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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: BWDSF am 19. Juni 2017, 21:11:13

Titel: Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: BWDSF am 19. Juni 2017, 21:11:13
Hi zusammen,

für eine anstehende Ausbildung muss ich eine Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm" für die Schießausbildung beim Betriebsarzt "absolvieren". Weiß jemand, was es damit auf sich hat?
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: dunstig am 19. Juni 2017, 21:21:45
Das ist dieser Standard-08/15 Hörtest, bei dem man drücken muss, sobald man die Töne verschiedener Frequenzen hören kann.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: BWDSF am 19. Juni 2017, 21:29:00
alter Falter, den hatte ich doch bei der Musterung vor nicht mal 2 Monaten, ich brauch ihn aber angeblich nochmal als Eintrag im Schießbuch...grmpf. Wie auch immer, danke für die Info.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: F_K am 19. Juni 2017, 21:32:41
Naja, nun aber durch einen Betriebsarzt - "nur" TrArzt "reicht" nicht.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: ulli76 am 19. Juni 2017, 22:23:20
Einfach nicht wundern. Und eigentlich brauchst auch die G26.2 um die ABC-Schnuffi aufziehen zu dürfen.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: BWDSF am 19. Juni 2017, 23:00:14
... vielleicht sollte man einfach eine generelle Soldaten TÜV-Plakette einführen, bei der alle gesundheitlichen Aspekte dokumentiert sind und man daraus die Verwendungsfähigkeiten ableiten kann...wäre einfacher :)
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: ulli76 am 19. Juni 2017, 23:19:35
Lustig wird es, wenn der Truppenarzt anhand seiner Kriterien eingestellt hat, der Betriebsarzt dann aber aufgrund anderer Richtlinien Bedenken anmeldet.
Oder Einsatztauglichkeit. 90/5er sagt tauglich. Betriebsmedizinische Untersuchung "Bedenken".
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: F_K am 20. Juni 2017, 07:07:32
Man benötigt für den Einsatz einen Nachweis vom Betriebsarzt?
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: ulli76 am 20. Juni 2017, 07:19:55
Jein. Aber der Truppenarzt kann den 90/5er Unterschreiben. Und parallel braucht derjenige den betriebsärztlichen Segen für Schießen und Schnuffi(weil er noch keine Untersuchung hat oder die letzte abgelaufen ist).
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: KlausP am 20. Juni 2017, 07:35:48
Zitat
Und parallel braucht derjenige den betriebsärztlichen Segen für Schießen

Dann dürfte ja in der GA streng genommen ohne arbeitsmedizinische Untersuchung gar kein Schießen stattfinden. So oft kann der Arbeitsmediziner ja gar nicht in die Truppe kommen, zumal ja inzwischen fast überall im Monatstakt eingestellt wird.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: ulli76 am 20. Juni 2017, 07:50:32
Theoretisch ist dem tatsächlich so. Rein praktisch hat das wohl noch nicht jeder Standort umgesetzt.
Ja, und ihne arbeitsmedizinische Untersuchung darf auch kein Rekrut seine ABC-Maske aufsetzen.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: F_K am 20. Juni 2017, 08:50:11
@ Ulli76:

Ich mache jährlich "brav" meine IGF (inklusive Schießen und ABC) - mich hat noch niemand aufgefordert, zum Betriebsarzt zu gehen.
Im Rahmen der freiwResArbeit (Schießen) ist das immer mal wieder Thema, aber angeblich gibt es eine Ausnahmegenehmigung bis Ende 2018 (?).
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: LwPersFw am 20. Juni 2017, 09:35:00
1.
Eine ArbMed Plichtvorsorge für alle ABC-Maskenträger gibt es (noch) nicht.
Darüber wurde bisher nur nachgedacht ... eine verbindliche Umsetzung für die Truppe gibt es nicht.

2.
Für die ArbMed Plichtvorsorge Lärmexposition ist die Übergangsfrist bis 31.12.2017.

D.h. nach derzeitigem Stand müssen ab dem 01.01.2018 alle die schießen, eine gültige Untersuchung haben.

3.
Für in 2017 neu Eingestellte erfolgt eine erste Beratung/schriftliche Belehrung während der GA durch einen BetrArzt.
Wünscht der Soldat daraufhin eine Begutachtung, wird dies anhand des Audiogramms des KC/AC durchgeführt.
Nach der GA ist innerhalb von 12 Monaten bei der Stammeinheit eine (Folge-) Begutachtung durch den dort zust. BetrArzt durchzuführen.

