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Autor: F_K
« am: 16. Juli 2018, 19:30:34 »

Ich denke, höher.

Ich verfüge aber über keine Zahlen, die dies belegen könnten.
Autor: miguhamburg1
« am: 16. Juli 2018, 19:26:55 »

Was soll in der - im automatisierten Verfahren erstellten - Dienstzeitbescheinigung denn stehen, außer, dass XY vom ... bis ... Wehrdienst geleistet hat? Und was wird im - wohlwollend zu stellenden - Dienstzegnis wohl stehen? Verlässt auf eigenen Wunsch die Bundeswehr zum ...

Im Übrigen, F_K, wie viel "gute" Personalleute - also in Ihrem Verständnis Personaler/innen, die sich mit Laufbahnen und Verpflichtungszeiten auskennen - wird es wohl geben? Da das in der gewerblichen Wirtschaft offenbar eine stark von Frauen bekleidete Verwendung ist, wage ich mal eine hoch gegriffene Prognose: 15 Prozent??
Autor: F_K
« am: 16. Juli 2018, 17:42:58 »

Ein Personaler kennt die Regelverpflichtungszeiten und denkt sich dann auch ohne Hinweis seinen Teil ...
Autor: christoph1972
« am: 16. Juli 2018, 17:27:30 »

Diversen Versicherungen hat man vertraglich für den Schadensfall Einblick in die Krankenakte gewährt.
Bei Bewerbungen im Öffentlichen Dienst wird die Gesundheitsakte der Bundeswehr für die Tauglichkeitsuntersuchung herangezogen.
Sofern man sich zivil für bestimmte Tätigkeiten bewirbt muss (wie Ulli schon schrieb) auch da die Krankheitsgeschichte offengelegt werden.

Gruß Andi

Die G-Akte wird sicherlich nicht durch einen zivilen Amts- bzw. Vertrauensarzt herangezogen ... das wäre mir absolut neu. Auf welcher rechtlichen Grundlage auch?

Das entsprechende Versicherungen sehr weitgehende Schweigepflichtentbindungsklauseln in ihren Verträgen haben, sollte man nie vergessen.

Allerdings sind die Fragen nach gesundheitlichen Einschränkungen bei Einstellungsuntersuchungen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Eine Frage die sich mir stellt, weil ich meine GWDL-Dienstzeitbescheinigung und mein Dienstzeugnis in der Hand hatte, was steht auf den entsprechenden Urkunden, wenn ein Soldat aus gesundheitlichen Gründen früher als vorgesehen entlassen wird?
Autor: Andi
« am: 16. Juli 2018, 12:41:43 »

Diversen Versicherungen hat man vertraglich für den Schadensfall Einblick in die Krankenakte gewährt.
Bei Bewerbungen im Öffentlichen Dienst wird die Gesundheitsakte der Bundeswehr für die Tauglichkeitsuntersuchung herangezogen.
Sofern man sich zivil für bestimmte Tätigkeiten bewirbt muss (wie Ulli schon schrieb) auch da die Krankheitsgeschichte offengelegt werden.

Gruß Andi
Autor: ulli76
« am: 13. Juli 2018, 20:16:02 »

Je nach zukünftigem Arbeitgeber muss man eine Auflistung der Krankheiten der letzten X Jahre vorlegen (also für dessen medizinischen Dienst). Gilt auch für einige Versicherungen.

Die Auflistung wird vom Hausarzt/Truppenarzt anhand der medizinischen Dokumentation erstellt.
Autor: BSG1966
« am: 13. Juli 2018, 14:11:36 »

Guten Tag zusammen,

mir ist klar, dass ich damals für meine Verpflichtungszeit unterschrieben habe (SAZ 12, 8 sind rum), aber ich bin todesunglücklich mit dem Arbeitgeber und Versetzungsanträge/Antrag auf Dienstzeitverkürzung wurden abgelehnt.

...Sie wissen aber schon dass das oben genannte noch lange kein psychisches Problem ist?
Autor: F_K
« am: 13. Juli 2018, 13:39:24 »

Ein ziviler Arbeitgebern hat KEINEN Einblick in eine Krankenakte - aber ein "guter" Personaler kann schon Laufbahn und abgeleistete Dienstzeit in Zusammenhang bringen und daraus seine Schlüsse ziehen ...
Autor: AnonymousX
« am: 13. Juli 2018, 13:21:46 »

Guten Tag zusammen,

mir ist klar, dass ich damals für meine Verpflichtungszeit unterschrieben habe (SAZ 12, 8 sind rum), aber ich bin todesunglücklich mit dem Arbeitgeber und Versetzungsanträge/Antrag auf Dienstzeitverkürzung wurden abgelehnt.

ich war bereits beim Arzt und habe bald meinen Termin im BWK bei der FU6. Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob ich den Weg gehen sollte, weil ich Angst vor den Konsequenzen im zivilen habe.
Könnt ihr mir sagen, inwiefern zivile Arbeitgeber Einblick in die Krankenakte haben bzw. die frühzeitige Entlassung bewerten? Vllt kennt ihr ja den ein oder anderen, der den Schritt gegangen ist.


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