Autor: wolverine
« am: 17. September 2009, 15:34:08 »Also ich lese da etwas anderes:
Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub haben Beschäftigte - und damit auch Soldaten nicht.Und hier wurden schon andere für weitaus geringere "Ungenauigkeiten" viel unsachlicher angegangen!