Autor: LwPersFw
« am: 10. Juni 2017, 10:59:07 »Meine Empfehlung....
Drucken Sie sich den
Zentralerlass B-1355/14
"Zivilberufliche Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Soldatinnen und Soldaten"
aus...lesen ihn...und nehmen Sie ihn mit zum Gespräch mit dem BfD.
Vor allem ist zu beachten:
"Die Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) bleiben von der
besonderen Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation unberührt."
D.h. Ihre normalen BfD-Ansprüche werden durch Maßnahmen im Rahmen der
besonderen Förderung nach diesem Zentralerlass nicht gemindert.
Es muss in diesem Sinne also 2 Förderpläne geben:
1. Förderplan berufliche Rehabilitation ... mit seinem eigenen finanziellen "Topf"
2. Förderplan im Rahmen des SVG ... mit dem ungeminderten Topf der BfD-Ansprüche je nach Dienstzeit
Drucken Sie sich den
Zentralerlass B-1355/14
"Zivilberufliche Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Soldatinnen und Soldaten"
aus...lesen ihn...und nehmen Sie ihn mit zum Gespräch mit dem BfD.
Vor allem ist zu beachten:
"Die Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) bleiben von der
besonderen Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation unberührt."
D.h. Ihre normalen BfD-Ansprüche werden durch Maßnahmen im Rahmen der
besonderen Förderung nach diesem Zentralerlass nicht gemindert.
Es muss in diesem Sinne also 2 Förderpläne geben:
1. Förderplan berufliche Rehabilitation ... mit seinem eigenen finanziellen "Topf"
2. Förderplan im Rahmen des SVG ... mit dem ungeminderten Topf der BfD-Ansprüche je nach Dienstzeit