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Zusammenfassung

Autor: Spanier
« am: 01. März 2018, 19:52:03 »

Die Verpflichtung besteht nur, wenn das angeordnet ist. Hier gibt es eine längere Ausführung dazu: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,56862.msg588781.html#msg588781

Vielen lieben Dank für den Link.
Autor: Ralf
« am: 01. März 2018, 19:31:50 »

Die Verpflichtung besteht nur, wenn das angeordnet ist. Hier gibt es eine längere Ausführung dazu: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,56862.msg588781.html#msg588781
Autor: Spanier
« am: 01. März 2018, 19:26:31 »

Danke für die schnelle Antwort.
OK verstanden, erstmal die Stammeinheit kontaktieren ;).
Icvh dachte nur das es vielleicht eine einheitliche Regelung für Soldaten unter 25 gibt.
Wegen der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft.
Autor: Andi
« am: 01. März 2018, 19:01:54 »

Was hat man ihm dort auf seine Frage hin gesagt?
Grundsätzlich erhält er seine Bezüge selbstverständlich auch dafür sich eine Wohnung leisten zu können. :)
Autor: Spanier
« am: 01. März 2018, 18:09:13 »

Guten Abend.
Mein Sohn kommt im Juli nach beendeter ZAW in seine Stammeinheit. Er wird dann 22Jahre alt sein und hat kein Anspruch auf Trennungsgeld.
Er ist SaZ13 in der Feldwebellaufbahn allgemeiner Fachdienst. In der Stammeinheit sind keine Unterkünfte frei. Wie verhält sich das jetzt?
Muss er sich eine Unterkunft suchen? Und wenn ja, wird diese bezuschusst, da er unter 25 ist?
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