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 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 10. Januar 2023, 12:30:47 »

Guten Abend allerseits!

Ich habe mich einmal grob durch die ersten 39 Seite gerollt und gelesen, aber keine Fall gefunden, den ich vergleichen konnte oder wo meine Frage aneklugen ist.

Ich selbst bin Seiteneisteiger und wurde als StFw eingestellt.
Mir wurden von BAPers etwa 20 Berufsjahre für meine Verwendung als LwPiFw anerkannt, davon etwa 13 als Meister       (->StFw).
( 8 Berufsjahre waren für meine Verwendung nicht förderlich).
Nun wurden mir bei meiner Stufenfestsetzung 9 Jahre „abgezogen“, mit der Begründung, diese würden für den Dienstgrad verbraucht, somit wurde für mich Stufe 4 festgesetzt.

Mein PersFw und auch alle anderen (Vorgesetzten) haben von  so einem „Abzug“ noch nie gehört.

Auf Nachfrage in Köln wurde mir ( schriftlich) erklärt, das es im Rahmen des Ermessens des Sachbearbeiters wäre, und ich ohne diesen Abzug anderen Vergleichbaren Soldaten gegenüber bevorteilt wäre…. Und das die BW sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler wirtschaften muss….

Ich selbst bin nun 47Jahre, habe meinen Kameraden davon berichtet und alle schütteln mit dem Kopf.
Die meisten Staber in unserer Verwendung sind in der Stufe 7 oder 8, was ja auch durchaus dem Alter mit etwa 50 entspricht.

Kennt ihr ebenfalls solche Fälle, bzw, habt ihr Erfahren mit solch einem „Abzug“ an Jahren in der Erfahrungsstufe?

Vielen Dank im Voraus.

LwPiSoldat


aus A-1451/1

"5.2.2.2.4 Einstellung in den Dienstgrad Ober-, Haupt- oder Stabsfeldwebel bzw. Ober-, Haupt- oder Stabsbootsmann

529.
Bei einer Einstellung in einen Dienstgrad Ober-, Haupt- oder Stabsfeldwebel bzw. Ober-,
Haupt- oder Stabsbootsmann gelten die Ausführungen in den Nrn. 525 bis 528 entsprechend.

Bei der Anerkennung von Zeiten gleichwertiger hauptberuflicher Tätigkeiten nach § 28 Abs. 1
Nr. 1 BBesG ist zu beachten, dass diese lediglich in dem Maße anerkannt werden können, in denen
sie nicht Voraussetzung für die Einstellung nach § 19 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 SLV sind.

530.
Erfüllen Wiedereinstellerinnen bzw. Wiedereinsteller mit einem der in Nr. 529 genannten
Dienstgraden die dem Dienstgrad entsprechenden Einstellungsvoraussetzungen nach Maßgabe des
§ 19 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 SLV, gelten die Ausführungen zu Nr. 529 entsprechend.

Werden diese nicht erfüllt, sind lediglich Zeiten, die die Voraussetzungen nach § 28 Abs. 1 BBesG erfüllen, anzuerkennen (siehe Abschnitt 3.2)."


Einfach mal in Ruhe damit beschäftigen...

Sollten Sie dann der Meinung sein, dass Ihnen mehr Jahre hätten angerechnet werden müssen...

... fristgerecht Beschwerde gegen den Festsetzungsbescheid einlegen und genau begründen.

Autor: Rekrut84
« am: 06. Januar 2023, 22:22:39 »

Das kenne ich aus eigener Erfahrung. Ich wurde auch mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, dabei wurde von meinen Berufsjahren auf Meisterebene entsprechend des Dienstgrades Zeiten abgezogen. 
Das habe ich in der Vorschrift nachgeschlagen und war berechtigt. Welche Vorschrift es genau war, kann ich gerade nicht sagen, lässt sich aber im Regelungsportal leicht finden.
Dort steht dann nach Dienstgraden gestaffelt wieviele Jahre von den Erfahrungsjahren abgezogen werden und was wie angerechnet werden kann.
Autor: LwPiSoldat
« am: 06. Januar 2023, 22:03:23 »

Guten Abend allerseits!

