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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: LwPersFw am 21. Dezember 2017, 06:30:44

Titel: Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: LwPersFw am 21. Dezember 2017, 06:30:44
Ohne Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit !!!

Mehr Netto

Der Grundfreibetrag steigt 2018 auf 9.000 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es 18.000 Euro. Erst wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über diesen Beträgen liegt, fällt Einkommensteuer an. Durch den höheren Grundfreibetrag sollte bei vielen etwas mehr netto übrig bleiben.

Rentenbeitrag sinkt

Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt von 18,7 auf 18,6%. Wer 3.000 Euro brutto verdient, zahlt 3 Euro weniger und kann sich netto über eine monatliche Entlastung in Höhe einer Tasse Kaffee freuen.

Mehr Geld für Kinder

Das Kindergeld wird um 2 Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat. Für das dritte Kind erhalten Eltern monatlich 200 Euro und für jedes weitere 225 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt 2018 um 72 Euro auf insgesamt 7.428 Euro.
 
Wichtig: Das Kindergeld können Sie ab 2018 nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragen, nicht mehr für mehrere Jahre.

Mehr Geld bei der Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden Sie ab 2018 bessergestellt. Bisher werden Betroffene bei der Rente so eingeordnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird nun stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben.

Mehr Hartz IV

Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhöht sich 2018 um 7 Euro auf 416 Euro pro Monat. Um 6 Euro steigt der Satz bei Ehe- und Lebenspartner – es gibt künftig 374 Euro pro Person. Bei Kindern steigen die monatlichen Sätze abhängig vom Alter um 3 bis 5 Euro.

Vielleicht mehr Rente?

Ob sich die derzeitige Lohnentwicklung positiv auf die Altersbezüge auswirkt, wird laut der Deutschen Rentenversicherung im Frühjahr 2018 entschieden. Momentan wird über 3% plus ab Juli 2018 diskutiert.  Entschieden ist noch nichts.

Mehr Steuern für Rentner

Für Rentenjahrgänge, die ab dem 1. Januar neu hinzukommen, erhöht sich 2018 der steuerpflichtige Rentenanteil. Statt wie zuvor 74%, müssen Neurentner künftig 76% der Rente versteuern.

Ballermannsteuer

Wenn Sie gern auf Mallorca Urlaub machen, müssen Sie sich in der kommenden Hauptsaison auf bis zu doppelt so hohe Preise einstellen. Grund dafür ist eine Touristensteuer, die ab Sommer auf der Insel eingeführt wird.

Weniger Papierkram

Ab 2018 wird’s einfacher: Sie brauchen keine Belege mehr zusammen mit Ihrer Steuererklärung für 2017 beim Finanzamt einzureichen. Einfach alles zu Hause sammeln und erst auf Nachfrage des Fiskus herausgeben.

Tschüss 500er

2018 bedeutet das Aus für den 500-Euro-Schein – der nicht mehr gedruckt und ab Ende des Jahres nicht mehr ausgegeben wird. 

Beitragsbemessungsgrenzen steigen

2018 müssen Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von 4.425 Euro Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Bei der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern auf 6.500 Euro und in den neuen auf 5.800 Euro. Für Einkommen, das darüber liegt, zahlen Sie keine Beiträge.
In die private Krankenversicherung können Sie 2018 ab einem Monatseinkommen von 4.950 Euro brutto wechseln.

Zusatzbeitrag vergleichen

Der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse bleibt bei 14,6%. Dieser wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Der Zusatzbeitrag sinkt 2018 im Durchschnitt von 1,1 auf 1,0 % des Bruttolohns. Den Beitrag zahlen Sie allein. Da jede Krankenkasse die Höhe selbst festlegt, können Sie bares Geld sparen, wenn Sie vergleichen.

Bezahlen mit der Kreditkarte, Lastschrift...

Wenn Sie 2018 in der EU mit Ihrer Kreditkarte, Lastschrift,... bezahlen, dürfen Händler dafür keine zusätzlichen Gebühren mehr erheben. Grundlage dafür ist die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie.

