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Zusammenfassung

Autor: Rosenfeld
« am: 08. März 2018, 13:11:03 »

Danke, gut zu wissen; dann werde ich mich zunächst mal bei der RK darum kümmern, dass ich (und meine Einheit) da auch offiziell mit eingebunden werden.
Autor: Maj a.D.
« am: 06. März 2018, 11:19:58 »

Kleiner Erfahrungsbericht von "damals" :-) 

Es war mit ein bisschen Aufwand verbunden, aber dann ging es. Als junger Oberleutnant habe ich sogar mal ein Schießen meiner RK auf einer Standortschießanlage in der Heimat (nicht mal in der Nähe meines Dienstortes) an einem Samstag geleitet. Neben der selbstverständlichen Meldung durch mich an meinen StffChef hat der zuständige FwRes beim Erstellen des Befehls für das Schießen dann einfach meine Einheit in den Verteiler mit aufgenommen, so dass alle Seiten auch "offiziell" informiert waren. Mit klaren Absprachen im Vorfeld und Verzicht auf FvD war das gut möglich. Heute würde dies (zumindest als Leitender) aufgrund von SAZV sicher zu größeren Problemen führen, da ich ja formal betrachtet "im Dienst" war. Auch wenn die komplette Admin inklusive Transport der Waffen etc. ohne mich (durch den FwRes und sein Personal) durchgeführt wurde, war ich zumindest für das komplette Zeitfenster des Schießens im Dienst.

Also dringende Bitte: abklären mit dem DV oder den FwRes am eigenen Standort oder den zuhause Zuständigen einfach mal nach aktuellen Erfahrungen zu der Thematik befragen.
Autor: Rosenfeld
« am: 06. März 2018, 11:06:50 »

Danke für die schnelle Antwort, ich werde das so angehen.
Autor: Hirnforscher
« am: 06. März 2018, 10:56:54 »

Grundsätzlich ist das möglich. Es muss aber (so kenne ich das) eine Genehmigung Deines Disziplinarvorgesetzten vorliegen. Meist will der zuständige OrgLtr des VdRBw auch eine offizielle Einladung verschicken.
Das beste wird sein, wenn Du Dich mit dem zuständigen OrgLtr mal in Verbindung setzt. Der wird Dir erklären, was formal vorab geregelt werden muss.
Autor: Rosenfeld
« am: 06. März 2018, 10:38:25 »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

kann ich als aktiver Soldat und Schießausbilder nSAK bei Reservistenschießen in meinem Heimatort teilnehmen? Wenn ja, muss ich da bestimmte Sachen beachten, etwa, dass mein Chef den Schießbefehl vom Reservistenverband bekommt, etc.?

Ich bin momentan relativ frei in meiner Zeiteinteilung und würde mich gern bei den Reservisten bei mir zuhause einbringen.
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