4.
Für Reservisten gibt es auch ein klar vorgegebenes Verfahren.
Wenn es bei den für Reservisten zuständigen Stellen nicht vorliegt...
...bei KdoSanDstBw - Leitender Arbeitsmediziner der Bw - anfordern...
...Schreiben vom 10. Mai 2017
...Betr.:
"Regelungen zur Umsetzung der Zentralvorschrift A1-2014/0-6000 für die Durchführung
der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition"

Auf Seite 2 geht es nur um die Reservisten... u.a.:

"Die Vorsorge ist ab dem 01.01.2018 vor Beginn der ersten RD mit Lärmexposition zu veranlassen und durchzuführen."

Davon ausgenommen sind nur Reservisten, die über eine gültige ArbMed-Untersuchung Lärm verfügen.

Diese ist i.d.R. 3 Jahre gültig.


Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: ulli76 am 20. Juni 2017, 09:37:55
Ich war an einem Standort mit eigener Betriebsarztgruppe und da war tatsächlich "kein Betriebsarzt- kein Schießen".
Aber glaub mal nicht, dass das irgendwelche Auswirkungen auf irgendwelche Arbeitsschutzmaßnahmen gehabt hätte. Das wurde dann jeweils so gedeht, dass die Dienststelle nichts tun musste. "Sie schießen zu wenig, als dass das erforderlich ist. Sie können sich den Gehörschutz ja selber kaufen, müssten Sie halt wissen, was Ihnen ihr Gehör wert ist." und kurz vorm Einsatz "Dafür haben wir keine Mittel, außerdem müssten wir dann prüfen, ob Sie überhaupt in den Einsatz können".

Ja ne is klar.

Edit: Nachdem ich bei unserer militärischen Betriebsarztgruppe für die vorläufige Bescheinigung für ein IGF-Schießen musste, "durfte" ich danach dann noch zum zivilen Betriebsarzt für die endgültige Bescheinigung. Der hat den Hörtest wiederholt. Dafür hatte er aber ein anderes Gerät- bei dem "pulst" der Ton und piept nicht kontinuierlich und ist damit leichter zu erkennen. Und schwupps "So schlimm ist Ihr Hörschaden ja gar nicht. Was meinen Sie mit besserem Gehörschutz?" Aber er hat mir gesagt, dass ich bei Bildschirmarbeit eine Brille tragen soll. Supi- dafür hab ich da 2 Stunden rumgegammelt, aber beim Schießen sollten wir am besten nach dem ersten Durchgang wieder rein fahren, damit wir weiterarbeiten können. Das ganze war dermaßen absurd.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: F_K am 20. Juni 2017, 09:45:26
@ LwPersFw:

Danke - ich habe gerade mal bei meinem BeordTrT und MarKdo angefragt, auf den Rückläufer bin ich gespannt.

Einsatz ist dann "Lärmexposition" oder nicht?

(Weil "Schießen" steht ja nicht auf dem Dienstplan, oder?)
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: ulli76 am 20. Juni 2017, 10:08:29
Ja, Einsatz ist Lärmexposition. Doch, schießen steht da auf dem Dienstplan. Musst ja deine Knifte einschießen. Aber meist schießt man ja vorher schonmal.

In meinem Fall ging es um die Begründung "Im Inland schießen Sie ja nur max. 3x5 Schuss Pistole für die IGF, da brauchen Sie keinen besseren Gehörschutz" vs. "nSAK-Lehrgang" und "In Kunduz kann es schomal sein, dass es laut wird."

Wie gesagt- das ganze war letztendlich völlig abstrus.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: F_K am 20. Juni 2017, 13:13:07
@ Ulli:

MarKdo sieht Einsatz nicht als "Lärmexposition", sondern bezieht die Pflicht zur ArbMed Untersuchung eher auf Neuausbildung NSAK (und sieht erhebliche Herausforderungen, alle Soldaten bis zum genannten Stichtag zu untersuchen).

(DVag zur Untersuchung würde daber "spendiert" werden ...).

