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Zusammenfassung

Autor: PzPiKp360
« am: 04. September 2018, 18:47:25 »

Dazu fällt mir eine Anekdote aus meiner W12-Zeit ein. Ich diente in meiner Stammeinheit in Badisch-Sibirien, und wohnte zuhause, das Haus der Eltern konnte man von einem bestimmten Ende des Standortübungsplatzes aus mit dem Fernglas sehen. Dort war ich als Fahrer des Chefs eingesetzt, mit einem Wolf, aber wurde an dem in Auflösung befindlichen Standort auch oft als der "Kraftfahrer vom Dienst" für alle möglichen "Kunden" eingesetzt, von der Nachbarkompanie über das Offiziersheim und den Brigadestab bis zum SanBereich. An allen diesen Stellen war meine private Telefonnummer hinterlegt: Brauchte jemand (per Bereitschaft zu allen möglichen Zeiten, an Wochenenden und an Feiertagen) ein "Dienst-Taxi" wurde bei mir zuhause angerufen, dann fuhr ich mit dem privaten Pkw in die Kaserne, holte den Wolf aus der Fahrzeughalle (Schlüssel hatte ich), und die Blanko-Fahrbefehle mussten nur noch mit Details wie Route, Zweck und Passagieren ausgefüllt werden. Nun wurde es Winter, und der war damals noch kalt und eisig. Ich ging zu meinem Chef und meinte, daß dieses Verfahren in Gefahr geraten könne, weil ich nicht sicherstellen könne, nach frischem Neuschnee oder bei Glatteis noch jederzeit mit dem privaten Pkw die Kaserne erreichen zu können, und zu laufen hätte doch eine Weile gedauert. Die Lösung: "Ach, dann nehmen Sie den Wolf mit nach Hause." Der parkte dann für einige Wochen mit aufgezogenen Ketten in der Garage meines Elternhauses, schön warm und eisfrei, und wenn der nächste Anruf kam ging es direkt raus in den Winter zum Chauffeur-Einsatz.
Autor: F_K
« am: 04. September 2018, 14:39:05 »

Da spricht nichts grundsätzliches dagegen - immerhin gibt es sogar Dienst außerhalb dienstlicher Liegenschaften.

Unabhängig davon kann es je nach Gegend ratsam sein, eine Sicherung / Bewachung sicherzustellen oder dort gar keine Fahrzeuge abzustellen.
Autor: BSG1966
« am: 04. September 2018, 14:27:00 »

Ist es denn gestattet, ein BW-Fahrzeug einfach so über Nacht außerhalb der Liegenschaft abzustellen? Soll ja Gegenden geben, da könnte es etwas warm werden am Auto...
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 30. August 2018, 22:06:38 »

Wir sind seinerzeit auch mit unserem T4, in RAL6031 lackiert und mit Y beschildert, nach EISENSTADT ins Burgenland zu einer Veranstaltung beim Bundesheer gefahren. Natürlich war das offiziell bzw. in dem Fall so befohlen.

(Heute fahre ich diese Strecke auch hin und wieder, allerdings bei einem andern Dienstherrn)
Autor: StOPfr
« am: 29. August 2018, 13:40:33 »

Ich weiß, unter ähnlichen Bedingungen und mit Y-Kennzeichen, von Fahrten durch Österreich nach Italien.
Autor: Maj a.D.
« am: 29. August 2018, 10:26:11 »

Mit Verlaub, mit einem Dienst-Kfz mit Y-Nummer von Deutschland nach Ungarn? Welche Lösung wurde hierfür gefunden, da ja immerhin ein neutrales Land durchfahren werden musste?

Es gab zwei legale Möglichkeiten, beide wurden geprüft und dann eine der beiden Varianten gewählt.

Variante 1: Fahrzeug BwFPS mit Y-Kennzeichen
Variante 2: Fahrzeug BwFPS mit SU-BW Kennzeichen

Gemäß damaliger Aussage der deutschen Botschaft in Wien wurde die Nutzung des Y-Kennzeichens bevorzugt, da gem. Bedingungen der ASFINAG diese Fahrzeuge von der Autobahnmaut in Österreich befreit sind.

