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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Staff Sergeant am 23. November 2018, 15:10:57
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Hallo Leute,
Ich habe das Forum mal durchforscht bezüglich der Wohnsituation für Kameraden über 30, es ist mir aber immer noch einiges unklar.
Zu mir: 34 Jahre, verheiratet, wohne im sonnigen Süden (zwischen Karlsruhe und Freiburg)
Ich mache erst eine 4 monatige Eignungsübung. Während der ersten 2 Monate bin ich ja in der GA. Danach muss ich einen Monat nach Mayen an meinen späteren Stützpunkt zum Praktikum. Während dieses Praktikums wohne ich doch sicher in der Kaserne. Wieviel kostet mich das?? Danach muss ich ja nochmal einen Monat in den Norden nach Appen auf die Unteroffizierschule der Luftwaffe. Hier wieder die gleiche Frage bezüglich der Unterbringung.
Wenn die EÜ bzw. die ganzen Lehrgänge erstmal vorbei sind habe ich vor nach Mayen zu ziehen. Entweder in eine Mietwohnung mit meiner Frau oder eine Wohnung kaufen. Da erübrigt sich die Frage wer die Wohnung zahlt, nämlich ich :) aber eben während Lehrgängen außerhalb des Standortes, wer trägt da die Kosten für Unterbringung?
Vielen Dank
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Edit: Entschuldigung, ich meinte Kameraden über 25.
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Bei Lehrgängen, also wenn Sie nicht versetzt, sondern nur kommandiert sind, bekommen Sie in der Regel die Unterkunft gestellt.
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Bei Lehrgängen, also wenn Sie nicht versetzt, sondern nur kommandiert sind, bekommen Sie in der Regel die Unterkunft gestellt.
Cool Danke. Also während meines einmonatigen Praktikums vermutlich auch. Dann bin ich ja beruhigt :D
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Cool Danke. Also während meines einmonatigen Praktikums vermutlich auch. Dann bin ich ja beruhigt :D
Vermutlich nicht. Dieses "Praktikum" ist nichts anderes als eine Versetzung zur Stammeinheit. Von dort werden Sie dann zu den weiteren Lehrgängen kommandiert. Das heißt aber auch: Bekommen Sie keine Stube (und ich kenne Kameraden, die dort eingesetzt sind - Stuben sind knapp...), müssen Sie sich für den Monat eine Wohnung suchen. Da Sie vermutlich TG-berechtigt sind, können Sie sich für die ersten zwei Wochen nach der Dienstantrittsreise auch ein Hotelzimmer nehmen. Danach kann ihnen vom Refü genehmigt werden, dass Sie bis zu einem Höchstsatz weiterhin eine Hotelunterkunft anmieten können (eben wegen der kurzen Zeit bis zum nächsten Lehrgang).
Tipp: Klären Sie das so früh wie möglich mit der Stammeinheit (Stube ja/nein, ggf. wird auch eine Bescheinigung für das Travel Management ausgestellt) und dann mit dem Travel Management zwecks Unterbringung.
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Das heißt aber auch: Bekommen Sie keine Stube (und ich kenne Kameraden, die dort eingesetzt sind - Stuben sind knapp...), müssen Sie sich für den Monat eine Wohnung suchen. Da Sie vermutlich TG-
Das mit der Wohnung suchen für einen Monat macht für mich wenig Sinn. Das mit dem Hotelzimmer währe wohl noch die beste Lösung. Trennungsgeld berechtigt bin ich zwar da ich aber wie läuft das ab? Wird mir das Hotel komplett bezahlt, oder nur einen gewissen Prozentsatz (wenn ja wie viel %)?
Zum Glück frage ich diese Sachen im Voraus obwohl ich hätte schwören können, dass wenn mich die Bundeswehr an einen Standort schickt, mir dort auch eine Unterkunft gestellt wird. Fände ich ehrlich gesagt krass wenn es nicht so währe. :(
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Lesen Sie doch einfach mal die diversen Threads zum Thema Trennungsgeld, Bereitstellung von dienstlicher Unterkunft etc. Das beantwortet mit Sicherheit Ihre Fragen.
Fände ich ehrlich gesagt krass wenn es nicht so währe.
Warum? Das geht jeden so, der keinen berücksichtigungsfähigen Hausstand hat und der nicht mehr zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist - als im Gegensatz zu Ihnen.
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Ja ich habe die Threads gelesen. Ich finde nur keine konkreten Zahlen. Ich würde gerne wissen was mir bezahlt wird, wie viel Prozent? Diese Dinge...