Dazu Hintergrund hier:

http://www.it-recht-kanzlei.de/verbot-extra-kosten-kartenzahlungen.html (http://www.it-recht-kanzlei.de/verbot-extra-kosten-kartenzahlungen.html)




Neue Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Ab 2018 können Sie Arbeitsmittel bis zu 800 Euro netto oder 952 Euro brutto direkt im Jahr des Kaufs beziehungsweise der Herstellung in voller Höhe in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Zuvor galt hier ein Betrag von 410 Euro. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten über 800 Euro liegen, werden weiterhin über mehrere Jahre abgeschrieben.

Steuerklasse für Frischverheiratete

Wenn Sie 2018 heiraten, werden Sie beide automatisch in die Steuerklassenkombination IV/IV eingruppiert – egal, ob beide Ehepartner berufstätig sind oder nicht. Deshalb sollten alle Frischverheirateten prüfen, welche Kombination für sie die jeweils günstigste ist und dann ggf. eine abweichende Kombination beantragen.

TÜV in Rosa

Ein Blick aufs Nummernschild verrät, ob Ihr Auto zur Hauptuntersuchung muss. 2018 sind die rosafarbenen Prüfplaketten nicht mehr gültig. Doch erst ab zwei Monaten Verzug drohen 15 Euro Bußgeld. Ab vier Monaten kostet dies 25 Euro, ab acht Monaten 60 Euro sowie zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: Rollo83 am 21. Dezember 2017, 07:12:56
Nette Änderungen. Die einzige Änderung die für mich eine Rolle spielt ist die Geschichte mit dem 500€ Schein. Womit zahl ich jetzt meine Einkäufe. So ein Mist.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: femalesoldier am 21. Dezember 2017, 07:34:27
Nette Änderungen. Die einzige Änderung die für mich eine Rolle spielt ist die Geschichte mit dem 500€ Schein. Womit zahl ich jetzt meine Einkäufe. So ein Mist.
Hihihi  :D

@LwPersFw : Danke fuer die Muehe! Stichwort: Informationsweitergabe! Sehr loeblich!
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: LwPersFw am 21. Dezember 2017, 08:35:35
Nette Änderungen. Die einzige Änderung die für mich eine Rolle spielt ist die Geschichte mit dem 500€ Schein. Womit zahl ich jetzt meine Einkäufe. So ein Mist.

Stimmt nicht ganz... das mit dem Grundfreibetrag betrifft jeden der Steuern zahlt... könnte für 2 Bier im Monat reichen...  ;) ;D
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: DeltaEcho am 21. Dezember 2017, 10:51:49
Es stehen auch Besoldungsverhandlungen für den öffentlichen Dienst an, dürfte wie die letzten Male für die Beamten, Soldaten, Richter übernommen werden.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: S1NCO am 21. Dezember 2017, 12:17:58
Zitat
Ballermannsteuer

Wenn Sie gern auf Mallorca Urlaub machen, müssen Sie sich in der kommenden Hauptsaison auf bis zu doppelt so hohe Preise einstellen. Grund dafür ist eine Touristensteuer, die ab Sommer auf der Insel eingeführt wird.

Die Touristensteuer gibt´s schon seit 2016, wird 2018 nun verdoppelt.
Aber da es genügend motivierte Urlauber (mich eingeschlossen gibt), die jedes Jahr, teilweise mehrfach auf "die Insel" fliegen, wird es vermutlich dem Touristenstrom keinen Abbruch geben.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: CIRK am 21. Dezember 2017, 12:47:16
Es stehen auch Besoldungsverhandlungen für den öffentlichen Dienst an ...

Vermutlich werden wir aufgrund der schwierigen Situation rund um die Regierungsbildung da dieses mal etwas länger auf ein Ergebnis warten müssen.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: Roughnecks am 21. Dezember 2017, 13:00:56
Es stehen auch Besoldungsverhandlungen für den öffentlichen Dienst an ...