Die (insgesamt 4) Fahrten durch Österreich wurden mit Fahrtstrecke (inklusive Grenzübertrittsorten) und ungefähren Fahrtzeiten über Diplo-Clearance beim österreichischen Aussenministerium angezeigt (über deutsche Botschaft in Wien). Uniformtragerlaubnis wurde ebenfalls beantragt. Innerhalb kürzester Zeit (quasi nur der Postweg als Faktor) war der genehmigte Rückläufer da. Damit war (völker-)rechtlich und auch praktisch mit Österreich alles geklärt.

Für Ungarn war nichts weiter nötig, da im Rahmen NATO-TacEval Team unterwegs und dies alles über die TacEval-Befehlsgebung geregelt war.

An der noch existierenden Grenzkontrolle AUT - HU wurde die Diplo-Lane in beide Reiserichtungen benutzt, wobei der interessierte "Ratsch" mit den Grenzern beider Seiten länger gedauert hat, als die Überprüfung der Genehmigungen  8)
Autor: miguhamburg1
« am: 29. August 2018, 09:23:29 »

Mit Verlaub, mit einem Dienst-Kfz mit Y-Nummer von Deutschland nach Ungarn? Welche Lösung wurde hierfür gefunden, da ja immerhin ein neutrales Land durchfahren werden musste?
Autor: Maj a.D.
« am: 29. August 2018, 09:10:25 »

Ein Soldat hat eine Dienstreise anzutreten. Der Dienstherr hat bei der Entscheidung, mit welchem Verkehrsmittel der Soldat diese Dienstreise anzutreten hat, neben der Termineinhaltung regelmäßig ebenfalls die Wirtschaftlichkeit im Sinne der sparsamen Verwendung von HH-Mitteln zu berücksichtigen. Dies wird meiner Erfahrung - insbesondere bei längeren Anfahrten - nach häufig nicht hinreichend geprüft.

So kann es eben insgesamt wirtschaftlicher sein, dem dienstreisenden Soldaten zu gestatten, mit dem Dienstfahrzeug am Abend nach Hause zu fahren und am nächsten Tag (oder wie im beschriebenen Beispiel am Sonntag) die Dienstreise zum Zielort fortzusetzen, um rechtzeitig am Dienstort einzutreffen. Und sollte dies zutreffen, dann hat der die Dienstreise anordnende/zuständige (Disziplinatr-) Vorgesetzte dies auch so entscheiden. Denn es kann schlicht erheblich teurer sein, den Soldaten am Dienstreisetag in aller Frühe zur Dienststelle kommen zu lassen, um sodann im Grundsatz in dieselbe Richtung seine Dienstreise wieder antreten zu lassen - und dann ggf. auch noch in Konflikt mit der SAZV und/oder den Vorgaben der Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer zu kommen.

Und genau das ist der "vorschriftenkonforme Hebel", um das Ganze sauber zu begründen.

Ich hatte für eine 14-tägige Dienstreise nach Ungarn über das BwDLZ eine Vergleichsbrechnung machen lassen.
Entweder Flug (heimatnaher oder dienstortnaher Flughafen im Vergleich) plus Mietwagen und 12 Tage Hotel in Ungarn oder als Alternative die Fahrt mit einem Dienst-Kfz vom Standort in der Rheinschiene zum südbayrischen (unmittelbar an der österreichischen Grenze gelegenen) Wohnort am Freitag, dort Kfz in die private Garage. Weiterreise am Montag früh über Österreich nach Ungarn (Anmeldung Diplo-Clearance nicht vergessen!).

Der Preis für Variante 2 war fast 1000€ günstiger, so dass der CdS die Dienstreise problemlos so genehmigt hat.

Bonus 2: die Heimfahrt am mittleren Wochenende zum Wohnort war zudem deutlich günstiger, als das Wochenende im ungarischen Hotel zu verbringen, also wurde, um weitere Kosten zu sparen (Hotel + Tagegeld), auch dies explizit genehmigt.

Rückreise dann am Freitag an den Wohnort und als mein "Dankeschön" an den CdS dann Fahrt zum Dienstort am Sonntag abend, um Montag den Dienst regulär anzutreten.


Fazit: genau rechnen (lassen) und IMMER mit offenen Karten spielen, dann ist viel möglich!
Autor: miguhamburg1
« am: 29. August 2018, 08:19:34 »

Dieses Thema ist bereits mehrfach auf den unterschiedlichen Ebenen behandelt - und entschieden - worden.

Rein formal ist natürlich der (mehr oder minder lange) Umweg über die private Wohnung dem privaten Lebensführungsbereich zuzuordnen, und deshalb ist für diese Fahrten grundsätzlich die Nutzung eines Dienst-Kfz unzulässig. Insofern besteht hier auch kein Dissens.

