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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 14. November 2018, 17:47:14 »

Das war schon immer so.
Autor: schokoraspel
« am: 14. November 2018, 17:44:11 »

rdl zählen auch dazu? war das schon immer so oder wurde das geändert?
Autor: Eisensoldat
« am: 12. November 2018, 08:21:00 »

Und da spielt es keine Rolle welche TSK/Orgbereich, Laufbahn usw. da in Frage kommen
Autor: Eisensoldat
« am: 12. November 2018, 08:19:43 »

Jede vor Beginn der neuen SAZ-Verpflichtung geleistete Dienstzeit (FWDL, RDL, Saz ) wird zu der "Netto" Neuverpflichtung dazu gerechnet.
Beispiel: Soldat war SaZ4, hat 1 Jahr insgesamt ReservistenDienst geleistet, wird dann wieder eingestellt um noch 5 Jahre als SaZ zu dienen. Übergangsgebührnisse, BfD usw. werden dann wie für einen SaZ10 berechnet. Bei der Inanspruchnahme werden dann natürlich die schon "genommenen" BfD. Übergangsgebührnisse usw. gegengerechnet.
Autor: Ralf
« am: 10. November 2018, 17:22:59 »

Du würdest irgendwo in der Truppe sein und deiner Verwendung nachkommen, von der hast du ja noch gar nichts geschrieben.
ROA ist ja keine Verwendung.
Zitat
Mein Einstellungsberater sagte mir, dass wenn ich mich für SAZ2  interessiere, würde man nicht darauf bestehen mich diese weiteren Monate abzuleisten.
Das verstehe ich nicht. Als SaZ03 leistet du deine 3 Jahre Minus 7 Monate ab.
Autor: Nordpol Nordpol
« am: 10. November 2018, 17:16:53 »

Danke für die Antwort.

Mein Einstellungsberater sagte mir, dass wenn ich mich für SAZ2  interessiere, würde man nicht darauf bestehen mich diese weiteren Monate abzuleisten.

Für mich wäre es in so weit wichtig, als dass ich nahtlos in mein Studium übergehen könnte.

Wie würden sich die 7  weiteren Monate gestalten ?
Für die Teilnahme am Offizierlehrgang 2 wäre die Zeit wieder zu knapp.

In der Truppe als Zugführer ?

Es wären natürlich nach FWD7 5 weitere Monate, nicht 7...
Auch sollte es heißen "ableisten zu lassen"
Autor: Nordpol Nordpol
« am: 10. November 2018, 17:13:22 »

Danke für die Antwort.

Mein Einstellungsberater sagte mir, dass wenn ich mich für SAZ2  interessiere, würde man nicht darauf bestehen mich diese weiteren Monate abzuleisten.

Für mich wäre es in so weit wichtig, als dass ich nahtlos in mein Studium übergehen könnte.

Wie würden sich die 7  weiteren Monate gestalten ?
Für die Teilnahme am Offizierlehrgang 2 wäre die Zeit wieder zu knapp.

In der Truppe als Zugführer ?
Autor: KlausP
« am: 10. November 2018, 12:09:48 »

Von den drei Jahren werden Ihre gedienten 7 FWDL-Monate abgezogen. Sie leisten demzufolge noch 2 Jahre und 5 Monate Dienst.
Autor: Nordpol Nordpol
« am: 10. November 2018, 12:04:03 »

Dementsprechend werde ich auch 3 Jahre leisten müssen, oder verhält es sich nur so auf dem Papier ?

Der weiteren Lebensplanung wegen wäre es, in diesem Fall, für mich nachteilig.
Autor: Ralf
« am: 10. November 2018, 06:36:27 »

Dann SaZ 03 (bei ROA02). Es werden volle Verpflichtungsjahre gefordert.
Autor: Nordpol Nordpol
« am: 10. November 2018, 06:13:46 »

Danke für deine Antwort.

In meinem konkreten Fall, ich habe FWD7 geleistet und strebe SAZ2 ROA an, wäre dann die Verpflichtungserklärung über 2,7 Jahre ?

Oder wird nach einem anderen Prinzip gestaffelt ? Jährlich ?

Autor: schokoraspel
« am: 10. November 2018, 04:50:40 »

Bei SaZ 8 bekommst du deine 8 Jahre. Formell bist du aber SaZ 10, da du schon 2 Jahre hinter dir hast.
Anders: 2 von 10 sind weg, 8 noch übrig.
Autor: Nordpol Nordpol
« am: 10. November 2018, 04:00:36 »

Ich bin auch als fwdl 23 raus und nach einiger Zeit wieder rein bei mir wurde die Zeit draufgerechnet, also statt saz8 wurden mir Saz10 gegeben.

Wie darf ich das verstehen ?
Es würde mich theoretisch auch betreffen.

Angenommen ich möchte wie du SaZ 8 machen, muss ich da, aufgrund der FWD - Vordienstzeit mich 2 Jahre länger verpflichten ?
Oder sind bis Dienstantritt die 2 Jahre schon abgegolten ?
Autor: Janno
« am: 07. November 2018, 21:26:38 »

Ich bin auch als fwdl 23 raus und nach einiger Zeit wieder rein bei mir wurde die Zeit draufgerechnet, also statt saz8 wurden mir Saz10 gegeben.
Autor: KlausP
« am: 07. November 2018, 20:48:25 »

... nach Augen OP erstmal 6 Monate untauglich - sich Entlassen zu lassen ist nicht die cleverste Idee ...

Könnte man sich die Augen während der Dienstzeit lasern lassen?
Ich denk mal, dass es auf die Verwendung ankommt und würde auch übergangweise ins Gezi wechseln oder ähnliches, damit ich es einfach hinter mich bringen kann.

Wer hat das zu entscheiden? Arzt, Disziplinarvorgesetzter, Spieß oder alle drei?

Der Spieß? Der hat wenig bis nichts damit zu tun.
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