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Zusammenfassung

Autor: JLo
« am: 09. Oktober 2019, 19:21:31 »

Und privat beschafftes Zeug ist eben privat (und als Schutzausrüstung wahrscheinlich nicht zulässig).
So sieht es aus.
Wie schon geschrieben, ein Barcode kommt in den Helm und der andere ins Schiessbuch. Nach vier Jahren (oder was auf dem Barcode steht) muss der Helm getauscht werden. Dann fängt alles wieder von vorne an. Das gleiche gilt für die ABC-Maske.
Autor: Tommie
« am: 05. Oktober 2019, 14:50:29 »

Bei der letzten DVag, auf der ich als "ausgeliehener" Funktioner dabei war, wurde ein Kamerad, der nur den privat beschafften Helm dabei hatte, sofort von der DVag nach Hause geschickt! Könnte als ein massives Eigentor werden, dort ohne dienstlich gelieferten Helm aufzuschlagen ;) ! Die Begründung war einleuchtend: Kein getesteter Helm, keine Garantie der Sicherheit mit dieser Mütze, daher kein Versicherungsschutz durch die BW, daher … ab nach Hause und das nächste Mal mit dienstlich gelieferter Ausrüstung erscheinen!
Autor: wolverine
« am: 04. Oktober 2019, 21:35:42 »

Für Unbeorderte ist der FwRes bzw. S4 Strang des LKdo zuständig, für Beorderte der des Beorderungdtruppenteils.
Und privat beschafftes Zeug ist eben privat (und als Schutzausrüstung wahrscheinlich nicht zulässig).
Autor: Löwe von Eutin
« am: 04. Oktober 2019, 21:35:11 »

1.Beim zuständigen FwRes (LKdo?) eine Dvag zweck Besuch/ Tausch bei der Kleiderkammer machen/ beantragen.

2.Privat beschaffte Schutzhelme, Schutzbrillen und Plattenträger/ Einsätze sollten im Dienst und vorallem beim Schießen nicht benutzt werden, da so der Versicherungsschutz/ beziehungsweise die Kostenübernahme/ Haftung vom Bund, im Schadensfall (Wenn etwas passiert!) entfallen könnte und Sie dann auf den Kosten/ dem Schaden sitzen bleiben könnten.

Autor: Marschkompasszahl
« am: 04. Oktober 2019, 21:14:54 »

Zwei Fragen hätte ich dazu:

1. wie komme ich als Reservist in den "Genuss" der Serialisierung? Muss ich tatsächlich 100km zur nächsten Kleiderkammer fahren oder gibt es auch einfacherer Möglichkeiten?

2. wie sieht es mit privat beschafften Schutzhelmen aus - gelten da auch die 4 Jahre und werden die überhaupt offiziell serialisiert?

DANKE!
Autor: OGBu
« am: 19. Dezember 2018, 09:00:44 »

Ich habe meinen Gefechtshelm vor ein paar Tagen im Rahmen der Einkleidung als Reservist erhalten. Die Helme müssen in der Tat nach vier Jahren erneuert werden, dazu wurde ein Aufkleber mit Seriennummer und "Verfallsdatum" in den Helm geklebt, ein zweiter Aufkleber gleichen Inhalts gehört dann noch ins Schießbuch.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 18. Dezember 2018, 23:56:45 »

Es dient mglw. auch der Nachverfolgung von verlorengegangenen Artikeln, wenn diese irgendwo später angeboten werden, z.B. auf ebay.
Autor: MMG-2.0
« am: 18. Dezember 2018, 00:39:02 »

Bedeutet nichts anderes, als das du mit deinem Gefechtshelm bei der Servicestation der https://www.bwbm.de (ehm. LHBw) vorstellig werden muss,
damit dieser dort serialisiert (der Helm bekommt eine eindeutige ID) werden kann. Hintergrund ist, dass der Gefechtshelm und die ballistische Schutzbrille der
besonderen Anweisung für die Erhaltung der Einsatzreife unterliegen. D.h., um die um die ballistische Schutzwirkung gewährleisten zu können, müssen
diese nach einer gewissen Zeit ausgetauscht (Gefechtshelm alle 4 Jahre) werden.

P.S.: Wenn du zur Servicestation fahren solltest, dann nimm die Schutzbrille, sofern vorhanden, gleich mit und lass sie prüfen.
Autor: Jaegersmann
« am: 17. Dezember 2018, 22:44:57 »

Hallo Kameraden,

habe jetzt gelesen, daß ab 01.01.2019 bei DVAG`s Helmpflicht mit Serialisierung besteht. Was ist damit denn genau gemeint?

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