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Mayen war mein erster Fall mit den U 25, die vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft aus dienstlichen Gründen befreit wurden.
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Das ist doch aber komisch, dass man während der Grundausbildung in der Kaserne wohnt, wenn man auf Lehrgänge geht wohnt man in der Kaserne, aber wenn man zu dem Praktikum geht muss man ins Hotel?! ???
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Ja ich habe die Threads gelesen. Ich finde nur keine konkreten Zahlen. Ich würde gerne wissen was mir bezahlt wird, wie viel Prozent? Diese Dinge...
Ist von Standort zu Standort unterschiedlich. Die Summe ist doch für dich völlig egal, es kommt doch darauf an, dass du dann adäuqat untergebracht bist.
Also wenn du dann berechtigt bist, wird man dir im örtlichen DLZ dazu auch etwas sagen. Du bist doch nicht der Erste, der so etwas dann in Anspruch nehmen würde.
wenn man zu dem Praktikum geht muss man ins Hotel?!
Die Antwort darauf wurde doch schon gegeben: das ist die Versetzung in die Stammeinheit. Und gesetzt des Falles, dass du auf Lehrgang bist und dort gibt es keine Unterkunft, wirst du auch in einem Hotel wohnen.
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Ja ich habe die Threads gelesen. Ich finde nur keine konkreten Zahlen. Ich würde gerne wissen was mir bezahlt wird, wie viel Prozent? Diese Dinge...
Was wollen Sie denn da an konkreten Zahlen wissen? Als TG-Empfänger ist Ihnen dienstliche Unterkunft kostenlos bereitzustellen. Wenn es in der Liegenschaft keine freien Unterkunftskapazitäten gibt, zahlt Ihnen die Bw z.B. die Kosten für ein möbliertes Zimmer. Wie hoch der Betrag ist, hängt vom örtlichen Mietspiegel ab und den wird hier wohl so schnell keiner aus dem Hut zaubern können.
Auch das steht in den diversen Threads, mit Quellenangabe (z.B. die Beiträge vom User "LwPersFw").
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In der Praxis ist das viel einfacher.
An Lehrgangsorten gibt es meist genug Unterkünfte (die sind ja darauf ausgelegt, dass immer wieder Lehrgangsteilnehmer kommen und untergebracht werden müssten)- wenn nicht, weiss man das und du bekommst die passenden Hinweise und Tipps.
Wenn du an einem Standort Praktikum machst, in denen es wenig Unterkünfte gibt, kann es sein, dass man dich in einer Pension oder möbliertem Zimmer oder sogar im Hotel unterbringt. Aber das wird alles rechtzeitig geklärt.
In den Stammeinheiten ist es manchmal schwieriger, wenn die Standorte nicht auf so viele Soldaten ausgelegt sind. Aber auch da muss normalerweise keiner seine Dackelgarage in der Grünfläche aufbauen.
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Als TG-Empfänger ist Ihnen dienstliche Unterkunft kostenlos bereitzustellen. Wenn es in der Liegenschaft keine freien Unterkunftskapazitäten gibt, zahlt Ihnen die Bw z.B. die Kosten für ein möbliertes Zimmer. Wie hoch der Betrag ist, hängt vom örtlichen Mietspiegel ab.
KOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter Preis ;D
Stimmt das mit dem möblierten Zimmer habe ich hier schon gelesen, hatte es nur wieder vergessen. Sorry es sind halt doch sehr viele Informationen auf einmal.
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KOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter Preis
Auch das steht in den diversen Threads zum Thema. ::)
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In Mayen gibt es in der gesamten Kaserne exakt drei Betten. In einem davon schläft der OvWa, die anderen beiden sind in den Arrestzellen. Sie werden also dort definitv nicht in der Kaserne schlafen.
Grundsätzlich sind sie als Verheirateter mit eigenem Hausstand Trennungsgeldberechtigt. Das heißt, die Bundeswehr zahlt ihnen neben einem kleinen Tagessatz und zwei Heimfahrten im Monat auch einen Mietzuschuß, wenn es keine Unterkünfte in der Kaserne gibt. Dieser Mietzuschuß ist von Standort zu Standort unterschiedlich, mit ihm können sie dann später, wenn sie fest am Standort sind, dauerhaft eine kleine Wohnung mieten. Wenn ihre Familie mit umzieht fällt das natürlich weg, dafür erhalten sie einen Zuschuss für den Umzug.