Für mich: Ich hoffe, ich bekomme das auf einer RDL irgendwo "dazwischengeschoben" - ein Tag Urlaub wegen einem "Wisch" erscheint mir nicht zielführend.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: 200/3 am 20. Juni 2017, 14:35:12
Hab es auch schon erlebt, dass der betriebsärztliche Hörtest in einem normalen Büro/Behandlungszimmer stattgefunden hat...während vor dem Fenster alle 20sec fröhlich donnernd und klappernd die 5-Tonner vorbeirollten. Auf die Frage, was denn mit der 20m den Flur runter befindlichen (Hörtest)Kabine wäre, gab es nur ein Schulterzucken und die Aussage, man hätte ihm den Raum hier zugeteilt also wird der Test auch hier gemacht...
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: LwPersFw am 21. Juni 2017, 06:30:08
@ Ulli:

MarKdo sieht Einsatz nicht als "Lärmexposition", sondern bezieht die Pflicht zur ArbMed Untersuchung eher auf Neuausbildung NSAK (und sieht erhebliche Herausforderungen, alle Soldaten bis zum genannten Stichtag zu untersuchen).

(DVag zur Untersuchung würde daber "spendiert" werden ...).

Für mich: Ich hoffe, ich bekomme das auf einer RDL irgendwo "dazwischengeschoben" - ein Tag Urlaub wegen einem "Wisch" erscheint mir nicht zielführend.


Anscheinend hat man auch im MarKdo noch nicht verstanden worum es geht.

Die Untersuchung ArbMed Untersuchung "Lärmexposition A 3.1.3" (alt G20) ist für Soldaten keine anlassbezogene Untersuchung (z.B. Soldat soll in den Einsatz gehen).

Sie ist eine Plichtuntersuchung für alle Soldaten, die nicht auf Grund ärztlicher Entscheidung dauerhaft vom Schießen befreit sind.

Wann und wo der Soldat konkret an einem Schießen teilnehmen wird...oder seine Waffe einsetzen muss, ist dabei vollkommen irrelevant.


"Aktive Soldatinnen und Soldaten, die bereits an Schießausbildungen teilgenommen haben, sind unabhängig von ihrer bisherigen Dienstzeit innerhalb der nächsten 12 Monate in die Vorsorgekartei der DSt aufzunehmen.
Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge "Lärm" ist durch den zuständigen Betriebsarzt bis zum  30. Juni 2017 31.12.2017 abzuschließen, sofern die Pflichtvorsorge nicht schon durchgeführt wurde."


Quelle: KdoSanDstBw


Und wie gesagt ... für Reservisten gilt dies grundsätzlich ebenso...
Wo man die konkreten Infos zur Umsetzung bekommt...habe ich ja bereits genannt.


Definition Pflichtvorsorge:

"Pflichtvorsorge ist eine gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten, besonders gefährdenden Tätigkeiten durch den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin zu veranlassen und durch den Beschäftigen zu dulden ist."

Warum muss diese durchgeführt werden ?

"Das ”Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)” gilt gleichermaßen für alle Statusgruppen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) – im Folgenden ”Beschäftigte” genannt.
Die Beschäftigten und arbeitsschutzrechtlich gleichgestellte Personen sind u.a. verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie den erhaltenen Unterweisungen im Dienst und bei der Arbeit Sorge zu tragen für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit.
Bestandteil des durch den Arbeitgeber zu gewährleistenden Arbeitsschutzes ist die arbeitsmedizinische Vorsorge. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV ist in Verbindung mit § 2 ArbSchG für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geschäftsbereich des BMVg unmittelbar anzuwenden. Ziel der arbeitsmedizinischen Betreuung aller Beschäftigten durch Betriebsärzte ist es, im Geltungsbereich des ArbSchG durch Präventionsmaßnahmen, einschließlich individueller Beratung, gesundheitliche Überwachung sicherzustellen und Wehrdienstbeschädigungen, Dienstunfälle bzw. Berufskrankheiten, durch dienstliche Belastungen zu verhindern. Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, Aufklärung und Beratung sowie die gesundheitliche Überwachung durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie dient u.a. der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Sie stellt eine wichtige Informationsquelle für die Ergänzung zu den Maßnahmen des technisch/organisatorischen/personellen Arbeitsschutzes dar."


Persönliche Anmerkung noch von mir...

Neben den Pflichten, die dem Dienstherrn auferlegt wurden, ist auch JEDER SELBST für seine
Gesundheit verantwortlich. Wir sind nicht im Kindergarten ... auch wenn Manche sich ab und zu
bei der Bw so benehmen.

Wenn ich als Soldat der Meinung bin, dass ich krank bin ... lasse ich dies medizinisch abklären,
bevor ein (weiterer) Schaden eintritt.

Z.B. mit einem Knalltrauma ist nicht zu spaßen...

