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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 04. Februar 2022, 23:10:39 »

@ justice:

MMn fällt Munition / Kampfmittel, die bei der BW unterschlagen wird, damit sofort unter das (Kriegs-) waffenrecht.
Insoweit gehe ich von einer ggf. strafbaren fehlenden Meldung an die Behörden aus - die Dienstvergehen kommen on Top.

Aber sind ja Profis dran ...
Autor: justice005
« am: 04. Februar 2022, 22:38:56 »

Zitat
Es hat schon Fälle gegeben, wo wegen EINER fehlenden Waffe Gebäude umzäunt wurden - um zu verhindern, dass die Waffe das Gebäude verlässt.

Das ist ja auch richtig so. Es beantwortet aber nicht die Frage, ob es strafbar ist, dies nicht zu tun.

Zitat
Die "Abgabekiste" macht nur dann Sinn, wenn ich davon ausgehe, dass sich unterschlagene Munition noch in der Kaserne befindet.
Damit stehen erhebliche Straftaten im Raum (Kriegswaffen! / Sprengstoffe), so dass ggf. andere Massnahmen angezeigt gewesen wären - zumindest die Anzeige des Verlustes bei de

Logisch ist es angezeigt! Natürlich hätte er es machen sollen! Aber auch das beantwortet nicht die Frage, ob es eine Abgabepflicht an die Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt gibt. Ich kann es mir nicht vorstellen.

Zitat
Der Verlust von Sprengstoffe / Kampfmitteln ist SOFORT zu melden - ein normaler Diebstahl ist nicht meldepflichtig.

Jep, und weil er es nicht gemeldet hat, hat er ein Dienstvergehen begangen. Er hat nämlich gegen interne Meldevorschriften verstoßen. Das hat aber nichts mit einer Straftat zu tun.

Zitat
Wenn die Anklage zugelassen worden ist - haben zumindest zwei Juristen (StA und Gericht) diese für zulässig erachtet.

Ich bin mir nicht sicher, ob die Anklage zugelassen ist. Was ich in den Medien gelesen habe, hießt es nur, die StA habe Anklage erhoben. Zwischen Anklageerhebung und Zulassung der Klage vergeht einige Zeit, da die Anklage erst zugestellt werden muss und der Angeschuldigte Einwände vorbringen kann. Insofern bezweifle ich, dass die Anklage schon sooo lange in der Welt ist. Denn dann wäre früher darüber berichtet worden.

Ich bin jedenfalls sehr gespannt.
Autor: F_K
« am: 04. Februar 2022, 22:30:49 »

Hier hinkt der Vergleich mit der Rückgabe bei "normalem" Diebesgut.
Der Verlust von Sprengstoffe / Kampfmitteln ist SOFORT zu melden - ein normaler Diebstahl ist nicht meldepflichtig.
Autor: F_K
« am: 04. Februar 2022, 22:27:51 »

@ Justice:

Es hat schon Fälle gegeben, wo wegen EINER fehlenden Waffe Gebäude umzäunt wurden - um zu verhindern, dass die Waffe das Gebäude verlässt.

Die "Abgabekiste" macht nur dann Sinn, wenn ich davon ausgehe, dass sich unterschlagene Munition noch in der Kaserne befindet.
Damit stehen erhebliche Straftaten im Raum (Kriegswaffen! / Sprengstoffe), so dass ggf. andere Massnahmen angezeigt gewesen wären - zumindest die Anzeige des Verlustes bei den Behörden.

Wenn die Anklage zugelassen worden ist - haben zumindest zwei Juristen (StA und Gericht) diese für zulässig erachtet.

Ist natürlich keine Verurteilung - aber eben nicht völlig abwegig.

Autor: justice005
« am: 04. Februar 2022, 22:20:37 »

Ich finde das ganze Verfahren merkwürdig. Die WDO kennt keine disziplinaren Ermittlungen gegen Unbekannt. Die Abgabe an die Staatsanwaltschaft ist auch nicht verpflichtend gegen Unbekannt. Das wäre ja was völlig neues, was jahrzehntelange Praxis umkrempeln würde.

Wenn ein Soldat meldet, ihm wurde was aus dem Spind geklaut, hat dann jemals ein Kompaniechef eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft gemacht?? Schließlich kann der Diebstahl ja nur von einem Soldaten bzw. einem Untergebenen erfolgt sein... Was ein Unfug!