Vermutlich werden wir aufgrund der schwierigen Situation rund um die Regierungsbildung da dieses mal etwas länger auf ein Ergebnis warten müssen.
Hauptsache die Politiker haben sich trotz der schwierigen Regierungsbildung ihre Diäten erhöht.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: StOPfr am 21. Dezember 2017, 13:17:09
Hauptsache die Politiker haben sich trotz der schwierigen Regierungsbildung ihre Diäten erhöht.
Gerade die schwierige Regierungsbildung wäre doch ein Grund  8)!
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018
Beitrag von: Jens79 am 21. Dezember 2017, 16:06:58
Ab dem 01. Januar 2018 sind auch Zeiten des erlaubten Ruhens während eines Wach- oder Bereitschaftsdienst zu ungünstigen Zeiten zulagefähig.

Die Regelung gemäß ZDv A-1451/1 Ziffer 1708 Buchstabe c wird aufgehoben.
Titel: SKPersStruktAnpG Dienstzeitverkürzung
Beitrag von: LwPersFw am 22. Dezember 2017, 23:35:23
Auch etwas Wichtiges zum 01.01.2018

Ab diesem Tag findet das SKPersStruktAnpG keine Anwendung mehr.

Für SaZ war hier ja der "§ 10 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit" wichtig

Ab 01.01.2018 gilt § 40 (7) SG wieder ganz alleine.

Vor dem Hintergrund der Trendwende Personal (Aufwuchs auf 198000 bis 2023/24) und der vom § 40 (7) geforderten "dienstlichen Notwendigkeit", dürften Dienstzeitverkürzungen zukünftig wieder die Ausnahme werden.

Und wenn sie doch im Einzelfall genehmigt wird... hat es ab 01.01.2018 ggf. auch die Verringerung der BfD-Ansprüche zur Folge.

z.B. SaZ 12 auf 10 .... Verringerung um 12 Monate


https://www.gesetze-im-internet.de/skpersstruktanpg/BJNR158310012.html (https://www.gesetze-im-internet.de/skpersstruktanpg/BJNR158310012.html)

Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: ulli76 am 26. Dezember 2017, 10:03:56
Ich hab mal den Teil zum Schießen abgetrennt, damit es übersichtlich bleibt.

Also hier alles was mit Finanzen, Dienstrecht etc. zu tun hat.
Alles was mit Ausbildung und Co. zu tun hat im abgetrennten Teil.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: Jan96 am 28. Februar 2018, 14:56:09
Anscheinend haben sich zum 01.01.2018 die Beförderungszeiten zum Hauptmann, Major und Oberst um ein halbes Jahr verkürzt. Weiß jemand mehr zu der Entscheidung?
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: Ralf am 28. Februar 2018, 17:41:03
Nein, die Zeiten sind im Erlass A-1340/111 geregelt.
Hätte ja auch erst einmal nichts mit "Was gibt es Neues 2018-Finanzielles" zu tun. Und wenn, dann gäbe es ein neues Planstellengfüge für 2018 (was nichts mit Mindestbeförderungszeiten zu tun hat) und das gibt es nicht, weil es noch keine Regierungsbildung gibt.
Wie kommst du nun darauf?
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: Andi am 28. Februar 2018, 17:51:42
Was interessant sein könnte für die jetzt angelaufene Gehaltsrunde ist, dass der Städte- und Gemeindebund, wie auch die Länder ein primäres Interesse haben Bezüge im vergleichbaren Tarif für höheren und gehobenen Dienst anzuheben und weniger im mittleren/einfachen Dienst.
Der Grund ist relativ einfach: In den niedrigen Lohnsektoren zahlt der öffentliche Dienst deutlich besser als die private Wirtschaft, während sich der öffentliche Dienst bei Führungspositionen mittlerweile deutlich abgehängt wird, was die Bezahlung angeht.

Tatsächlich mal eine sehr sachgerechte Analyse.