Dies sage ich dem Chef und gehe zum Doc ... und bevor ein HNO-Facharzt mir nicht gesagt hat,
dass ich am Schießen teilnehmen darf, z.B. auch mit doppelten Gehörschutz, nehme ich nicht teil
und gehe ich auch nicht in einen Einsatz.

Sollte ein DV meinen, sich mit Befehl und Gehorsam darüber hinwegsetzen zu wollen...würde ich
ihm seine Grenzen aufzeigen... denn wie gesagt ... für meine Gesundheit bin zuerst ICH verantwortlich !




Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: F_K am 21. Juni 2017, 07:12:18
@ LwPersFw:

Alles richtig - ich setze mich auch zivil Lärm aus - bei Anwendung der notwendigen Massnahmen ist das unkritisch, mein Gehör ist, so die jährliche (militärische) Untersuchung i. O.

Die befohlene Massnahme ist in Stufe 1 nichts anderes als das schon vorhandene Audio Gramm.

Ich werde mich trotzdem drum kümmern - auch wenn es "komisch" ist.

(Inzwischen benötigt man 2 bis 3 Wochen RDL - nur um "Pflichtdinge" zu absolvieren - ohne auf dem Dienstposten selber zu dienen ....)
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: ulli76 am 21. Juni 2017, 08:15:48
Ich beschäftige mich ja zur Zeit mit Betriebsmedizin.
Und da bekommt man erstaunliche Erkenntnisse. Z.B. darüber, was für Pflichten der Arbeitnehmer im Rahmen der Untersuchung überhaupt hat. Und was für Daten der Betriebsarzt überhaupt weitergeben darf.

Irgendwie haben wir in der Bundeswehr langsam ein Doppelsystem- einmal das truppenärztliche Urteil im 90/5er und einmal die betriebsärztliche Untersuchung.
Teilweise macht das wohl Sinn, aber wenn das nicht deckungsgleich ist, wird´s schwierig.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: miguhamburg1 am 21. Juni 2017, 11:07:08
Lieber F_K, wofür benötigen Sie denn 10-15 (jährlich?) Diensttage RDL, um welche "Pflichtdinge" zu erledingen?
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: F_K am 21. Juni 2017, 11:15:16
@ Migu:

Etwas überspitzt, aber bitte Zeitansätze mal selber ausrechnen:

- Kleiderschwimmen
- BFT
- Leistungsmarsch (HUT 2 bzw. 4 x im Jahr!)
- DSA (4 Übungen)
- Schießen IGF
- Inübunghalten NSAK
- Ausbildung ABC, dazu vorher zwingend
- Portacount Test
- Einstellungs- und Entlassungsuntersuchung
- Auffrischung EEH A
- Tausch Helm und ABC Maske (alle 4 Jahre)
- Betriebsarzt Lärmuntersuchung

- Liste bestimmt nicht vollzählig, bitte ergänzen

.. bitte berücksichtigen, das es nicht unerheblich Rüst- und Orgzeiten gibt, und ggf. Fahrt- und Wartezeiten.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: miguhamburg1 am 21. Juni 2017, 12:18:36
Lieber F_K,

ich möchte überhaupt nicht bezweifeln, dass alle diese Erfordernisse für Aktive natürlkich viel besser nebenbei zu erledigen sind als für Reservisten. Das ist so.

Allerdings habe ich es für meine Reservisten immer so veranlasst, dass diese verschiedenen Erfordernisse möglichst kompakt nacheinander durchgeführt werden können, um eben genau das zu vermeiden, was Sie darstellten. Wobei das Thema Einstellungs-/Entlassungsuntersuchung zwischenzeitlich ja deutlich entspannter geregelt ist. Die betriebsärztlichen Untersuchungen sind auch nicht im Jahresabstand zu wiederholen, sondern besitzen drei(?) Jahre Gültigkeit und ob nun das Inübunghalten NSaK zu diesem hohen Aufwand führen muss, wage ich jetzt auch einmal zu bezweifeln.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: F_K am 21. Juni 2017, 12:42:25
Lieber Migu,

in weiten Teilen mache ich "diese Dinge" ja freiwillig, und viele davon (soweit möglich), "zivil in der Freizeit" bzw. "mal so" an einem Samstag in DVag oder VVag.

Ändert aber nichts daran, das hier erhebliche Aufwände zu leisten sind - wobei die Bundeswehr dies in Teilen ja schon erkannt hat.
(Änderung Weiterbildung EEH A von jährlich auf zweijährlich, komplette Einstellungsuntersuchung nur alle zwei Jahre, ...).

