Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. März 2024, 15:23:03
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: marine-enzo
« am: 23. Juni 2018, 21:47:42 »

Ja? Warum wird es dann bei den Stabs- und Ausbildungs- Kameraden etc. gerechnet, die fahren definitiv auch nicht ständig zur See? Dann muss es doch Dienststellen bezogen sein?

Auszug:

ZDv 37/10

3. Als Seefahrtzeit gelten auch die Dienstzeiten, die auf nachstehend aufgeführten Dienstposten geleistet wurden:
−   Stab AZU  : Leite bzw. Leiterin Einsatzausbildung des Ausbildungszentrums U-Boote, Ausbilder der Gruppe tauchtechnische Gefechtsausbildung,
−   Bordzüge MFmStab 70 und nachgeordneter Bereich,
−   Personal HA 500 (WS MK 88 Sea Lynx),
−   TMS/LehrGrpSSich: 2. und 3. Inspektion (siehe STAN-Teil I A), TRANSE CTEAM,
−   Geschwaderstäbe der Bootsgeschwader:
… + Geschwaderkommandeur,
+ S   3 und Stv Geschwaderkommandeur,
+ S   4 und Schiffstechnischer Offizier,
+ Fernmeldedienstoffizier/S6,
+ Geschwaderarzt,
+ Sanitätsmaat,
u.s.w.

Für die  übrigen  Soldaten  der  Geschwaderstäbe  und  andere  Angehörige  der  Marine  ist  ein Einzelnachweis ihrer Einschiffungszeiten erforderlich. Diese Zeiten werden durch Versetzungs- bzw. Kommandierungsverfügung oder einen Einschiffungsbefehl nachgewiesen.


Autor: F_K
« am: 23. Juni 2018, 21:03:59 »

Nur die Kommandierung - Land ist keine Seefahrt.
Autor: marine-enzo
« am: 23. Juni 2018, 20:45:20 »

Moin Kameraden,

danke für die Antworten und berechtigten Fragen. Es geht hier um folgendes: - Seefahrerabzeichen -

Ich hatte dieses wären meiner aktiven Dienstzeit (vor 15 Jahren), bedingt durch den Wechsel vom Schnellboot zu den Marinefliegern, nicht mehr beantragt. Später kam ich dann doch zu den Bordhubschraubern als technisches Personal Sea Lynx für die Fregatten. Ich hatte mir damals keine weiteren Gedanken gemacht und meine Dienstzeit endete.

Aktuell bin ich in eine RSU Kp. beordert worden. Ein Marinekamerad teilte mir mit, dass ich Das Abzeichen auch jetzt noch beantragen könnte da ich die Zeit nun mal erbracht habe. Also, warum nicht!

Jetzt kommt der Haken, da ich nicht mehr alle Versetzungen nachweisen kann und die entsprechende Dienststelle das aber scheinbar auch nicht, versuche ich das mit den Dokumenten die ich noch habe.

Ich kann nachweisen, dass ich auf ein Schnellboot versetzt wurde und dass ich in der entsprechenden Technischen Staffel Bordhubschrauber war, einschließlich meiner Ausbildungslehrgänge.
Zählt die Dienstzeit in der technischen Staffel für Bordhubschrauber dazu (ZDv 37/10) komme ich über 2. Jahre, ansonsten nur auf eines.

(Auszug: ZDv 37/10 - Abzeichen für seefahrendes Personal HA 500 (WS MK 88 Sea Lynx)

Zählt die Dienstzeit als WartungsMechMaat technischen Staffel für Bordhubschrauber MK88 MFG 3 generell dazu, oder nur die Kommandierungen?

Hoch die Fahrt und fette Beute!!!
Autor: BulleMölders
« am: 23. Juni 2018, 08:00:08 »

Zu meiner Zeit gehörten die Bordhubschrauber ja nicht fest zu einer Einheit, sondern wurden nur bei Bedarf eingeschifft und damit auch das Personal des HA 500.
Und damit gab es ja auch entsprechende Kommandierungsverfügungen mit der eine Bordzeit nachgewiesen werden kann.
Autor: Angemon84
« am: 22. Juni 2018, 20:42:27 »


-   Wo steht welche Verwendungen und Dienstgrade für den Hauptabschnitt 500 eingesetzt werden?
-   Wie kann ich überhaupt den Zusammenhang der T-Stff Hub, MK 88, MFG 3 zum Hauptabschnitt 500 nachweisen? Wo steht das denn?

Vielleicht kann mir jemand helfen.

das ergibt sich aus der Bordorganisation. Früher war das in der MDV 160/1 Bestimmungen für den Dienst an Bord aufgeschlüsselt
Autor: KlausP
« am: 22. Juni 2018, 14:54:49 »

Hat der Perser das nicht in SAP?
Autor: dunstig
« am: 22. Juni 2018, 14:50:17 »

Aus welchem Grund musst du irgendwas nachweisen?

Ansonsten sollten doch auch alle relevanten Dokumente in der Neben-/Stammakte zu finden sein.
Autor: marine-enzo
« am: 22. Juni 2018, 14:13:12 »

Hallo Kameraden,

ich hab ein Nachweisproblem, wer kann mir helfen.

Nach dem Einsatz als 31er 76mm OTO auf einem Schnellboot bin ich zum WS MK 88 Bordhubschrauber als Wartungsmechaniker gewechselt. Ich gehörte als Wartungsmechaniker auch zum Hauptabschnitt 500. Wie kann ich das nachweisen?
Leider habe ich nicht mehr alle Unterlagen und Versetzungen aus der Zeit. Daher habe ich folgende Frage:

-   Kann ich die Zugehörigkeit aus der ATN 7557171 E (LFZ MECH MAAT MK 88) herauslesen? Wo finde ich entsprechende Beschreibung über Inhalt dieser ATN?
-   Wo steht welche Verwendungen und Dienstgrade für den Hauptabschnitt 500 eingesetzt werden?
-   Wie kann ich überhaupt den Zusammenhang der T-Stff Hub, MK 88, MFG 3 zum Hauptabschnitt 500 nachweisen? Wo steht das denn?

Vielleicht kann mir jemand helfen.
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de