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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 22. April 2018, 13:14:17 »

A-1340/49 schreibt als Stehzeit 10 Jahre im Offizierdienstgrad vor. 9 Jahre sind bei FlgPers. Diese Zeiten verkürzen sich bei Einstellung in einem höh DGrad.
A-1340/111 schreibt 4,5 Laufzeit im DGrad Hptm vor der Beförderung zum Maj vor.
Autor: F_K
« am: 22. April 2018, 12:46:02 »

"4,5 Jahre als Hptm" bis zur Beförderung zum Major gab es nie als Vorschrift - für Offiziere "zählen" die Offizierjahre - bei zeitnaher Beförderung ergeben sich dann aber gewisse Stehzeiten in den Dienstgraden.

Wer daraus dann aber Regeln ableitet, hat das System nicht verstanden ...
Autor: Ralf
« am: 22. April 2018, 11:55:21 »

Die aktuelle Vorschrift (Stand 01.01.2016) enthält das immer noch. Eben in Regelungen-online nachgeschaut.
Drüber ist mir auch nichts bekannt.
Autor: Frage0815
« am: 22. April 2018, 10:22:25 »

Ich hätte da auch nochmal eine Frage, ein Freund von mir besucht z.Z. den BLS. Hier ist die Aussage gefallen, dass für die Beförderung zum Major nur noch die 9 Jahre als Offizier relevant sind, die 4,5 Jahre als Hptm werden nicht mehr angewendet bzw. sind aus der Vorschrift gestrichen.

Weiß einer hier im Forum mehr darüber ?
Autor: benba
« am: 01. März 2018, 17:59:04 »

SLV gibt den Rahmen vor, die ZDv spezifiziert diesen Rahmen.

Die 5 Jahre bei Offizieren gelten lt. ZDv nämlich nur für KSK, Piloten etc. Und dies war schon immer so...
Autor: Ralf
« am: 01. März 2018, 10:40:01 »

Zitat
Die Mindestzeiten in der SLV §25 wurden um ein halbes Jahr gekürzt.
Nein, diese wurden nicht geändert.
Ich habe hier sogar der Historie wegen einen Ausdruck von Ende 2012, da findest du auch die alten Zeiten.

Und: die in der SLV aufgeführten Zeiten tun auch nichts zur Sache.
Die für uns maßgeblichen Mindestbeförderungszeiten stehen in der A-1340/49 und ZDv A-1340/111.

Und o.k., das
Zitat
Mindestbeförderungszeiten nicht in der SLV steheb
Das hätte ich präzisieren können in "für uns maßgebliche".
Autor: F_K
« am: 01. März 2018, 08:56:41 »

@ Hifire:

Es gab KEINE Änderung in der SLV bezüglich der Beförderungszeiten.

Diese sind in Vorschriften geregelt, und zwar schon immer etwas länger als in der SLV.
Autor: Jan96
« am: 01. März 2018, 08:53:53 »

Danke, das war die Info nach der ich gefragt hatte. Also hat die Änderung vorerst keine Auswirkungen.
Autor: LwPersFw
« am: 01. März 2018, 08:40:51 »

Dies ist die Änderung vom 18.07.2017...

https://www.buzer.de/gesetz/12719/index.htm

Bitte auch beachten... in der SLV standen schon immer z.T. kürzere Zeiten als in der Beförderungsvorschrift !

Maßgeblich ist, was in der Beförderungsvorschrift steht !
Autor: Jan96
« am: 01. März 2018, 08:12:58 »

Sie diskutieren hier wild herum und verneinen den einzigen Fakt den ich hier eingebracht habe. Die Mindestzeiten in der SLV §25 wurden um ein halbes Jahr gekürzt. Mich hatte das verwundert, ganz einfach.
Und natürlich stehen diese Zeiten in der SLV. Wenn Ihr Job ist sowas zu wissen, sollte Ihnen klar sein, dass
Zitat
Mindestbeförderungszeiten nicht in der SLV steheb
eine Falschaussage ist.


Zitat
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 25 Beförderung der Offiziere
(1) Die Beförderung zum Hauptmann ist nach einer Dienstzeit von fünf Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig.
(2) Die Beförderung zum Major ist nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Stabsoffizierlehrgang und nach einer Dienstzeit von neun Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig.
(3) Die Beförderung zum Oberst ist nach einer Dienstzeit von 15 Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig.
Autor: Ralf
« am: 01. März 2018, 07:26:39 »

Zitat
Haben Sie denn wenigstens mal nachgeschaut ob das was ich sage stimmt?
Das ist mein Job, das zu wissen.
Ich weiß jetzt nicht, warum du da so patzig reagierst. Du hast eine Behauptung angestellt, die m.E. nicht zutrifft. Den Gegenbeweis hast du bisher nicht angetreten.
Was ist daran schlechter Stil, wenn ich dir sage, dass es keine dahingehende Änderung in der SLV gab und auch die Mindestbeförderungszeiten nicht in der SLV stehen.

