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Autor: ulli76
« am: 11. April 2018, 21:12:24 »

Hängt bei beiden Fragen von der Lage ab.
Autor: funker07
« am: 11. April 2018, 20:54:13 »

1. Lageabhängig, kann alles passieren....was will man mit nem unausgebildeten Soldaten...rechnet man damit Führernachwuchs zu brauchen...kann der Soldat auf einer niedrigeren Führungsebene (falls dafür ausreichend ausgebildet) eingesetzt werden...würde mich wundern, wenn es da aktuelle Konzepte für gibt.

2. Ein Minderjähriger darf nicht dazu kommen, seine Waffe außerhalb der Übung einzusetzen. Wache im Inland (naja, macht inzwischen fast (?) überall eine zivile Wache) darf er auch nicht machen.
Autor: Tim98
« am: 11. April 2018, 18:35:08 »

Guten Abend zusammen,

ich hätte zwei Fragen und hoffe, dass ich hier richtig bin.


1. Was passiert wenn sich Deutschland aufgrund des Verteidigungs- oder Natobündnisfalles im Kriegszustand befindet, ein Unteroffizier- oder Offizieranwärter allerdings gerade erst einen Teil seiner Ausbildung abgeschlossen hat. Kann dieser seine Ausbildung "ganz normal" zu Ende bringen, oder wird er trotz unvollständiger Ausbildung bei der Verteidigung eingesetzt?


2. Was passiert mit einem 17 Jährigen Soldaten wenn der Verteidigungs- oder Natobündnisfall in Kraft tritt? An Auslandseinsätzen dürfen Minderjährige ja nicht teilnehmen. Dürfen diese dann in einem solchen Fall zur Landesverteidigung eingesetzt werden?


Ich habe leider im Internet keine brauchbaren Antworten gefunden. Diese Fragen stehen übrigens nicht in direktem Zusammenhang zueinander. Sie schwirren mir nur seit einiger Zeit immer mal wieder im Kopf herum.
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