Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. März 2024, 11:51:46
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Gunner
« am: 28. Februar 2018, 08:21:01 »

Jetzt wird ein bisschen viel durcheinander gebracht hier.

Message ist aber soweit klar.

Danke für die Infos!
Autor: Angelilalo
« am: 27. Februar 2018, 09:16:37 »

Wenn ein Gericht an der Stelle noch das Jugendstrafrecht als "Karte" zieht, haben die Damen und Herren den Eindruck, dass Sie noch nicht charakterlich erwachsen sind. Warum sollte die Bundeswehr das anders sehen? Plan C, D und E erscheinen mir auch hilfreicher als eine Bewerbung bei uns.

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

Autor: BSG1966
« am: 27. Februar 2018, 06:30:56 »

Die Frage ist, lohnt sich eine Bewerbung jetzt überhaupt, oder sollte ich erstmal zumindest die Hälfte der Bewährungszeit abwarten?

Hä??? Sie sollten die gesamte Bewährung abwarten!

Was denken Sie denn, wenn jemand zu Ihnen kommen würde und sagt, ich hab so viel Scheiße gebaut dass ich Knast auf Bewährung kriege und DANN nochmal OBWOHL ich auf Bewährung war (also "letzte Chance, wenn Du das versaust, kriegst Du so richtig auf den Sack") NOCHMAL Scheiße gebaut und hab es bis jetzt noch nicht hinbekommen einen gesamten Bewährungszeitraum straffrei mein Leben auf die Reihe zu bekommen (das soll nicht heißen, Sie hätten Ihres nicht auf der Reihe - nur eben noch nicht lange). Bitte stellen Sie mich ein, in einen Bereich in dem man mit Waffen hantiert, ggf Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen hat und im parlamentarischen Auftrag unterwegs ist.
Autor: TomTom2017
« am: 26. Februar 2018, 22:37:54 »

...schieben Sie es mal ruhig auf Plan C oder D. Während der Bewährungszeit wiederholt straffällig geworden heißt ja nicht mal nur dass man Recht und Gesetz nicht so wirklich kapiert, sondern dass erzieherische Maßnahmen wie eine Bewährung auch nicht fruchten.

Zumal 7 Monate Jugendstrafe eine ziemliche Hausnummer sind. Jugendstrafe ist das Ultima Ration im Jugendstrafrecht (vorher kommen u.a. Verwarnung, Sozialdienst, Wochenendarrest, Dauerarrest), da muss schon viel vorgefallen sein, z.B. Besitz eines entsprechendes Vorstrafenregisters und/oder die Begehung einer schwerwiegenden Tat. Und drei Jahre Bewährung sagt auch schon was aus, die Gerichte beginnen üblicherweise mit zwei Jahren (§ 56a I StGB) - vor allem im Jugendstrafrecht.
Autor: dunstig
« am: 26. Februar 2018, 15:03:27 »

So lange deine Bewährung läuft, wird das eh nix.
Autor: Gunner
« am: 26. Februar 2018, 14:52:37 »

...schieben Sie es mal ruhig auf Plan C oder D. Während der Bewährungszeit wiederholt straffällig geworden heißt ja nicht mal nur dass man Recht und Gesetz nicht so wirklich kapiert, sondern dass erzieherische Maßnahmen wie eine Bewährung auch nicht fruchten.

Ist absolut ok.

Die Frage ist, lohnt sich eine Bewerbung jetzt überhaupt, oder sollte ich erstmal zumindest die Hälfte der Bewährungszeit abwarten?
Autor: BSG1966
« am: 26. Februar 2018, 14:26:22 »

...schieben Sie es mal ruhig auf Plan C oder D. Während der Bewährungszeit wiederholt straffällig geworden heißt ja nicht mal nur dass man Recht und Gesetz nicht so wirklich kapiert, sondern dass erzieherische Maßnahmen wie eine Bewährung auch nicht fruchten.
Autor: Gunner
« am: 26. Februar 2018, 09:52:48 »

Danke für eure Antworten!

Dann ist die 30er Grenze schon durch. ;-)

Es gab die 2 Monate anstatt einer Geldstrafe dadurch, dass die Straftat während der Bewährungszeit begangen wurde.

Im Moment ist die Bundeswehr Plan B, rein aus finanziellen Gründen.
Autor: F_K
« am: 26. Februar 2018, 09:08:03 »

Einfache Mathematik:

- 2018 plus 3 Jahre = 2021 -> Erst dann kann eine Einstellung erfolgen (MUSS aber nicht!)
- Der TE ist dann vermutlich an der 30 Jahre Grenze, dies schränkt die Möglichkeiten ein.

Daher, wie immer, Plan B und C - aber als Plan A und B.
Autor: BSG1966
« am: 26. Februar 2018, 07:48:17 »

So lange deine Bewährung läuft, wird das eh nix.

...und danach wundern Sie sich bitte nicht, wenn in der Eignungsfeststellung erhebliche Zweifel an Ihrer charakterlichen Eignung aufkommen werden. Aber hey, bewerben schadet nichts, Sie wären nicht der erste und nicht der letzte, der trotz Vorstrafen genommen wird.
Autor: TomTom2017
« am: 26. Februar 2018, 06:01:28 »

Hier wurde ich 2018 zu 2 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Grund: Ich habe mich mit dem Passwort dass ich während einer Anstellung bei einer Firma damals bekommen habe unrechtmäßig erneut eingeloggt, obwohl ich dort nicht mehr gearbeitet habe.

Zu 2 Monaten Freiheitsstrafe und nicht auf Geldstrafe? - Das ist schon ziemlich ungewöhnlich (§ 47 I StGB).

Zudem scheinst du ja mit deinem ehemaligen Arbeitgeber ja nicht im Guten getrennt zu haben...
Autor: Ralf
« am: 26. Februar 2018, 05:13:02 »

Autor: ulli76
« am: 25. Februar 2018, 20:29:02 »

So lange deine Bewährung läuft, wird das eh nix.
Autor: Gunner
« am: 25. Februar 2018, 20:22:58 »

Hallo Zusammen,

ich würde mich gerne als Wiedereinsteller bei der Bundeswehr bewerben.

Ich war von 09 - 11 als FWDL dabei.

Im Juni 2013 wurde ich zu 7 Monaten Jugendstrafe auf 3 Jahre Bewährung wegen Inverkehrbringen von Falschgeld und Betrug verurteilt.

Wenige Tage vor Ablauf der Bewährung wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Ausspähen von Daten begonnen. Hier wurde ich 2018 zu 2 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Grund: Ich habe mich mit dem Passwort dass ich während einer Anstellung bei einer Firma damals bekommen habe unrechtmäßig erneut eingeloggt, obwohl ich dort nicht mehr gearbeitet habe.

Habe ich nun noch Chancen oder wars das?
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de