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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: niko2000 am 17. März 2015, 15:23:26
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Folgendes:ich habe eine Brille,Allergie(aber nicht schlimm,also hatte noch keine Asthmaanfälle...) und Hörgeräte(vererbt,Schwerbehindertenausweis:80%) sonst bin ich eigentlich fit,geh schwimmen,mache Kampfsport... .
Brille und Allergie dürften eig. keine Ausmusterung veranlassen.Aber wie schaut es mit den Hörgeräten aus?Habt ihr Erfahrungen?
Danke für die Antworten!
Gruß niko2000
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Beachte doch bitte die Antworten im anderen Thread. Hörgerät = Untauglich
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Nochmal: Ein Grad der Behinderung (nicht %) führt in aller Regel zur Untauglichkeit - "schlecht hören" (auch unterhalb einer Behinderung) sowieso.
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Hab ich schon gelesen.Ich wollte nur mal sichergehen.Vlt. kennt ja jememd jemanden,der es geschafft hat,außerdem finde ich es nicht fair,hgs halten mittlerweile alles aus und eigentlich sollte keiner wg. seiner Behinderung benachteiligt werden!
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Dann klagen Sie halt.
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nicht fair ... und eigentlich sollte keiner wg. seiner Behinderung benachteiligt werden!
Quatsch - selbstverständlich ist man wegen einer Behinderung benachteiligt - sonst wäre es keine.
Es geht hier um die Sicherheit des Staates - und daher darf und muss die Bundeswehr gewisse Mindestanforderungen an die körperliche Gesundheit Ihrer Soldaten stellen.
(Dies dient auch dem Schutz des Einzelnen und der Kameraden ..)
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... außerdem finde ich es nicht fair ...
Was Sie fair finden und was nicht ist völlig irrelevant. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Musterungsvorschrift der Bundeswehr Ihre Grundrechte verletzt, klagen Sie dagegen- schließlich wollen Sie ja Jurist werden. Viel Spaß auf dem Weg.
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Hmm, eine Freundin war zu klein und wurde deswegen bei der Polizei abgelehnt. Findet sie auch unfair. Aber vielleicht muss man manchmal einfach einsehen, dass es für bestimmte Berufe nicht ohne Grund gewisse Richtlinien gibt, die man erfüllen muss.
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Es ist in der Tat mein Ziel Jurist zu werden,dann Rechtsberater,also im nichttechnischen höheren Dienst,und schließlich als solcher in den Einsatz!
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Dann lernen Sie zunächst einmal Gesetze zu lesen, Urteile zu finden und deren Leitsätze zu abstrahieren:
"Soldaten der Bundeswehr können eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten nach § 2 Abs. 3 SGB IX
nicht beanspruchen.
Die Arbeitsstelle eines Soldaten ist kein Arbeitsplatz im Sinne von § 73 Abs. 1 SGB IX.
In der Nichtberücksichtigung von Soldaten bezüglich einer Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX liegt
keine Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG.
SG Chemnitz, Urteil v. 22.11.2012 – S 26 AL 132/11"
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Und wieso texten Sie uns dann hier mit Musterung und so 'nem Gedöns zu? Zivilpersonal der Bundeswehr unterliegt nicht den Regularien der Musterung wie Bewerber für eine militärische Laufbahn. Schlimm genug, dass Sie das augenscheinlich immer noch nicht verstanden haben.
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... hgs halten mittlerweile alles aus ...
Ich kenne mich mit Hörgeräte zwar nicht aus. Aber ich hätte auch so meine Zweifel beim Truppendienst:
kann man mit denen auch ins Wasser gehen? brauchen die keine Batterien? Was passiert bei Schlägen gegen das Hörgerät? Wie wird der Lärm gefiltert (Schüsse neben dem Ohr, gleichzeitig Befehle etc.)? etc. etc. etc.
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Da Sie ja gar kein Soldat werden wollen, kann es Ihnen doch vollkommen Egal sein ob man mit Hörgerät Tauglich oder Untauglich ist. Für zivile Angestellte der Bundeswehr gelten ganz andere Vorschriften.
Und da es sich hier ja um einen zivilen Job dreht verschiebe ich das ganze mal in den richtigen Bereich.
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... und schließlich als solcher in den Einsatz!
Hört sich für mich nach Truppendienst an. Oder gehen Rechtsberater als Zivilisten in den Einsatz? ???
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... und schließlich als solcher in den Einsatz!
Hört sich für mich nach Truppendienst an. Oder gehen Rechtsberater als Zivilisten in den Einsatz? ???
Der TE erkennt nicht den Unterschied zwischen einer Beamtenlaufbahn / Beschaftigung im öffentlichen Dienst und einem Soldaten. Das ist das Problem.
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Das sind doch zwei verschiedene Paar Stiefel: Er muss erst einmal zum Examen kommen und beide bestehen. Dann muss das auch noch so sein, dass er in den Bereich Einstellung ÖD kommt und bei der Wehrverwaltung genommen werden. Dann muss er für den Einsatz in Frage kommen und bei der Einsatztauglichkeit ist hier wahrscheinlich spätestens Ende im Gelände
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@Nico2000
wie alt bist Du denn? Was machst Du gerade (Schule, Studium, ggbfls. wie weit)?
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Danach (http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=52044.0) ist er noch Schüler...
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Ahso, ok. Dann ist/war ja eigentlich schon alles gesagt. >:(
@ Nico2000, mach erst einmal ein gutes Abitur, dann kannst Du Jura studieren und in 6 bis 8 Jahren kannst Du ja noch einmal nachfragen, wenn die Bundeswehr für Dich dann noch aktuell ist.
Menschen gibts, tsss.
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Es stimmt schon,dass es noch dauert und ich wollte mich ja nur mal informieren!
Dann hab ich nur noch eine Frage:
Kann man auch zivil in den Einsatz, also nicht als Soldat?
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Nein. Auch Rechtsberater gehen im Soldaten-Status in den Einsatz, als Rechtsberater-Stabsoffiziere (RBStOffz).
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Und ob es in 10 Jahren noch Einsätze gibt, welche und wo sie stattfinden, steht in den Sternen. Und nur mal nebenbei: Bei meiner Einführungsveranstaltung wurde ich mit den Worten begrüßt: "Gucken Sie sich einmal um; 8 von 10 Kommilitonen werden Sie zum Examen nicht mehr sehen!"
Ich weiß nicht ob sich das aktuell geändert hat.
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Dann hab ich nur noch eine Frage:
Kann man auch zivil in den Einsatz, also nicht als Soldat?
Als Beamter der Wehrverwaltung nicht, die haben dann den Soldatenstatus.
Was man zivil macht ist einem selbst überlassen. Als AN einer Firma die im Einsatzland tätig ist.
Als Polizist (auch hier wird das Hörgerät Probleme machen)
Oder man geht zum THW, hat sehr viel Freizeit und einen gütigen AG und ist topfit dann kann man zur SEEBA oder SEEWA.
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Für mich ist das klar Zivildienst bzw eine Art Innendienst. Man wird denke ich, sich nicht außerhalb des Camps etc. aufhalten.
Und ja man kann Hörgeräte Wasserfest machen. Stabil sind sie mittlerweile.
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Aha. Und worauf haben Sie sich jetzt konkret in diesem Thread bezogen?