Autor: Andi
« am: 20. September 2019, 19:22:24 »Und auf die Frage bezogen: Kunststoffüllungen, die der Truppenzahnarzt selbst setzt sind normalerweise Teil der kostenlosen truppenärztlichen Versorgung. Bei einer Überweisung an einen zivilen Zahnarzt kann es zu Zuzahlungen für Behandlungen kommen, die der Truppenzahnarzt kostenlos macht.
Bei größeren zahnärztlichen Behandlungen mit Heil- und Kostenplan hängt eine etwaige Zuzahlung und deren Höhe von der Behandlungsbedürftigkeit und dem Gesamtzustand der Zähne ab - über die Höhe entscheidet nicht der Truppenzahnarzt sondern die zuständige SanKdoBeh. Das kann selbst bei Behandlungskosten von 30000€ für eine Heilbehandlung ohne Zuzahlung gehen - oder mit mehreren tausend Euro Zuzahlung. Habe deswegen schon immer eine kostengünstige private Zahnzusatzversicherung gehabt - die ich noch nie benötigt habe.
Gruß Andi
Bei größeren zahnärztlichen Behandlungen mit Heil- und Kostenplan hängt eine etwaige Zuzahlung und deren Höhe von der Behandlungsbedürftigkeit und dem Gesamtzustand der Zähne ab - über die Höhe entscheidet nicht der Truppenzahnarzt sondern die zuständige SanKdoBeh. Das kann selbst bei Behandlungskosten von 30000€ für eine Heilbehandlung ohne Zuzahlung gehen - oder mit mehreren tausend Euro Zuzahlung. Habe deswegen schon immer eine kostengünstige private Zahnzusatzversicherung gehabt - die ich noch nie benötigt habe.
Gruß Andi