Autor: Andi
« am: 08. Mai 2018, 14:07:52 »Wichtig: Wegeunfall melden und den Sozialdienst informieren! Der hat hier im Zuge der Fürsorge im Rahmen seiner Aufgaben über Rechte zu informieren.
Soldaten haben die gleichen Rechte bei Wegeunfällen, wie zivile Arbeitnehmer. Neben der schon genannten steuerlichen Absetzbarkeit der Unfallkosten können auch Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaften/Sozialversicherungsträger bestehen.
Auch wenn eine Mitschuld vorliegt ist ein Wegeunfall grundsätzlich kein Privatvergnügen mit dem man alleine gelassen wird!
Folgeschäden eines Wegeunfalls können grundsätzlich auch eine WDB begünden.
Gruß Andi
Soldaten haben die gleichen Rechte bei Wegeunfällen, wie zivile Arbeitnehmer. Neben der schon genannten steuerlichen Absetzbarkeit der Unfallkosten können auch Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaften/Sozialversicherungsträger bestehen.
Auch wenn eine Mitschuld vorliegt ist ein Wegeunfall grundsätzlich kein Privatvergnügen mit dem man alleine gelassen wird!
Folgeschäden eines Wegeunfalls können grundsätzlich auch eine WDB begünden.
Gruß Andi