Zitat
Ich habe auch gar nicht gesagt, dass neue Planstellen geschaffen wurden, und ich weiß nicht was Ihnen das bringt mir solche Dinge in den Mund zu legen. Das sich eine verkürzte Mindestbeförderungszeit auf die realen Wartezeiten auswirken wird wollen Sie doch nun nicht wirklich bestreiten oder?
Du hast das doch unter "Finanzielles" gestellt. Mindestbeförderungszeiten haben rein gar nichts mit Finanziellem zu tun. Das ist ja sogar auch gewollt, dass die Mindestbeförderungszeiten nicht durchschnittlich erreicht werden, um eine Beförderung nach Leistung sicherzustellen. Also baut man eine Planstellenschere (z.B. von einem Jahr ein) zwischen der Mindestbeförderungszeit und der Anzahl der Planstellen ein. Der Beste wird pünktlich befördert, der schlechteste dementsprechend dann 2 Jahre danach. Wären nun ausreichend Planstellen da, würden alle pünktlich befördert. Da man mit der Bündelung nur und ausschließlich einen Verwendungsstau behoben hat (und nicht einen Beförderungsstau! Weil ja nicht mehr Planstellen.), bleiben die durchschnittlichen Beförderungszeiten exakt gleich. Die im Verwendungsstau standen und in der Beförderungsreihenfolge oben stehen, werden gefühlt früher befördert. Sie wären aber -wenn sie rechtzeitig auf A11 versetzt worden wären- genau zum gleichen Zeitpunkt befördert.
Zitat
Ich bin daraufgekommen als ich mir die neue Soldatenlaufbahnverordnung angeschaut habe.
Das hat nun alles nichts mit der SLV zu tun und auch nichts mit "Finanziellem", also Planstellen. Da weiß ich nicht, was du dir angeschaut hast, die SLV kann das nicht sein.
Autor: F_K
« am: 01. März 2018, 07:07:54 »

@ hifire:

Natürlich würde eine kürzere Mindestbeförderungszeit die Warteschlange bei sonst gleichen Bedingungen nicht verändern.
Autor: Jan96
« am: 01. März 2018, 05:59:25 »

Haben Sie denn wenigstens mal nachgeschaut ob das was ich sage stimmt? Das ist schon eher schlechter Stil. Eine Änderung hat es anscheinend gegeben, siehe eben diese Verordnung. Anscheinend gab es diese Änderung schon am 18.07.2017, also bin ich dahingehend falsch informiert worden. Ich habe auch gar nicht gesagt, dass neue Planstellen geschaffen wurden, und ich weiß nicht was Ihnen das bringt mir solche Dinge in den Mund zu legen. Das sich eine verkürzte Mindestbeförderungszeit auf die realen Wartezeiten auswirken wird wollen Sie doch nun nicht wirklich bestreiten oder?
Autor: Ralf
« am: 01. März 2018, 05:37:35 »

Zitat
neue Soldatenlaufbahnverordnung
Es gibt keine neue SLV. Es hat sich auch nichts an den Zeiten geändert. Auch hier wieder die Frage, wie kommst du darauf, dass es eine neue SLV geben soll? Und die Beförderungszeiten liegen auch nicht in der SLV. Das passt alles nicht zusammen.
Zitat
Außerdem hat das mit den Dienstpostenbündelungen A9-A11 statt A9-A10 auf jedenfall Auswirkungen
Auch da muss ich dich enttäuschen, das hat nichts mit zusätzlichen Planstellen zu tun. Dafür gab es keine einzige mehr. Das war ja auch nicht der Sinn der Bündelung.
Autor: Jan96
« am: 28. Februar 2018, 21:46:20 »

Ich bin daraufgekommen als ich mir die neue Soldatenlaufbahnverordnung angeschaut habe. Außerdem hat das mit den Dienstpostenbündelungen A9-A11 statt A9-A10 aufjedenfall Auswirkungen, da bisher doch Recht fristgerecht befördert wurde. Und da es sich um Besoldungsstufen handelt war es meiner Meinung nach ein finanzielles Thema. Mir kamen diese Zeiten bisher wie in Stein gemeißelt vor, weshalb ich doch Recht überrascht war.
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