Ich habe mich einmal grob durch die ersten 39 Seite gerollt und gelesen, aber keine Fall gefunden, den ich vergleichen konnte oder wo meine Frage aneklugen ist.

Ich selbst bin Seiteneisteiger und wurde als StFw eingestellt.
Mir wurden von BAPers etwa 20 Berufsjahre für meine Verwendung als LwPiFw anerkannt, davon etwa 13 als Meister       (->StFw).
( 8 Berufsjahre waren für meine Verwendung nicht förderlich).
Nun wurden mir bei meiner Stufenfestsetzung 9 Jahre „abgezogen“, mit der Begründung, diese würden für den Dienstgrad verbraucht, somit wurde für mich Stufe 4 festgesetzt.

Mein PersFw und auch alle anderen (Vorgesetzten) haben von  so einem „Abzug“ noch nie gehört.

Auf Nachfrage in Köln wurde mir ( schriftlich) erklärt, das es im Rahmen des Ermessens des Sachbearbeiters wäre, und ich ohne diesen Abzug anderen Vergleichbaren Soldaten gegenüber bevorteilt wäre…. Und das die BW sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler wirtschaften muss….

Ich selbst bin nun 47Jahre, habe meinen Kameraden davon berichtet und alle schütteln mit dem Kopf.
Die meisten Staber in unserer Verwendung sind in der Stufe 7 oder 8, was ja auch durchaus dem Alter mit etwa 50 entspricht.

Kennt ihr ebenfalls solche Fälle, bzw, habt ihr Erfahren mit solch einem „Abzug“ an Jahren in der Erfahrungsstufe?

Vielen Dank im Voraus.

LwPiSoldat
Autor: SPetersen
« am: 22. Mai 2022, 15:37:22 »

Hallo, ja vielen Dank erstmal . Ja dachte auch das das nicht gehen würde. Es hieß es werden corona bedingt keine SaZ eingestellt. (Zivile KarrC) wollten wohl ihre Quoten voll machen.Was ein Quatsch natürlich, aber  dachte lieber noch mal FwD als garnicht sogar einer der wenigen Fwd die im Einsatz waren. Aber gib den man man noch mal FwD 😂. Ja ob ich einer der ältesten FWDLer HG‘s‘s bin weis ich nicht. Aber Villt garnicht soweit  weggeholt :)
Autor: LwPersFw
« am: 22. Mai 2022, 08:08:26 »


Eine Frage, wieso bist du nochmal FWDLer geworden? Du musst einer der Dienstältesten HG's sein! :D

Vielleicht war keine passende Stelle als SaZ verfügbar ?

Und allgemein zum FWDL:

Wenn die Bw Bedarf hat...

Kann man zwischen 17 und 65 so oft FWDL machen... wie man will.

Bei einem wiederholten Eintritt als FWDL darf man nur nicht in einem höheren Dienstgrad als HptGefr sein.

Sind diese beiden Bedingungen erfüllt...
Also Bedarf und passender Dienstgrad + natürlich gesundheitliche Eigung...

... könnte man z.B.  10 ×  hintereinander FWDL 23 machen...

Autor: Löwe von Eutin
« am: 21. Mai 2022, 22:33:53 »

Moin habe auch eine Frage. Ich 32jahre.
1 Dienstzeit 01.2012-11.2013 fwdl
2 Dienstzeit 11.2020- bis dato Fwdl

Ab01.06.22 SaZ .

Wie wird die Erfahrung angerechnet ? Nichts gelernt

Danke im vor raus
1. Dienstzeit FWDL 23 = 23 Monate Dienstzeit
2. Dienstzeit FWDL (?) = 19 Monate Dienstzeit
Ab. 01.06.22 dann SAZ, dann startest du mit 42 Monaten Vordienstzeit (Als FWDLer, hab' ich auch noch nie gesehen), ergo 3,5 Jahre.

Du würdest direkt in Erfahrungstufe 2 kommen. (Dafür benötigt man 2 Jahre. Stufe 3 wäre nach ingesamt 5 Jahren Dienstzeit dran.)

