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Zusammenfassung

Autor: Papiertiger
« am: 18. September 2018, 21:00:01 »

Folgendes: ab dem 01.10. werde ich im Angestelltenverhältnis arbeiten.
Da eine Angabe über den Tätigkeitsbereich fehlt, nehme ich einfach mal den TVöD BT-V als Grundlage, namentlich dort § 44. Dieser besagt, dass für Trennungsgeld sowie Reise- und Umzugskosten die entsprechenden Regelungen für Bundesbeamte Anwendung finden (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed-bt-v.pdf).
Dementsprechend ist die Trennungsgeldverordnung (TGV, https://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/BJNR007450986.html) zu Rate zu ziehen.

Mir wurde gesagt, dass die Bw auch eine Wohnung am Standort zahlt, wenn es eine Zweitwohnung ist.
Das entsprechende Stichwort hierzu ist "Trennungsübernachtungsgeld", siehe § 3 (2) TGV bzw. § 3 (4) TGV.
Die Beantragung von Trennungsgeld erfolgt in der Regel bei der zuständigen Abrechnungsstelle.
Autor: Ashes
« am: 18. September 2018, 19:08:34 »

Hallo.

Ich habe mich mit meiner Frage schon an diverse Stellen gewandt, aber mir hat keiner eine wirklich konkrete Antwort gegeben.

Folgendes: ab dem 01.10. werde ich im Angestelltenverhältnis arbeiten.
Meine Wohnung liegt 120 km weit weg, daher könnte ich ja Trennungsgeld beantragen.
Mir wurde gesagt, dass die Bw auch eine Wohnung am Standort zahlt, wenn es eine Zweitwohnung ist. Ist dem wirklich so? Wo muss ich mich diesbezüglich melden? Und habe ich dann trotzdem Anspruch auf Trennungsgeld?
Danke schonmal!
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