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Zusammenfassung

Autor: Al Terego
« am: 28. Mai 2018, 14:03:38 »

Das ist natürlich ein Argument - Danke für die Info.
Autor: dunstig
« am: 28. Mai 2018, 13:54:03 »

Weil immer wieder Personen Threads eröffnen mit angeblichen Fragen zu irgendwelchen Versicherungsleistungen/Sportprodukten/Einstellungsratgebern/etc., nur um dann nach einiger Zeit unauffällig den Link zu ihrem Produkt nachträglich zu platzieren, sodass Neulinge oder Suchende, die über den Thread stolpern, auf die Produkte aufmerksam werden.
Autor: Al Terego
« am: 28. Mai 2018, 13:43:36 »

Nachtrag (finde leider nicht die "Beitrag bearbeiten"-Funktion)

Deaktiviert wegen missbräuchlicher Benutzung.

Also dass interessiert mich hier schon seit einiger Zeit, warum wurde diese Möglichkeit denn deaktiviert? Ist für ein Internetforum, wo sowieso keine rechtsverbindlichen Informationen abgeleitet werden können, doch recht ungewöhnlich.
Autor: StOPfr
« am: 28. Mai 2018, 13:35:02 »

Nachtrag (finde leider nicht die "Beitrag bearbeiten"-Funktion)

Deaktiviert wegen missbräuchlicher Benutzung.
Autor: BSG1966
« am: 28. Mai 2018, 10:32:09 »

Nachtrag (finde leider nicht die "Beitrag bearbeiten"-Funktion)

Außerdem soll ich angeben, was ich für die Verpflegung gezahlt habe. (Aufladung der Verpflegungskarte)
Ich kann mir nicht vorstellen das man von mir erwartet, dies jedesmal zu notieren.

Das ist aber ziemlich einfach. Der Dienstherr stellt Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung bereit. Das sind diese ca 8 Euro pro Tag (irgendwer kann das bestimmt genauer aufführen). Ob Sie jetzt jede Mahlzeit eingenommen haben oder an dem und dem Tag lieber nen Döner gegessen haben ist komplett egal. Wenn Sie jetzt angeben wollen, 40 Wochen lang am Standort Verpflegung eingenommen zu haben, dann geben Sie einfach den entsprechenden Satz an. Wenn Sie aber sagen wollen, hey, da war ich abends im Restaurant essen - müssten Sie das mittels Beleg nachweisen. Fraglich ist, ob Sie das dann absetzen können - da Sie ja auch die dienstlich zur Verfügung gestellte Verpflegung hätten einnehmen können.

Wenn Sie da verlässlichere Angaben wollen, nehmen Sie sich nen Steuerberater. Ist das Geld wirklich wert.
Autor: BulleMölders
« am: 27. Mai 2018, 11:42:51 »

Was Sie aufladen ist irrelevant, sondern was Sie an die Bundeswehr für die jeweilige Mahlzeit gezahlt haben.

Und ja, der Gesetzgeber erwartet entsprechende Auszeichnungen von Ihnen.
Autor: Bw-Panda
« am: 27. Mai 2018, 11:12:23 »

Nachtrag (finde leider nicht die "Beitrag bearbeiten"-Funktion)

Außerdem soll ich angeben, was ich für die Verpflegung gezahlt habe. (Aufladung der Verpflegungskarte)
Ich kann mir nicht vorstellen das man von mir erwartet, dies jedesmal zu notieren.
Autor: Bw-Panda
« am: 27. Mai 2018, 11:10:12 »

Hallo Kameraden,

ich mach dann auch mal meine Steuer für 2017 und der Punkt "Reisekosten" und "Verpflegung" bringt mich zum Grübeln.

Die Software möchte zum einen wissen: "Vom Dienstherrn erstattete Reisekosten (ausschließlich Reisekosten)"
Wie organisiert ihr euch? Ich bekomme ja nicht für jeden Monat eine klare Übersicht, wie bekomme ich das am einfachsten und zuverlässigsten raus?

Außerdem möchte die Steuersoftware wissen: "Anzahl der Tage, an denen die Mahlzeit vom Dienstherrn bereitgestellt wurde."
Ich könnte jetzt den Kalender rauskramen und schauen wann ich immer im Dienst war, aber gibt es da auch eine einfache Methode?

Kameradschaftliche Grüße
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