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Zusammenfassung

Autor: Sven W.
« am: 22. Mai 2003, 16:29:57 »

Bitte bitte gern geschehen
Autor: Artillerist
« am: 22. Mai 2003, 14:32:37 »

Danke
Autor: Sven W.
« am: 21. Mai 2003, 09:42:13 »

Nein Unruhen im Innernen sind es nicht. Unruhen im Inneren werden in Art. 35 II GG benannt. Damit ist aber nicht der Spannungsfall gemeint.
Der Spannungsfall hat im GG leider keine Legaldefinition, was eine Schwachstelle darstellt, die behoben werden sollte.
In Art. 115a I 1. Satz GG hat der Verteidigungsfall seine Legaldefinition. Der V-Fall ist gegeben, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht. An das unmittelbar sind sehr enge zeitliche Voraussetzungen zu stellen. Es muss praktisch jede Minute bei sachlich objektiver Betrachtung mit einem konkreten Überschreiten der Landesgrenze durch feindliche Einheiten gerechnet werden. Der Spannungsfall ist meines Ansehens dann gegeben, wenn sich eine internationale Kriese zu zuspitzt, daß mit einem Angriff auf das Bundesgebiet bei sachlich objektiver Betrachungsweise gerechnet werden muß, das Kriterium der Unmittelbarkeit aber noch nicht erfüllt ist.
Autor: Artillerist
« am: 20. Mai 2003, 13:56:58 »

Naja, zum V-Fall wird es ja nie kommen. Aber was sind denn nun "Spannungsfälle"?

Unruhen im Inneren?

Herr Struck will die BW ja gerne im Inneren einsetzen, was ich persönlich befürworte!
Autor: Sven W.
« am: 20. Mai 2003, 13:52:01 »

Ja so kann man es nennen. Die KWEAs führen eine Liste aller ungedienten Wehrpflichtigen. Sie im V- oder Spannungsfall dann ebenfalls herangezogen
Autor: Artillerist
« am: 20. Mai 2003, 13:50:15 »

Was ist denn die Ersatz-Reserve?
Ist das sowas, wie der Rest vom Rest? ;D
Autor: Sven W.
« am: 20. Mai 2003, 13:47:45 »

Ungediente Wehrpflichtige und nicht anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind ebenfalls sogenannte "Ersatz-Reservisten"
Autor: Peter M. Keltsch
« am: 20. Mai 2003, 13:34:30 »

Die Aussage muss korrigiert werden, Reservist ist grundsätzlich jeder (männliche) deutsche staatsbürger der einmal in der Bundeswehr gedient hat. Durch Dienstzeiten in anderen deutschen Armeen ist man nicht automatisch Reservist der Bundeswehr.

Peter M. Keltsch
VdRBw LG Berlin
Autor: Artillerist
« am: 20. Mai 2003, 12:02:15 »

vergesst agenda 2010. das kennwort ist alt. es gibt jetzt ne parole, die etwas länger ist: "arschbacken zusammen, eier einklemmen und den glauben an den kanzler im blick!" (ok ok ist geklaut ;D)
Autor: schlammtreiber
« am: 20. Mai 2003, 08:40:15 »

Psssssssssst:

Das Kennwort ist "Agenda 2010".
Also Marschmarschmarsch !!
 ;D
Autor: Artillerist
« am: 19. Mai 2003, 19:57:47 »

Hallo zusammen,

tja, leider habe ich nun seit 1995 an keiner Wehrübung mehr teilnehmen dürfen. Ich vermute mal, dass dafür einfach das Geld fehlt.

Zur Alarmreserve:
Bei mir ist es so, dass auf meinem Einberufungsbescheid steht, dass ich mich nur im Verteidigungsfall auf ein bestimmtes Kennwort, das dann in Funk und/oder Fernsehen bekannt gegeben würde, melden muss.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Martin
Autor: wadenbeisser
« am: 18. März 2003, 21:26:16 »

Ganz so knapp sind ja auch nicht........
Autor: Sven W.
« am: 18. März 2003, 15:14:07 »

Und bei der heutigen Knappheit von Wehrübungstagen in den Einheiten sowieso.
Autor: wadenbeisser
« am: 17. März 2003, 22:50:22 »

Der erwähnte "Einberufungsbescheid mit dem V daruf" wird nur im Verteidigungsfall wirksam.
D.h.: Wenn der Deutsche Bundestag diesen festgestellt hat.

Dennoch muss jeder Reservist damit rechnen, dass er bis zum Erreichen der für seine Dienstgradgruppe gültigen Altersgrenzen für Wehrübungen einberufen werden kann.
Bei nicht eingeplanten Reservisten ist die Wahrscheinlichkeit allerdings äusserst gering.
Autor: Sven W.
« am: 17. März 2003, 21:40:58 »

Im V-Fall würde nicht nur die Alarmreserve einberufen werden. Es könnte des weiteren auch noch jeder er Ersatzreserve einberufen werden. Der Ersatzreserve gehörst du nach Ende des GWDL an. Du "sitzt" nur im Gegensatz zum "Alarmreservisten" auf keinem festen Posten.
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