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Zusammenfassung

Autor: AppleTree
« am: 21. August 2019, 01:29:48 »

Danke für die vielen Antworten! :)

Ich denke mal, dass ich meinen Führerschein dann nach dem Dienst privat an einer örtlichen Fahrschule mache, da ich zurzeit kein Geld für einen Führerschein habe.

MfG
Autor: KlausP
« am: 11. August 2019, 17:12:16 »

Oder du machst deinen Führerschein ganz simpel noch, vor deinem (fiktiven) Dienstantritt.
Da du dich scheinbar ja noch nicht beworben hast, dürftest du da genügend Zeit haben.

Kostet ja dann 'n paar Euronen und wenn man den bei der Bw für lau ...  ;)

@TE: Wenn Ihr Dienstposten keinen Führerschein erfordert, weil der nicht zusätzlich zu "ABC-Abwehrsoldat" (so die wohl eher korrekte Bezeichnung, "ABC-Abwehrspezialist" ist nur was zum Verständnis für Zivilisten)  nicht noch mit (mindestens) "Kf B" geschlüsselt ist wird das mit dem dienstlichen Erwerb nichts.
Autor: S1NCO
« am: 11. August 2019, 16:55:11 »

Oder du machst deinen Führerschein ganz simpel noch, vor deinem (fiktiven) Dienstantritt.
Da du dich scheinbar ja noch nicht beworben hast, dürftest du da genügend Zeit haben.
Autor: Pericranium
« am: 11. August 2019, 11:59:17 »

Melde dich bei den Behörden am Dienstort an, dann ist auch die dortige Führerscheinstelle für dich zuständig.
Dann kannst du den Führerschein am Dienstort machen.
Beachte aber, dass du vorher mit möglichen Lehrgängen rechnest.



Das ist nicht nötig. Siehe Paragraph 17, Absatz 3 FeV.
Habe so auch wohnortfern meinen Motorradführerschein gemacht.
Autor: funker07
« am: 11. August 2019, 01:49:44 »

Melde dich bei den Behörden am Dienstort an, dann ist auch die dortige Führerscheinstelle für dich zuständig.
Dann kannst du den Führerschein am Dienstort machen.
Beachte aber, dass du vorher mit möglichen Lehrgängen rechnest.

Ob du den Führerschein als dienstlichen Lehrgang bekommst und wann, kann dir hier keiner sagen.
Falls du FA bist, wirds aber vermutlich etwas dauern....und die Anreise zu den Lehrgängen ist deutlich komfortabler im eigenen Auto.
Autor: KlausP
« am: 10. August 2019, 19:28:28 »

Den Führerschein kann man privat nach Dienst auch am Standort bei einer örtlichen Fahrschule machen.
Autor: Tommie
« am: 10. August 2019, 19:25:09 »

Ob Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B benötigen für Ihre Stelle, wird man dann wissen, wenn Sie eine Stelle haben! Aktuell steht nicht einmal fest, ob Sie wehrdiensttauglich sind, geschweige denn für welche Laufbahn Sie geeignet sind!
Autor: AppleTree
« am: 10. August 2019, 19:01:31 »

Hallo,
ich wollte mich bald als ABC-Abwehrspezialist bei der Bundeswehr bewerben und während der Zeit meinen Führerschein in Klasse B machen. Aber da ich dann wahrscheinlich immer nur am Wochenende zuhause bin und Zeit mit meiner Familie verbringe, wird das wohl schlecht gehen mit dem Führerschein.

Jetzt wollte ich mal fragen ob ich den Führerschein als ABC-Abwehrspezialist machen kann oder er sogar benötigt wird.
Ich weiß, dass dieses Thema mit dem Führerschein schon oft besprochen wurde, aber ich habe schon so viele verschiedene Antworten gehört, dass ich nicht weiß, was stimmt und was nicht stimmt.

Um eine Antwort würde ich mit freuen.

MfG
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