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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 01. Oktober 2018, 06:27:45 »

Offz fährt im ICE in Flecktarn Richtung Heimat. Bahnpersonal ruft via Lautsprecher Polizisten aus aufgrund eines randalierenden Zivilisten.
Aber hatte mir die Frage im Zug auch schon gestellt: was wäre, wenn...

Dann handelt der Staatsbürger in Uniform - wenn er will (oder muss: Stichwort "unterlassene Hilfeleistung) - nach der von F_K genannten Nothilfe, oder dem von mir genannten 127 StPO.



"§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Autor: TomTom2017
« am: 30. September 2018, 22:46:12 »

Offz fährt im ICE in Flecktarn Richtung Heimat. Bahnpersonal ruft via Lautsprecher Polizisten aus aufgrund eines randalierenden Zivilisten.
Wtf, wir waren aber nicht im selben Zug? :o Wusste nicht, dass das so eskaliert ist... Aber hatte mir die Frage im Zug auch schon gestellt: was wäre, wenn...
Autor: MMG-2.0
« am: 29. September 2018, 22:08:03 »

War rein formell gesehen die Aufforderung zur „Amtshilfe“ falsch?

Sichi. Die Amtshilfe wird auf ganz anderen Ebenen geklärt.

Sie als Soldat dürfen halt auch nicht einfach mal so entscheiden "jo, ich entscheide jetzt dass Amtshilfe gewährt wird und mach dann mal ein bisschen Amtshilfe". Da wird auf der und der Ebene das Gesuch gestellt und anschließend wird das ganze geprüft und dann wird ein Entscheid gefällt und dann wird ggf ein Befehl verfasst und der geht dann an Sie und DANN handeln Sie.

Die Ebene ist dann Behördenleiter, Amtsleiter, Dienststellenleiter.
Autor: miT
« am: 29. September 2018, 14:02:56 »

Zitat
Die Deutsche Bahn teilte auf Anfrage mit, dass bereits jetzt für die Polizei des Bundes und der Länder grundsätzlich in Nah- und Fernverkehrszügen freie Fahrt in der 2. Klasse gelte, wenn die Beamten in Uniformen unterwegs seien. Die Regelung sei gültig für dienstliche sowie private Fahrten. "Das erhöht das Sicherheitsempfinden der Reisenden", sagte ein Bahn-Sprecher in Stuttgart. Die Reaktionen der Fahrgäste darauf seien durchweg positiv.

In einer kleinen Anfrage an das Innenministerium hatte zuletzt der SPD-Landtagsabgeordnete Ernst Kopp auf die widersprüchliche Lage im Land hingewiesen, dass Polizisten aus anderen Bundesländern kostenlos in Baden-Württemberg in ICE- und IC-Zügen reisen dürften, aber jene mit Dienstort im Südwesten nicht. Er hatte betont, dass eine einheitliche Freifahrtregelung im öffentlichen Interesse liege. dpa/lsw

Zitat
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Fahrgastverband Pro Bahn begrüßten das Vorhaben. Der Vorteil für die Reisenden sei ein besserer Schutz, sagte der GdP-Vorsitzende Hans-Jürgen Kirstein. Bei Problemen mit Passagieren sollten die Beamten direkt eingreifen. Zudem könnten die Zugbegleiter auf rasche Hilfe setzen, wenn es Ärger etwa mit Randalierern oder Schwarzfahrern gebe. Der Landesvorsitzende von Pro Bahn, Stefan Buhl, meinte aber, dass die Polizisten für die Passagiere auch tatsächlich optisch sichtbar sein müssten.
Autor: StOPfr
« am: 29. September 2018, 13:28:39 »

Bestens!
Autor: miT
« am: 29. September 2018, 12:42:54 »

Ich habe ne kurze schriftliche Stellungnahme für den DV geschrieben die ich ihm vorlege zur Kenntnisnahme bei zeitgleicher inkenntnissetzug. Die oben genannten Gründe sehe ich tatsache auch so, möchte ihn nicht ins offene Messer laufen lassen.
Autor: Kestrel
« am: 29. September 2018, 11:48:09 »

Als DV würde mich diese Angelegenheit auch sehr dringend interessieren - und zwar aus zwei Gründen:
1. Um auf mögliche Fragen zu dem Vorgang - von wem auch immer - vorbereitet zu sein.
2. Um schon einmal den gesamten Papierkram fertig zu machen - z.B. den für das Ehrenzeichen...  ;)

Also einfach melden - je nach Deiner Dienststelle wäre das sogar eine Sache für das zuständige PIZ, weil es möglicherweise zu Anfragen durch die Presse kommen könnte.
Autor: ulli76
« am: 29. September 2018, 11:37:13 »

Ich würde den Vorfall dem eigenen DV melden.
Ich als Chef würde davon nicht erst erfahren wollen, wenn mein Soldat in einem Video auf sozialen Netzwerken auftaucht. Und nur wenn ich als DV davon weiss, kann ich meinen Soldaten unterstützen.

