Autor: Christian W.
« am: 24. April 2024, 17:00:11 »Warum werden Soldaten mit anerkannter Wehrdienstbeschädigung, Schwerbehinderung unbefristet und einem Pflegegrad die allgemeinen Krankenhausleistungen für Private Kliniken untersagt?
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
@ tollerkamerad:
Bitte keine akademische Diskussion.
Der Kamerad ist IN der Schutzzeit, die BW geht bei guter Compliance von einer Verbesserung aus - daher kann die BW kein DU einleiten - dass war hier die Fragestellung.
WENN der Kamerad nun die BW schnellstmöglich verlassen will, kann es DU Antrag sinnvoll sein.
(Kein "Geschmäckle", nur Sachstand).
@ tollerkamerad:
WENN die Ziele nicht erreichbar sind - DANN ist die Schutzzeit zu beenden - dass ist das Konzept und Gesetz.
Bei guter Compliance gehen natürlich alle Stellen von einer weiteren Verbesserung aus, daher wird die Schutzzeit nicht beendet.
... und zwar im (unterstellten) INTERESSE des Betroffenen, weil die Schutzzeit ermöglicht, viele Zahlungen (Gehalt!) zu leisten, die eben ausserhalb so nicht möglich sind.
Erneut: IN der Schutzzeit kann der Dienstherr kein DU Verfahren einleiten - dass kann nur der Betroffene.
Gute Besserung.
@tollerkamerad
Weil ich mich in der Schutzzeit befinde und gerade aktuell einen mehrwöchigen Klinikaufenthalt in einer externen Einrichtung durchführe. Den entgültigen Entschluss habe ich im Rahmen der hiesigen Therapie getroffen. Selbstverständlich könnte ich jetzt noch Wochen und Monate auf eine IPR Sitzung warten um anschließend zum selben Ergebnis zu kommen. Sofern es überhaupt möglich wäre, dass dieses DU Verfahren durch den Dienstherrn innerhalb der Schutzzeit veranlasst werden darf. Dazu habe ich widersprüchliche Aussagen gehört.
Was soll denn bitte dieses Geschmäckle sein? Das ich als anerkannter Schwerstbeschädigter um die Mindestpension bettel, statt zu vollen Bezügen weiterhin in der Schutzzeit zu verbleiben und im weiteren Verlauf auf einen DP nach Wunsch zu kommen?
Sollte - warum auch immer - meinem Wunsch nicht nachgekommen werden, würde ich das Dienstverhältnis auch nach 46 3 SG beenden. Ich will einfach nur meinen Frieden....
Sofern es überhaupt möglich wäre, dass dieses DU Verfahren durch den Dienstherrn innerhalb der Schutzzeit veranlasst werden darf. Dazu habe ich widersprüchliche Aussagen gehört.
§ 4 Schutzzeit EinsatzWVG
Abs 2
"Während der Schutzzeit dürfen
1. Einsatzgeschädigte nach § 1 Nummer 1 bis 3 oder 5, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen, wegen durch den Einsatzunfall bedingter Dienstunfähigkeit nur auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden,(...)"
Allein daraus resultiert das Muss der Antragstellung durch den Betroffenen.