Ich verstehe auch nicht, was strafbar daran sein soll, einen Straftäter aufzufordern, die Beute aus der Straftat zurückzugeben. Wenn bei mir einer einbricht und ich gebe dann eine Annonce auf, dass der Täter mir doch bitte die Beute wieder in den Garten stellt, dann ist das nicht strafbar.

Und nein, es gab auch keine "Amnestie", denn dazu ist kein Soldat befugt. Ein Strafverfahren gegen die Täter ist jederzeit möglich, wenn man sie denn findet. Und ob das jetzt schwieriger geworden ist als vorher, das bezweifle ich auch ganz stark.

Ich würde einen Kasten Bier wetten, dass das Landgericht die Klage entweder gar nicht erst zulässt, aber am Ende zumindest ein Freispruch wegen mangelnder Strafbarkeit herauskommt.

Autor: MikeEchoGolf
« am: 04. Februar 2022, 22:18:48 »

@wolverine:

Ja, richtig.
Autor: wolverine
« am: 04. Februar 2022, 14:18:26 »

...neben "Falschlagerung" ...steht auch Diebstahl im Raum.
Eher Unterschlagung.
Autor: F_K
« am: 04. Februar 2022, 14:11:34 »

Ja - und wenn ich eine "Kiste aufstelle", dann habe ich ja einen Verdacht - und "hoffe" dass jemand etwas rein packt.

Klar ist, dass so ein "Reinpacken" ja nur erfolgen kann, wenn vorher eine Dienstpflichtverletzung / Straftat begangen wurde - insoweit ist da mMn schon ggf. ein Anfangsverdacht zu sehen.
Autor: MikeEchoGolf
« am: 04. Februar 2022, 14:04:56 »

@F_K:

Nett formuliert, aber neben "Falschlagerung" und Fehöbuchung steht auch Diebstahl im Raum.
Autor: F_K
« am: 04. Februar 2022, 13:39:13 »

@ All:

Es wird nicht ganz klar, ob die Anklage zugelassen worden ist - aber darauf deutet der Artikel hin.

MMn stellt sich tatsächlich die Frage, ob WENN es hinreichend Anhaltspunkte gibt, dass Munition falsch gelagert (Spind? / Zugkeller / Stube) oder gebucht worden ist - nicht eine Durchsuchung aller möglichen Lagerorte die richtige Handlungsalternative gewesen wäre.
Autor: Creator6033
« am: 04. Februar 2022, 12:40:36 »

Autor: LwPersFw
« am: 24. März 2021, 12:51:46 »

Generalinspekteur legt zweiten Zwischenbericht zur KSKKommando Spezialkräfte-Reform vor  Veröffentlichungsdatum

24.03.2021 


https://www.bmvg.de/de/aktuelles/generalinspekteur-legt-2-zwischenbericht-zur-ksk-reform-vor-5044574
Autor: SolSim
« am: 13. März 2021, 15:01:25 »

Dann sollte er ja raus sein, wenn das Urteil rechtskräftig wird.
Autor: KlausP
« am: 13. März 2021, 11:10:16 »

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-ksk-soldat-gibt-lagerung-von-waffen-zu-a-315841b3-a090-44ea-85e1-c3d2665da40c

Zitat
Prozess gegen KSK-Soldat
Elitesoldat gibt Lagerung von Waffen zu

In Leipzig hat der Prozess gegen einen KSK-Soldaten begonnen, in dessen Garten ein Waffenversteck entdeckt wurde. Der Beschuldigte hat zugegeben, das Lager angelegt zu haben – angeblich wegen Engpässen bei der Truppe.
22.01.2021, 11.05 Uhr

Das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr macht immer wieder Schlagzeilen wegen mutmaßlicher rechtsextremer Strömungen in den eigenen Reihen. In einem der bekanntesten Fälle hat nun der Prozess vor dem Landgericht Leipzig begonnen. Im Garten des 45-jährigen Philipp Sch. hatte die Polizei bei einer Durchsuchung im Mai 2020 ein Waffenversteck entdeckt. Vor Gericht räumte der mutmaßlich rechtsextreme Beschuldigte nun ein, das Lager angelegt zu haben. (...)

Damit es nicht in Vergessenheit gerät: Der (hoffentlich bald ehemalige) Soldat wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und sechs Monate gefordert.
Autor: Al Terego
« am: 03. März 2021, 17:51:58 »

Wenn da nicht bald Ruhe einkehrt, wird der “Laden” wirklich noch aufgelöst.
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