@ BloodyPhoenix:
Ohne hier wieder rechtlich Grundlagen vermitteln zu wollen:
Drogenbesitz (auch von Mindermengen) ist STRAFBAR. So ein Drogenbesitz ist ja nun mal Voraussetzung für den Drogenkonsum.
Für (illegale) Drogen ist dies nun mal der Stand der STRAFGESETZE.
Es ist nun gängige Praxis der Staatsanwaltschaften, den Besitz von Mindermengen NICHT zu verfolgen, obwohl dieser strafbar ist.
Aufgrund der räumlichen Enge und der besonderen Gefahren des Dienstes, sagt nun der Arbeitsgeber Bundeswehr, das er auch den Besitz von Mindermengen bzw. den Konsum als Dienstpflichtverletzung ansieht, und "droht" entsprechende Maßnahmen an.
Darüber gibt es die schriftliche Belehrung (dann ist es "hinterher" einfacher daraus einen "Strick" zu drehen
).
Also: Die Bundeswehr verbietet nicht, VERBOTEN ist es nämlich in jedem Fall, sondern die Bundeswehr als Arbeitgeber möchte an diesem Arbeitsplatz / in Kasernen keinen Drogenkonsum.
Insbesonde von SaZ / BS (Vorbildfunktion) wird hier "kein Spaß" verstanden.
PUNKT.
Das ist die Sachlage. Eine Diskussion kann gerne mit dem Gesetzgeber geführt werden, hier macht eine Diskussion keinen Sinn.
Noch Fragen ? (nenne mir nur einen Arbeitgeber, der den Drogenkonsum erlaubt
, da gibt es nämlich keinen ...
)