Thema NSAK: Erstausbildung habe ich sehr kompakt und schnell innerhalb von 5 Tagen absolviert - und bin damit (weil NBI und II komplett, weite Teile von NBIII) besser ausgebildet als viele meiner aktiven Kameraden - auch diese sind durch diese "Pflichtdinge" belastet.

Legt man aber z. B. die Erstausbildung auf 5 Jahre "um" - so bleibt ein Aufwand von 1 Tag pro Jahr - plus jährliche Inübunghaltung.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: funker07 am 23. Juni 2017, 18:26:21
- Liste bestimmt nicht vollzählig, bitte ergänzen
-Belehrungen militärische Sicherheit, IT-Sicherheit
-Tausch der Schießbrille bzw Gläser (läuft auch alle ..ähm 5? Jahre..ab)
-Betriebsarzt Bildschirmarbeitsplatz
Und auch ich habe mit Sicherheit was vergessen...

Woher kommt das Problem mit der Doppelführung (90/5 gegenüber Betriebsarzt) eigentlich? Hat man da wieder "vergessen" für die Bundeswehr entsprechende Ausnahmen im Gesetz zu schreiben?
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: FoxtrotUniform am 26. Juni 2017, 22:13:20
Jetzt mal unter uns Pastorentöchtern, als übender Reservist und dazu noch StOffz ist es auch ganz locker verkraftbar nicht das volle Spektrum der Erfordernisse   jährlich zu leisten.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: F_K am 27. Juni 2017, 06:06:54
@ FU:

Die Befehlslage ist eindeutig.

Ich habe aber auch den Eindruck,  das viele Res, auch ggf. mit Billigung der V., dies nicht umsetzen.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: FoxtrotUniform am 28. Juni 2017, 21:40:37
Das habe ich nicht bestritten, wor haben aber durchaus Offiziere doe pro Jahr 3 Wochen üben, that's it. Vor diesem Hintergrund darf durchaus das ein oder andere Detail überdacht werden.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: F_K am 28. Juni 2017, 22:08:20
Um mal ne Zahl in den Raum zu werfen :
Verleihung Leistungsabzeichen im Korps bei Res wird meistens an der "Res Dvag" gemacht - da bekommen dann so 4 Res ein LA verliehen - bei so ca. 100 Res vor Ort.

Every soldier is a rifle man.
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: F_K am 08. August 2017, 10:10:34
Nachtrag:

Die (ehemals) G20 Lärmuntersuchung muss von einem Betriebsarzt durchgeführt werden, es muss aber nicht zwingend ein Soldat (SanOffz) oder ein von der BW beauftragter Betriebsarzt sein - es reicht "irgendein" Betriebsarzt.

In meinem Fall also der Betriebsarzt des Unternehmens, der mir freundlicherweise eine "Angebotsuntersuchung" angeboten hat, die für die BW halt als "Pflichtuntersuchung" dokumentiert wird (diese Vorgehensweise reduziert die Kosten für die BW auf Null und meinen Zeitaufwand maximal).

Damit bin ich also für 3 Jahre "safe".
Titel: Antw:Arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm"
Beitrag von: striker am 27. Januar 2018, 00:29:10
Update für Reservisten:
- Unbeorderte Reservisten benötigen die G20 erstmal nicht
- für beorderte Reservisten wurde die Übergangszeit bis zum 1. Juli 2018 verlängert

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/start/service/nachr/!ut/p/z1/hY_LDoIwEEX_iGlBBZY8wiMSNIIo3ZgGGsRgS5pKXPjxlmjcEWdxk7l35kwGCJyBcDr1HVW94HTQfU02F9_Jysx0TTOsPAulyW4bR4FjIoyhgtO_EaJjtFAegqJlUGuGvchIVlAAAdIyoxGcqVkV46rX2kmqhDRGIdUwJw8pdWL0LdQIhz5aYet7Cr-88hjElYvsMPUPM_BGJ_r87dJmfhrqK-XtwPai8T7GeI-cPF93bwjLft4!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922DVA30IHOKGFC820H4

Aus eigener Erfahrung: Es ist echt schwer einen heimatnahen Termin bei einem Betriebsarzt zu bekommen, welcher mit der Bw in Vertrag steht. Eigentlich sehr unkammeradschaftlich wie oft man hört „da ist ihr Beorderungstruppenteil verantwortlich, wir können da nix tun wir sind sowiso schon so sehr reduziert“.