Autor: Ralf
« am: 04. Februar 2019, 09:55:49 »Zitat
Die Bewertung obliegt der PersFhrg.Tut mir leid, wenn ich nicht mehr dazu beitragen kann als schon geschrieben.
Aber in der Vorschrift steht ja schon etwas dazu, das hast du doch selbst zitiert.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Die Bewertung obliegt der PersFhrg.Tut mir leid, wenn ich nicht mehr dazu beitragen kann als schon geschrieben.
Also bspw.: jemand hat begleitend in seiner Dienstzeit einen BA gemacht oder jemand hatte ins einer Vordienstzeit einen Offizierlehrgang gemacht und bestanden.
Angerechnet werden kann aber nur das, was in der Vordienstzeit gemacht wurde (ist ja klar, das andere hast du ja jetzt i.R.d. Ausbildung erst durchlaufen). Den BA hast du vorher gemacht, den habe ich als PersFhr immer angerechnet und das kann halt eben bis zu 12 Monate sein. [...]
Die Bewertung obliegt der PersFhrg [...]
Seit wann wird denn der OL2 vor dem Studium absolviert?
Ich habe in der Laufbahn bereits OAL, OL1, OL2 und SprachAusb erfolgreich durchlaufen ....
2.) Nein, nicht zwangsläufig. Es kommt auf die Einstufung in die OA-Crew für die Beförderung an.
3.) Das sind 36 Monate Dienstzeit, davon können bis zu einem Jahr auf die Ausbildungs- und Beförderungszeiten angerechnet werden, also bleiben mind. 24 Monate Dienstzeit.