Falle der Insolvenz wieder. Zahlt man die restlichen 5% hinterher, dann hat man "Gewinn" gemacht, selbst wenn die Teile einem um den Faktor 2 oder 3 zu teuer verkauft wurden...

so long

arcd008
Autor: Andi
« am: 20. Februar 2019, 13:52:38 »

Ist dies bei Schiffen anders als bei PKW?

Es geht hier eher um umfangreiche Ein/Ausbauten, die eventuell noch der Werft gehören, während das Schiff an sich natürlich dem Bund gehört - hier eine Trennung durchzuführen ist eher...schwierig. Wenn es aber so ist, wie migu schreibt, dass der Bund alle Rechnungen immer brav bezahlt hat fällt dieses "Trennungsszenario" eh flach.

Gruß Andi
Autor: miguhamburg1
« am: 20. Februar 2019, 10:17:39 »

Also, um das Ganze einmal in das richtige Verständnis zu bringen:

Die Bundeswehr hat der Werft bis zum verfügten Stopp der Zahlungen im Dezember knapp 70 Millionen Euro überwiesen - nämlich alle bis zu dem Zeitpunkt angefallenen Rechnungen. Die drohende Insolvenz der Werft kann also nicht der Bundeswehr angelastet werden, sondern allenfalls zurückliegenden Entschieudngen/Versäumnissen der Werft. deren Management ja jüngst ausgetauscht wurde.

Die Gorch Fock ist und bleibt Bundeswehreigentum - in welchem Zustand auch immer sie sich befindet. Insofern gehört sie auch nicht zur Insovenzmasse der Werft. Sie muss dem Bund schlicht und ergreifend wieder zur Verfügung gestellt werden.
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