Gruß Andi
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: Jan96 am 28. Februar 2018, 21:46:20
Ich bin daraufgekommen als ich mir die neue Soldatenlaufbahnverordnung angeschaut habe. Außerdem hat das mit den Dienstpostenbündelungen A9-A11 statt A9-A10 aufjedenfall Auswirkungen, da bisher doch Recht fristgerecht befördert wurde. Und da es sich um Besoldungsstufen handelt war es meiner Meinung nach ein finanzielles Thema. Mir kamen diese Zeiten bisher wie in Stein gemeißelt vor, weshalb ich doch Recht überrascht war.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: Ralf am 01. März 2018, 05:37:35
Zitat
neue Soldatenlaufbahnverordnung
Es gibt keine neue SLV. Es hat sich auch nichts an den Zeiten geändert. Auch hier wieder die Frage, wie kommst du darauf, dass es eine neue SLV geben soll? Und die Beförderungszeiten liegen auch nicht in der SLV. Das passt alles nicht zusammen.
Zitat
Außerdem hat das mit den Dienstpostenbündelungen A9-A11 statt A9-A10 auf jedenfall Auswirkungen
Auch da muss ich dich enttäuschen, das hat nichts mit zusätzlichen Planstellen zu tun. Dafür gab es keine einzige mehr. Das war ja auch nicht der Sinn der Bündelung.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: Jan96 am 01. März 2018, 05:59:25
Haben Sie denn wenigstens mal nachgeschaut ob das was ich sage stimmt? Das ist schon eher schlechter Stil. Eine Änderung hat es anscheinend gegeben, siehe eben diese Verordnung. Anscheinend gab es diese Änderung schon am 18.07.2017, also bin ich dahingehend falsch informiert worden. Ich habe auch gar nicht gesagt, dass neue Planstellen geschaffen wurden, und ich weiß nicht was Ihnen das bringt mir solche Dinge in den Mund zu legen. Das sich eine verkürzte Mindestbeförderungszeit auf die realen Wartezeiten auswirken wird wollen Sie doch nun nicht wirklich bestreiten oder?
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: F_K am 01. März 2018, 07:07:54
@ hifire:

Natürlich würde eine kürzere Mindestbeförderungszeit die Warteschlange bei sonst gleichen Bedingungen nicht verändern.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: Ralf am 01. März 2018, 07:26:39
Zitat
Haben Sie denn wenigstens mal nachgeschaut ob das was ich sage stimmt?
Das ist mein Job, das zu wissen.
Ich weiß jetzt nicht, warum du da so patzig reagierst. Du hast eine Behauptung angestellt, die m.E. nicht zutrifft. Den Gegenbeweis hast du bisher nicht angetreten.
Was ist daran schlechter Stil, wenn ich dir sage, dass es keine dahingehende Änderung in der SLV gab und auch die Mindestbeförderungszeiten nicht in der SLV stehen.

Zitat
Ich habe auch gar nicht gesagt, dass neue Planstellen geschaffen wurden, und ich weiß nicht was Ihnen das bringt mir solche Dinge in den Mund zu legen. Das sich eine verkürzte Mindestbeförderungszeit auf die realen Wartezeiten auswirken wird wollen Sie doch nun nicht wirklich bestreiten oder?
Du hast das doch unter "Finanzielles" gestellt. Mindestbeförderungszeiten haben rein gar nichts mit Finanziellem zu tun. Das ist ja sogar auch gewollt, dass die Mindestbeförderungszeiten nicht durchschnittlich erreicht werden, um eine Beförderung nach Leistung sicherzustellen. Also baut man eine Planstellenschere (z.B. von einem Jahr ein) zwischen der Mindestbeförderungszeit und der Anzahl der Planstellen ein. Der Beste wird pünktlich befördert, der schlechteste dementsprechend dann 2 Jahre danach. Wären nun ausreichend Planstellen da, würden alle pünktlich befördert. Da man mit der Bündelung nur und ausschließlich einen Verwendungsstau behoben hat (und nicht einen Beförderungsstau! Weil ja nicht mehr Planstellen.), bleiben die durchschnittlichen Beförderungszeiten exakt gleich. Die im Verwendungsstau standen und in der Beförderungsreihenfolge oben stehen, werden gefühlt früher befördert. Sie wären aber -wenn sie rechtzeitig auf A11 versetzt worden wären- genau zum gleichen Zeitpunkt befördert.
Zitat
Ich bin daraufgekommen als ich mir die neue Soldatenlaufbahnverordnung angeschaut habe.
Das hat nun alles nichts mit der SLV zu tun und auch nichts mit "Finanziellem", also Planstellen. Da weiß ich nicht, was du dir angeschaut hast, die SLV kann das nicht sein.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: Jan96 am 01. März 2018, 08:12:58
Sie diskutieren hier wild herum und verneinen den einzigen Fakt den ich hier eingebracht habe. Die Mindestzeiten in der SLV §25 wurden um ein halbes Jahr gekürzt. Mich hatte das verwundert, ganz einfach.
Und natürlich stehen diese Zeiten in der SLV. Wenn Ihr Job ist sowas zu wissen, sollte Ihnen klar sein, dass
Zitat
Mindestbeförderungszeiten nicht in der SLV steheb
eine Falschaussage ist.


