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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 10. Juni 2018, 09:59:45 »

Die Sicherheitsakte wird nicht beim MAD geführt - die führen ggf. Überprüfungen durch ...
Autor: christoph1972
« am: 10. Juni 2018, 01:24:29 »

Herr im Himmel ... was ist an einer SÜ nun so schlimm?

Ja, es werden persönliche Dinge abgefragt und gespeichert. Nur gibt es eine strikte Trennung zwischen Sicherheitsakte und Personalakte. Die Sicherheitsakte wird beim BAMAD geführt und die Personalakte i. d. R. beim BAPersBW.

Für die Inhalte der einzelnen Arten der SÜ hilft ein Blick in das SÜG und der AVV zum SÜG. Ansonsten ist nur die Angabe der Auskunfts- und Referenzpersonen bei der SÜ 3 eine nicht ganz so einfache Aufgabe.

Und die Einbeziehung der Ehefrau o. ä. Personen ist nun auch kein Akt. Die Frau möchte ja auch, dass der Partner seinen Job machen kann. Und die geforderten Angaben sind nun auch nicht weltbewegend.
Autor: F_K
« am: 09. Juni 2018, 16:55:46 »

Nochmal:
Die Formulare sind unterschiedlich - wenn ein Partner in die SÜ einbezogen wird, "ünterschreibt" er / sie ein SÜ Formular - dies ist bei der Bewerbung nicht notwendig.

Daher werden bei einer SÜ (ab 2) idR mehr Daten erhoben und verarbeitet - und dies ist erst mit Dienstantritt gesetzlich möglich - Bewerbung ist ein anderes Thema.
Autor: KlausP
« am: 09. Juni 2018, 16:14:08 »

Du gibst hier gerade Insiderwissen preis. 
Autor: Ralf
« am: 09. Juni 2018, 16:05:30 »

Genau deswegen ist ja der Zustzfragebogen da, dort sind Angaben über nahestehende Personen mit Beziehungen zu Ländern gem. Staatenliste zu machen.
Autor: F_K
« am: 09. Juni 2018, 15:48:39 »

Nun - die Ehe ist kein Einstellungshindernis - die "falsche" Staatsangehörigkeit der Frau ggf. ein Sicherheitsrisiko.

Insoweit sind die Formulare und Verfahren nicht deckungsgleich - wenn auch ähnlich.
Autor: TomTom2017
« am: 09. Juni 2018, 14:51:45 »

Davon ab, wenn man bei der Bewerbung alle Daten wahrheitsgemäß angibt, gibt es eigentlich keinen Grund, warum eine SÜ negativ ausfallen sollte. Denn bei gewissen Angaben erfolgt eine Einstellung erst gar nicht.
Genau so ist es. Vergleicht man das SÜG mit denen, was in der Bewerbung abgefragt wird, deckt sich das (Schulden, Straftaten, Verfahren, Extremismus...). Aber da es nun mal Personen oder Kräfte geben soll, die in der Bewerbung lügen, um in den Genuss einer militärischen Ausbildung kommen möchten oder an weitere Informationen, gibt es eben dieses SÜG.

Also wie Ralf schon schrieb: Wenn alles in der Bewerbung (und während der Eignungsfeststellung gesagte) der Wahrheit entspricht, ist das nur eine Formalie. Einfach mal locker durch die Hose atmen.  8)
Autor: Ralf
« am: 09. Juni 2018, 13:52:31 »

Zitat
Man muss doch nicht erst seinen Dienst antreten und im Nachhinein erfahren, dass man für diese Stelle nicht geeignet ist und dann die BW verlassen muss.
Doch muss man. Denn es sind nur gesetzlich SÜ erlaubt, für die es auch einen dienstlichen Zweck gibt. Und da man ja den Dienst nicht antreten muss, gibt es erst nach Dienstantritt den dienstl. Zweck.
Genau deswegen wurde ja ein neues Gesetz verabschiedet, das SÜG um vorher zumindest ein erstes richtungsweisendes Bild zu haben. Alles andere entbehrt einer gesetzl. Grundlage.
Davon ab, wenn man bei der Bewerbung alle Daten wahrheitsgemäß angibt, gibt es eigentlich keinen Grund, warum eine SÜ negativ ausfallen sollte. Denn bei gewissen Angaben erfolgt eine Einstellung erst gar nicht.
Autor: D.M.2000
« am: 09. Juni 2018, 13:48:47 »

In den ersten Wochen der GA. Aber mal ehrlich, ist das denn so wichtig?

Ich finde schon. Warum kann man nicht im Vorfeld die SÜ machen und wenn der Bewerber geeignet ist, ihn/sie den Dienst antreten lassen? Man muss doch nicht erst seinen Dienst antreten und im Nachhinein erfahren, dass man für diese Stelle nicht geeignet ist und dann die BW verlassen muss.
Autor: Al Terego
« am: 09. Juni 2018, 13:41:44 »

... Aber mal ehrlich, ist das denn so wichtig?
Danke, endlich mal jemand der ausspricht, was bei den vielen ähnlich gelagerten "Fragen", die so die letzten Tage hier aufschlagen, jeder denkt ...  8)
Autor: Ralf
« am: 09. Juni 2018, 13:34:02 »

In den ersten Wochen der GA. Aber mal ehrlich, ist das denn so wichtig?
Autor: D.M.2000
« am: 09. Juni 2018, 12:42:33 »

Die SÜ 1 (auch einfache Sicherheitsüberprüfung genannt) wird ja im Laufe des Einstellungsverfahrens durchgeführt und soll m. E. bis Ende des ersten Dienstmonats abgeschlossen sein. Da die SÜ 2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) einige Auskünfte mehr erfordert, kann das etwas dauern. Das BAPersBw wird Deine SÜ 2 sicherlich dann beim BAMAD veranlassen, wenn Du sicher Deinen Dienst angetreten hast. Die SÜ 2 verursacht etwas mehr Aufwand und da das BAMAD lt. Bericht des Wehrbeauftragten jetzt schon sehr lange für SÜ 2 bzw. SÜ 3 braucht, wird man das erst veranlassen, wenn Du wirklich bei der Truppe bist.

Was heist wirklich bei der Truppe? Der erste Tag beim Dienstantritt? In oder nach der Grundausbildung? In oder nach der Probezeit?

Autor: Ralf
« am: 08. Juni 2018, 16:31:53 »

Du kannst ihn schon fragen, das ist auf jeden Fall sinnvoll. Denn es kommt leider schon mal vor, dass das nicht stattfindet und dann kann das unangenehme Folgen haben, von "nur zugucken" bis hin zur Ablösung aus der GA nach 4 Wochen und erneute Einsteuerung in die nächste.
Autor: Pionec
« am: 08. Juni 2018, 16:28:16 »

also wird sich das KC nochmal irgendwann bei mir vor Dienstantritt melden, oder sollte ich mich nochmal an den Einplaner/KC generell wenden?

Autor: Ralf
« am: 08. Juni 2018, 16:13:29 »

Wenn du den Beitrag von LwPersFw liest, erklärt sich doch deine Frage.
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