Theoretisch haben sie für die ersten zwei Wochen nach der Versetzung in die neue Einheit Anspruch auf ein Hotel, wenn man ihnen keine Unterkunft stellen kann. In dieser Zeit müssen sie sich dann selbst um eine Unterkunft kümmern, für die zwei Wochen bietet sich so etwas wie eine Pension oder eine Ferienwohnung an.
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KOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter Preis ;D
Ne, nicht "kostenlos" ::) Sie bekommen als TG-berechtigter eine Unterkunft bis zu einer Höchstgrenze bezahlt. Wie bereits geschrieben, hängt das vom Standort und dem dortigen Mietspiegel ab.
Zum Beispiel liegt der Höchstsatz in Euskirchen bei 530 EUR. Mietet man nun eine Wohnung für 700 EUR an, muss man 170 EUR aus der eigenen Tasche zahlen (kann das aber als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen).
Und weil man direkt nach der Versetzung normalerweise im ersten Monat keine Wohnung findet, kann der Refü auch nach den ersten zwei Wochen der Dienstantrittsreise genehmigen, dass man für eine angemessene Zeit eine Hotelunterkunft bis zu einem Maximalsatz beziehen darf (bei mir waren das damals 69 EUR / Tag für 6 Wochen, da ich Mitten im Monat versetzt wurde).
Wie hier geschrieben wurde:
Du bist mit dem Problem nicht der erste. Gerade solche Standorte kennen die Probleme und wissen damit umzugehen. Sich darum kümmern ist wichtig, aber auch entspannt bleiben. ;)
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An solchen Standorten gibt es auch oft SoldatenWG, ansonsten gibt es eben auch Pensionen/möblierte Zimmer/Ferienwohnungen.
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Ne, nicht "kostenlos" ::) Sie bekommen als TG-berechtigter eine Unterkunft bis zu einer Höchstgrenze bezahlt. Wie bereits geschrieben, hängt das vom Standort und dem dortigen Mietspiegel ab.
Danke, das verstehe ich.
Und weil man direkt nach der Versetzung normalerweise im ersten Monat keine Wohnung findet, kann der Refü auch nach den ersten zwei Wochen der Dienstantrittsreise genehmigen
Was Refü bedeuted weiß ich allerdings nicht
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Rechnungsführer
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Es gibt da in JEDER Kp jemanden der sich mit dem Thema auskennt, und dir auch Auskunft geben kann - DER MANN MIT DER GELBEN SCHNUR - auch Mutter der Kompanie oder Spieß gennant
einfach mal über die Kaserne anrufen und den Kompaniefeldwebel verlangen
diesen dann das Thema erklären und der müsste im Regelfall auskunft geben können, weil er weiß was er an Stuben / Unterkünfte ecc vorhanden hat :o
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KOSTENLOS. Das ist doch schon mal ein konkreter Preis ;D
Ne, nicht "kostenlos" ::) Sie bekommen als TG-berechtigter eine Unterkunft bis zu einer Höchstgrenze bezahlt. Wie bereits geschrieben, hängt das vom Standort und dem dortigen Mietspiegel ab.
Zum Beispiel liegt der Höchstsatz in Euskirchen bei 530 EUR. Mietet man nun eine Wohnung für 700 EUR an, muss man 170 EUR aus der eigenen Tasche zahlen (kann das aber als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen).
Und weil man direkt nach der Versetzung normalerweise im ersten Monat keine Wohnung findet, kann der Refü auch nach den ersten zwei Wochen der Dienstantrittsreise genehmigen, dass man für eine angemessene Zeit eine Hotelunterkunft bis zu einem Maximalsatz beziehen darf (bei mir waren das damals 69 EUR / Tag für 6 Wochen, da ich Mitten im Monat versetzt wurde).
Wie hier geschrieben wurde:
Du bist mit dem Problem nicht der erste. Gerade solche Standorte kennen die Probleme und wissen damit umzugehen. Sich darum kümmern ist wichtig, aber auch entspannt bleiben. ;)
So wars bei mir auch. Und mit nem bisschen Eigeninitiative habe ich eine schöne Wohnung gefunden, die kpl. über den Mietzuschuß abgedeckt ist.
Erst den Antrag auf Mietzuschuß gestellt und nach Zusage diverse Ferienwohnungsvermieter angeschrieben, ob Langzeitmietung möglich ist. Direkt der erste hat zugesagt und nach nem Besichtigungstermin alles klar gemacht. War völlig problemlos.
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Cool, Danke Bayer Bazi und Loggi SU für die Tipps