Autor: marine-enzo
« am: 23. Juni 2018, 21:47:42 »Ja? Warum wird es dann bei den Stabs- und Ausbildungs- Kameraden etc. gerechnet, die fahren definitiv auch nicht ständig zur See? Dann muss es doch Dienststellen bezogen sein?
Auszug:
ZDv 37/10
3. Als Seefahrtzeit gelten auch die Dienstzeiten, die auf nachstehend aufgeführten Dienstposten geleistet wurden:
− Stab AZU : Leite bzw. Leiterin Einsatzausbildung des Ausbildungszentrums U-Boote, Ausbilder der Gruppe tauchtechnische Gefechtsausbildung,
− Bordzüge MFmStab 70 und nachgeordneter Bereich,
− Personal HA 500 (WS MK 88 Sea Lynx),
− TMS/LehrGrpSSich: 2. und 3. Inspektion (siehe STAN-Teil I A), TRANSE CTEAM,
− Geschwaderstäbe der Bootsgeschwader:
… + Geschwaderkommandeur,
+ S 3 und Stv Geschwaderkommandeur,
+ S 4 und Schiffstechnischer Offizier,
+ Fernmeldedienstoffizier/S6,
+ Geschwaderarzt,
+ Sanitätsmaat,
u.s.w.
Für die übrigen Soldaten der Geschwaderstäbe und andere Angehörige der Marine ist ein Einzelnachweis ihrer Einschiffungszeiten erforderlich. Diese Zeiten werden durch Versetzungs- bzw. Kommandierungsverfügung oder einen Einschiffungsbefehl nachgewiesen.
Auszug:
ZDv 37/10
3. Als Seefahrtzeit gelten auch die Dienstzeiten, die auf nachstehend aufgeführten Dienstposten geleistet wurden:
− Stab AZU : Leite bzw. Leiterin Einsatzausbildung des Ausbildungszentrums U-Boote, Ausbilder der Gruppe tauchtechnische Gefechtsausbildung,
− Bordzüge MFmStab 70 und nachgeordneter Bereich,
− Personal HA 500 (WS MK 88 Sea Lynx),
− TMS/LehrGrpSSich: 2. und 3. Inspektion (siehe STAN-Teil I A), TRANSE CTEAM,
− Geschwaderstäbe der Bootsgeschwader:
… + Geschwaderkommandeur,
+ S 3 und Stv Geschwaderkommandeur,
+ S 4 und Schiffstechnischer Offizier,
+ Fernmeldedienstoffizier/S6,
+ Geschwaderarzt,
+ Sanitätsmaat,
u.s.w.
Für die übrigen Soldaten der Geschwaderstäbe und andere Angehörige der Marine ist ein Einzelnachweis ihrer Einschiffungszeiten erforderlich. Diese Zeiten werden durch Versetzungs- bzw. Kommandierungsverfügung oder einen Einschiffungsbefehl nachgewiesen.