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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 23. Mai 2017, 17:52:25 »

Na ja, wenn man bei so 'ner Party schon 3,8 im Turm hat, könnten die Geruchsnerven schon mal den Dienst verweigern.  ;D
Autor: HerrDerRinge
« am: 23. Mai 2017, 17:46:36 »

Es ist unmöglich eine Zigarette mit einem "joint" zu vertauschen, allein wegen dem geruch.
 

Gesendet von meinem E6553 mit Tapatalk

Autor: Ralf
« am: 23. Mai 2017, 05:34:13 »

Es bleibt dir ja unbenommen, das auf Papier zu bringen und an das KarrC Bw zu schicken mit der Bitte um Prüfung. Dann schaut sich das der Leiter oder dessen Beauftragter an und du erhältst eine schriftliche Antwort, was, wieso, warum.
Autor: FrageGerne
« am: 22. Mai 2017, 23:10:08 »

wir waren  nicht dabei und können  somit  auch nicht wissen  was  gesagt  wurde.



Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Abgeleht aufgrund von Cannabis Konsum ( unabhängig von dem Negativ ausgefallenen Drogentest )
Mehr wurde mir nicht gesagt.
Da ich es auch nicht glauben konnte hinterfragte ich dies erneut und es wurde erneut bestätigt.
Ich habe einmal in meinem Leben Cannabis "konsumiert" und wurde dementsprechend abgelehnt.

Worüber wollen Sie sich beschweren?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Dienstfähigkeit. Es gibt auch keinen Rechtsanspruch auf Einstellung, selbst bei als geeignet getesteten Bewerbern nicht. Man muss Ihnen noch nicht mal sagen, warum man Sie nicht will.

Ok, das habe ich nicht gewusst.
Dementsprechend gäbe es also auch scheinbar keine weitere Möglichkeit für mich dem FWD in naher Zukunft beizutreten.
Wundert mich dennoch, dass es wohl kein Grund sei  ( wie auch einer hier im Thread bereits geschrieben hat ) und ich dennoch abgelehnt wurde.
Und da es wohl wirklich keine Lösungen gäbe, kann dieser Thread dann auch geschlossen werden.
Ich Danke dennoch allen die sich Zeit für mich genommen haben. :)
Autor: KlausP
« am: 22. Mai 2017, 23:01:24 »

Worüber wollen Sie sich beschweren?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Dienstfähigkeit. Es gibt auch keinen Rechtsanspruch auf Einstellung, selbst bei als geeignet getesteten Bewerbern nicht. Man muss Ihnen noch nicht mal sagen, warum man Sie nicht will.
Autor: mailman02
« am: 22. Mai 2017, 22:57:42 »

wir waren  nicht dabei und können  somit  auch nicht wissen  was  gesagt  wurde.



Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

Autor: FrageGerne
« am: 22. Mai 2017, 22:50:08 »

Ok verstanden.
Habe gehofft, dass eventuell hier jemand einen Lösungsvorschlag hätte da es für mich auch arg schräg klang dies als einzigen Grund für die Ablehnung fest zu stellen.

Jedoch kann ich euch allen vergewissern, dass es sich dabei wirklich nur um die Tatsache des einmaligen Konsumes handelte.

Gibt es denn keine, ich sage mal, Beschwerdemöglichkeit?
Autor: mailman02
« am: 22. Mai 2017, 22:12:20 »

Ich kann es mir auch nicht vorstellen das man einen FWDLer wegen einmaligem Konsum ablehnt.

Aber naja, also entweder war es "kein einmaliger Konsum" oder es ist ein Fehler passiert. Oder es war ein anderer Grund und es wurde selektiv zugehört.



Zitat
Es wäre natürlich schade wenn ein möglicher Student aufgrund solcher "Kleinigkeiten" keine Möglichkeiten bei einem der größten Arbeitgeber Deutschlands hat. ;)

Nunja, Drogenkonsum ist keine "Kleinigkeit". Auch wenn es angeblich nur 1x passiert ist. Wir kennen dich nicht und müssen das glauben was du  schreibst.
Und glaub mir, die Bw wird es verkraften einen weniger zu haben.

Wie auch immer, hier wird keiner helfen können.

Zitat
Falsch gedacht - und die Ausbildung endete somit für mich.

Welche Ausbildung?
Autor: KlausP
« am: 22. Mai 2017, 22:02:39 »

Verstehe ich jetzt nicht. Was hat jetzt Ihre Ablehnung als FWDL damit zu tun, dass die Bundeswehr Offiziere mit abgeschlossenem Informatikstudium sucht?
Autor: FrageGerne
« am: 22. Mai 2017, 21:54:25 »

Es wäre natürlich schade wenn ein möglicher Student aufgrund solcher "Kleinigkeiten" keine Möglichkeiten bei einem der größten Arbeitgeber Deutschlands hat. ;)

Für wen soll das schade sein? Und welche Rolle sollte es für den Bund spielen, dass ein FWDL danach studiert?

Für mich
Naja Informatiker sollen aktuell gefragt sein bei der Bundeswehr :)
Autor: Getulio
« am: 22. Mai 2017, 21:45:54 »

Es wäre natürlich schade wenn ein möglicher Student aufgrund solcher "Kleinigkeiten" keine Möglichkeiten bei einem der größten Arbeitgeber Deutschlands hat. ;)

Für wen soll das schade sein? Und welche Rolle sollte es für den Bund spielen, dass ein FWDL danach studiert?

Autor: FrageGerne
« am: 22. Mai 2017, 21:03:59 »

Dennoch war es so.
Die Drogentest Ergebnisse waren Negativ ( auf welche Substanzen ach immer man dort getestet wird )
Ich kann auch nichts anderes als die Wahrheit sagen ... wünschte mir auch lieber ihren Ausgang.
Autor: ulli76
« am: 22. Mai 2017, 20:46:36 »

Damit wird man nicht als FWDL abgelehnt. Es sei denn der Drogentest war positiv.
Autor: FrageGerne
« am: 22. Mai 2017, 20:44:10 »

Monate ist es schon her

So nebenbei... Wie sollten denn Forummitglieder mir mögliche Lösungen vorschlagen wenn es alles auf Unwahrheiten basiert ? :)
Natürlich entsprechen alle Angaben der Wahrheit
Autor: KlausP
« am: 22. Mai 2017, 20:05:48 »

Zitat
... Da ich dies nur einmal in meinem Leben unwissend auf einer Party konsumierte ...

Ich tue jetzt mal so, als ob ich Ihnen das glaube. Wie lange ist das jetzt her?
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