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Autor: Mo97
« am: 06. Oktober 2017, 16:18:53 »

 Dankeschön für die schnelle Antwort. Dann werde ich mal in meiner Kompanie nachfragen   ;D
Autor: Ralf
« am: 06. Oktober 2017, 05:34:37 »

Wenn man alle "ATN" hat, hat man ja auch die GA bestanden, denn der Abschluss der GA beinhaltet ja die ATN-Vergabe. Du meinst sicherlich nicht ATN, sondern Ausbildungsziele erreicht o.ä.
Letztendlich kann dir deine Frage nur deine Kompanie beantworten. Zum einen bist du nicht der erste, der einen Ausbildungsabschnitt nicht abschließen kann und zum anderen haben die die Übersicht, was erreicht wurde und was fehlt.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach bedingt das Fehlen jedenfalls nicht die Wiederholung der kompletten GA.
Autor: Mo97
« am: 05. Oktober 2017, 21:38:52 »

Hallo ,
ich mache momentan die AGA in Seedorf und wir haben kommenden Montag bis Dienstag die Rekrutenbesichtigung die dann die AGA abschließt. Nun ist es so das ich seit ein paar Wochen Mordsschmerzen in der Leiste habe und mich dieses Wochenende im BwK melden soll. Ich kann damit rechnen, dass ich dann nicht teilnehmen kann an der Rekrutenbesichtigung.. Wenn man alle ATN‘s in der Tasche hat (in meinem Fall), muss man sich dann Gedanken machen die AGA wiederholen zu müssen ?
Danke schon mal im Voraus
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