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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 19. Februar 2019, 12:08:18 »

Wer es genau wissen will ... ZDv A-2642/5 "Familienheimfahrten der freiwilligen Wehrdienst Leistenden und Reservistendienst Leistenden"
Autor: Flexscan
« am: 18. Februar 2019, 17:04:56 »

Wohnort=da wo Du gemeldet bist und nicht da wo Du grade übernachtest.
Autor: F_K
« am: 18. Februar 2019, 16:58:30 »

Nein - Wohnort - Kaserne.

"Kilometergeld" gibt es nicht.
Autor: AlexR01
« am: 18. Februar 2019, 16:24:31 »

Hallo,

Ich werde in circa sechs Monaten meinen freiwilligen Wehrdienst anfangen. Dazu gibt es ja diesen Berechtigungsausweis, mit dem man kostenlos mit der Bahn vom Stützpunkt nach Hause fahren kann. Nun wollte ich fragen, ob man auch zwei verschiedene Wohnorte angeben kann, z.B. falls die Eltern getrennt leben oder man zu seiner Freundin fahren möchte. Oder würde es gehen, z.B. den Wohnort der Freundin anzugeben, um dann dorthin fahren zu können?
Und wie verhält es sich mit dem Kilometergeld, falls man Auto fährt? Kann man da zwei Orte angeben?
Danke für jegliche Antworten.

MfG
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