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Politik und Zeitgeschehen => Heute im Bundestag => Thema gestartet von: StOPfr am 16. März 2018, 13:14:11

Titel: hib-Meldung 163/2018 vom 16. März 2018
Beitrag von: StOPfr am 16. März 2018, 13:14:11
Kein Fälle von Missbrauch in Einsätzen

Verteidigung/Antwort - 16.03.2018 (hib 163/2018)

Berlin: (hib/AW) Dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr sind seit dem Jahr 2002 keine Fälle von sexuellem Missbrauch in den Auslandseinsätzen bekannt, in die Angehörige der Bundeswehr involviert waren. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1137 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/011/1901137.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/798 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/007/1900798.pdf)) mit. Soldaten, gegen die wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs ermittelt wird, dürften wie alle anderen Soldaten bei schwebenden Disziplinar- und Strafverfahren sowie staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Ermittlungen nicht an Auslandseinsätzen teilnehmen.

Keine Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage, ob ihr Fälle von sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Verbündete im Einsatzgebiet der Bundeswehr in Afghanistan bekannt seien. Die Regierung gebe "aus grundsätzlichen Erwägungen keine Auskunft über truppendienstliche Angelegenheiten Verbündeter". Seit Beginn des Afghanistan-Einsatzes seien der Bundeswehr keine Fälle von sexuellem Missbrauch Minderjähriger gemeldet worden.

Quelle (http://www.bundestag.de/#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81NDc2NzA=&mod=mod445722)