Polizisten in Uniform dürfen kostenlos Bahn fahren. Ich weiss nicht, ob die DB das für lau macht (bzw. als Gegenzug zum Sicherheitsgewinn) oder ob die Länder da einen pauschalen Obulus zahlen. Hat aber auch den Nachteil, dass dann die Waffe am Mann sein MUSS.
Das führt durchaus zu Problemen, wenn ein Polizist zu einer Veranstaltung fährt, der Dienstherr erwartet dass er den kostenfreien Zug nimmt, der Beamte aber keine Möglichkeit hat, seine Waffe vor Ort adäquat zu verwahren.

Auch in zivil kann sich ein Polizeibeamter jederzeit in den Dienst versetzen. Sowas ist relevant, weil da 1. bestimmte Rechte mit verbunden sind und 2. kann im Falle einer Verletzung ein Dienstunfall geltend gemacht werden.
Autor: KlausP
« am: 28. September 2018, 22:29:00 »

Ich sehe da einen deutlichen Unterschied. Man spricht ja nicht umsonst (hoffe ich doch) vom Staatsbürger in Uniform.
Welxher Unterschied soll das sei ?

Der Stäatsbürger ist Zivilist und gerade der Hinweis auf "in Uniform" bedeutet den Unterschied vom Soldaten zum Zivilsten.

Dann lesen Sie das Ganze noch mal im Zusammenhang und nicht nur das herausgerissene Zitat.  Vielleicht verstehen Sie es dann. Aber ich vermute das Gegenteil ...
Autor: miT
« am: 28. September 2018, 22:10:26 »

.. da hat ein Rocker die Polizei (die sich nicht zu erkennen gegeben hat) durch die Tür bekämpft - der Rocker hat Jungs der anderen Rocker erwartet, mit denen er Stress hatte - ging bis zum BGH - durch Notwehr gedeckt.

D. b. die Notwehrlage wurde irrtümlich angenommen - war aber unvermeidbar.

Und dementsprechend darf man wohl immer eine Nothilfelage annehmen, wenn ein Polizeibeamter "kämpft".

https://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html

 Falls es jemanden interessiert,  dass meinst du sicher
Autor: F_K
« am: 28. September 2018, 22:07:26 »

.. da hat ein Rocker die Polizei (die sich nicht zu erkennen gegeben hat) durch die Tür bekämpft - der Rocker hat Jungs der anderen Rocker erwartet, mit denen er Stress hatte - ging bis zum BGH - durch Notwehr gedeckt.

D. b. die Notwehrlage wurde irrtümlich angenommen - war aber unvermeidbar.

Und dementsprechend darf man wohl immer eine Nothilfelage annehmen, wenn ein Polizeibeamter "kämpft".
Autor: StierNRW
« am: 28. September 2018, 22:01:53 »

@ miT

Naja, im SanDst gibt es ja einige Seiteneinsteiger, stimmt schon.

@ F_K

Danke - das mit der Türe hätte ich so nicht gedacht, aber wieder etwas gelernt.
Autor: F_K
« am: 28. September 2018, 21:59:33 »

Nochmal:

- Notwehr (Nothilfe) kennt kein Verhältnismäßigkeit
- von ausreichend geeigneten Mitteln sollte man das mildeste wählen
- eine eigene Gefährdung oder einem Kampf darf man aber ausweichen
- sofern möglich, ist tödliche Gewalt anzusehen.

RECHT braucht UNrecht nicht zu weichen.

(Wie gesagt, im Zweifel ohne Androhung durch die Tür Schiessen .... - war im Ergebnis tödlich ...).
Autor: miT
« am: 28. September 2018, 21:59:11 »

Ich hatte mich jetzt schon auf die Neckermann Sprüche vorbereitet 😂😂 oder sind die mittlerweile OUT da gefühlt jeder zweite mit Dienstgrad eingestellt wird 🤦‍♂️
Autor: StierNRW
« am: 28. September 2018, 21:57:08 »

Im Gegenteil ;D Ich bin TrpOffz dR im ZSanDst - von daher ein Seelenverwandter - irgendwie ;D

Freut mich sehr ^^
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