Zitat
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 25 Beförderung der Offiziere
(1) Die Beförderung zum Hauptmann ist nach einer Dienstzeit von fünf Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig.
(2) Die Beförderung zum Major ist nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Stabsoffizierlehrgang und nach einer Dienstzeit von neun Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig.
(3) Die Beförderung zum Oberst ist nach einer Dienstzeit von 15 Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: LwPersFw am 01. März 2018, 08:40:51
Dies ist die Änderung vom 18.07.2017...

https://www.buzer.de/gesetz/12719/index.htm

Bitte auch beachten... in der SLV standen schon immer z.T. kürzere Zeiten als in der Beförderungsvorschrift !

Maßgeblich ist, was in der Beförderungsvorschrift steht !
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: Jan96 am 01. März 2018, 08:53:53
Danke, das war die Info nach der ich gefragt hatte. Also hat die Änderung vorerst keine Auswirkungen.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: F_K am 01. März 2018, 08:56:41
@ Hifire:

Es gab KEINE Änderung in der SLV bezüglich der Beförderungszeiten.

Diese sind in Vorschriften geregelt, und zwar schon immer etwas länger als in der SLV.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: Ralf am 01. März 2018, 10:40:01
Zitat
Die Mindestzeiten in der SLV §25 wurden um ein halbes Jahr gekürzt.
Nein, diese wurden nicht geändert.
Ich habe hier sogar der Historie wegen einen Ausdruck von Ende 2012, da findest du auch die alten Zeiten.

Und: die in der SLV aufgeführten Zeiten tun auch nichts zur Sache.
Die für uns maßgeblichen Mindestbeförderungszeiten stehen in der A-1340/49 und ZDv A-1340/111.

Und o.k., das
Zitat
Mindestbeförderungszeiten nicht in der SLV steheb
Das hätte ich präzisieren können in "für uns maßgebliche".
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: benba am 01. März 2018, 17:59:04
SLV gibt den Rahmen vor, die ZDv spezifiziert diesen Rahmen.

Die 5 Jahre bei Offizieren gelten lt. ZDv nämlich nur für KSK, Piloten etc. Und dies war schon immer so...
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: Frage0815 am 22. April 2018, 10:22:25
Ich hätte da auch nochmal eine Frage, ein Freund von mir besucht z.Z. den BLS. Hier ist die Aussage gefallen, dass für die Beförderung zum Major nur noch die 9 Jahre als Offizier relevant sind, die 4,5 Jahre als Hptm werden nicht mehr angewendet bzw. sind aus der Vorschrift gestrichen.

Weiß einer hier im Forum mehr darüber ?
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: Ralf am 22. April 2018, 11:55:21
Die aktuelle Vorschrift (Stand 01.01.2016) enthält das immer noch. Eben in Regelungen-online nachgeschaut.
Drüber ist mir auch nichts bekannt.
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: F_K am 22. April 2018, 12:46:02
"4,5 Jahre als Hptm" bis zur Beförderung zum Major gab es nie als Vorschrift - für Offiziere "zählen" die Offizierjahre - bei zeitnaher Beförderung ergeben sich dann aber gewisse Stehzeiten in den Dienstgraden.

Wer daraus dann aber Regeln ableitet, hat das System nicht verstanden ...
Titel: Antw:Was gibt es Neues 2018-Finanzielles
Beitrag von: Ralf am 22. April 2018, 13:14:17
A-1340/49 schreibt als Stehzeit 10 Jahre im Offizierdienstgrad vor. 9 Jahre sind bei FlgPers. Diese Zeiten verkürzen sich bei Einstellung in einem höh DGrad.
A-1340/111 schreibt 4,5 Laufzeit im DGrad Hptm vor der Beförderung zum Maj vor.