Eine andere Angelegenheit ist die von @ Tommie geschilderte Lage: Ein Soldat hat eine Dienstreise anzutreten. Der Dienstherr hat bei der Entscheidung, mit welchem Verkehrsmittel der Soldat diese Dienstreise anzutreten hat, neben der Termineinhaltung regelmäßig ebenfalls die Wirtschaftlichkeit im Sinne der sparsamen Verwendung von HH-Mitteln zu berücksichtigen. Dies wird meiner Erfahrung - insbesondere bei längeren Anfahrten - nach häufig nicht hinreichend geprüft.

So kann es eben insgesamt wirtschaftlicher sein, dem dienstreisenden Soldaten zu gestatten, mit dem Dienstfahrzeug am Abend nach Hause zu fahren und am nächsten Tag (oder wie im beschriebenen Beispiel am Sonntag) die Dienstreise zum Zielort fortzusetzen, um rechtzeitig am Dienstort einzutreffen. Und sollte dies zutreffen, dann hat der die Dienstreise anordnende/zuständige (Disziplinatr-) Vorgesetzte dies auch so entscheiden. Denn es kann schlicht erheblich teurer sein, den Soldaten am Dienstreisetag in aller Frühe zur Dienststelle kommen zu lassen, um sodann im Grundsatz in dieselbe Richtung seine Dienstreise wieder antreten zu lassen - und dann ggf. auch noch in Konflikt mit der SAZV und/oder den Vorgaben der Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer zu kommen.
Autor: Eisensoldat
« am: 29. August 2018, 07:55:50 »

Es ist möglich, daß Dienstfahrzeug während einer mehrtägigen Dienstreise , die an einem der Tage am Wohnort unterbrochen wird, mit zu nehmen und in einer verschließbaren Garage unterszustellen. selbstverständlich darf es nicht privat bewegt werden. Da genügt eine Genehmigung (" Meldung an den") des Dienststellenleiters.
Autor: Tommie
« am: 28. August 2018, 21:51:16 »

Ich schreibe mir auch nicht alles auf, jedoch hat der Soldat grundsätzlich als Fahrer Anspruch auf Stunden, wenn er es dann nicht macht seine Sache. Ich bin aber kein Freund von dieser Art von "Agreements".

@DeltaEcho:

Das Leben ist ein Geben und ein Nehmen ;) : Ich gebe in diesem Fall einen eher zurückhaltenden Umgang mit anfallender Arbeitszeit, verzichte quasi komplett auf Stunden am Sonntag, rechne den Montag pauschal als Regelarbeitszeit ab, und nehme dafür hervorragende medizinische Betreuung von absoluten Spezialisten!

Die Alternative wäre:
1. ich reise am Vortag dort an, schreibe alle Stunden auf.
2. Ich habe den Arzttermin am Folgetag, fahre anschließend zurück zur Dienststelle!

Damit hätte ich zwei Arbeitstage mit einem Arztbesuch kaputt gemacht und die Fahrstrecke für das Dienstfahrzeug wäre exakt die gleiche!
Autor: Tommie
« am: 28. August 2018, 21:47:20 »

Laut den Rechtsberatern von zwei verschiedenen Kommandobehörden eher nicht, denn beide DVs der Stufe 2 haben sich vorher telefonisch dort rückversichert!
Autor: F_K
« am: 28. August 2018, 21:45:28 »

Wenn es geprüft wird, wird es spannend ...
Autor: Tommie
« am: 28. August 2018, 21:44:30 »

Wozu? Der Fahrzweck ist "Facharzttermin am ZSportMedBw in Warendorf", nur die Strecke enthält dann entsprechende Angaben!
Autor: DeltaEcho
« am: 28. August 2018, 21:41:11 »

"Stadtgebiet Würzburg", der Fahrzweck würde mich dann interessieren.

Zitat
2. Ich reise gerne am Sonntag an, natürlich ohne dafür "Stunden zu schreiben"!
4. Für den Montag buche ich in unserem Zeiterfassungssystem immer "Regelarbeitszeit im Rahmen einer Dienstreise"!

Ich schreibe mir auch nicht alles auf, jedoch hat der Soldat grundsätzlich als Fahrer Anspruch auf Stunden, wenn er es dann nicht macht seine Sache. Ich bin aber kein Freund von dieser Art von "Agreements".
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