Eine Frage, wieso bist du nochmal FWDLer geworden? Du musst einer der Dienstältesten HG's sein! :D
Autor: SPetersen
« am: 21. Mai 2022, 21:44:20 »

Moin habe auch eine Frage. Ich 32jahre.
1 Dienstzeit 01.2012-11.2013 fwdl
2 Dienstzeit 11.2020- bis dato Fwdl

Ab01.06.22 SaZ .

Wie wird die Erfahrung angerechnet ? Nichts gelernt

Danke im vor raus
Autor: Ralf
« am: 31. Januar 2022, 14:46:00 »

Ich würde mal mit 14 anrechenbaren Jahren ca. rechnen.
Autor: Milaemi
« am: 31. Januar 2022, 13:17:50 »

Hallo bitte um Hilfe, in welche Erfahrungsstufe ich eingestuft werde.

nützliche Daten:

2005 FWDL 23 Monate
2007 3 Jahre Ausbildung Kfz
2012 7 Monate Fortbildung Meisterschule Kfz
2013 Meister bis heute also 9 Jahre Erfahrung

Wiedereinstieg dieses Jahr als StFw (Wartungs/Instandshaltungsfeldwebel)

Vielen Dank für Eure Hilfe
Autor: Tille123
« am: 29. Januar 2022, 12:03:57 »

Ist bei Ihnen denn der Servicetechniker eine Stelle als staatlich geprüfter Techniker?

In der damaligen Stellenbeschreibung wurden Meister/ staatlich geprüfte Techniker gesucht.
Also gehe ich davon aus.
Würde mir das dann auch nochmal von meinem jetzigen Arbeitgeber durch einen Nachweis bestätigten lassen.
Autor: SolSim
« am: 28. Januar 2022, 19:56:35 »

Ist bei Ihnen denn der Servicetechniker eine Stelle als staatlich geprüfter Techniker?
Autor: Tille123
« am: 28. Januar 2022, 19:50:09 »

Danke für die Tipps mit dem einreichen der Unterlagen.
Sollte aber dann alles passen und anerkannt werden kommt ihr auf welche Erfahrungsstufe?
Autor: angemon84
« am: 28. Januar 2022, 10:47:33 »

Reiche die alte Stellenbeschreibung UND eine Bestätigung des Arbeitsgeber als Nachweis ein.
Je mehr Informationen die bewilligende Stelle hat, desto einfacher und schneller funktioniert die Zuerkennung
Autor: Tille123
« am: 28. Januar 2022, 10:06:34 »

Also wenn du bspw. als Fw+ aufgrund des staatl. gepr. Technikers eingestellt werden würdest und die Tätigkeit des Servicetechnikers nicht auf der Ebene des staatl. gepr. Techn. anzusiedeln ist, dann zählen diese Jahre auch nicht mit.

Ja, ich wurde aufgrund des Technikers als Servicetechniker eingestellt. Wie es aber so ist, muss man das wahrscheinlich belegen.
Womit wird dies glaubwürdig belegt? Durch die damalige Stellenbeschreibung oder durch eine Bestätigung durch den aktuellen Arbeitgeber?
Autor: Ralf
« am: 27. Januar 2022, 20:15:43 »

Das kommt ja maßgeblich darauf an, wofür du mit welchem Dienstgrad eingestellt wirst und ob die letzte Tätigkeit dieser Höhe auch entsprach. Also wenn du bspw. als Fw+ aufgrund des staatl. gepr. Technikers eingestellt werden würdest und die Tätigkeit des Servicetechnikers nicht auf der Ebene des staatl. gepr. Techn. anzusiedeln ist, dann zählen diese Jahre auch nicht mit.
Auf jeden Fall wird die Vordienstzeit komplett in Jahren angerechnet und dann noch Jahre für die Ausbildung (je nach Einstellungsdienstgrad unterschiedlich wegen der Qualifikationshöhe) und dann die Zeiten, die man auf dieser Höhe gearbeitet hat.
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