Autor: KlausP
« am: 10. Dezember 2017, 16:16:03 »Man könnte ja auch einfach im Wehrsoldgesetz ...
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Na wie Sie ja schon selber schreiben, mit dem 15. des Monates. Dabei müssen Sie aber beachten, dass der „Wehrdienstzuschlag“ erst im jeweiligen Folgemonat ausgezahlt wird. Dies führt dazu, dass Sie im ersten Dienstmonat nur 342,30 Euro erhalten und den Zuschlag im zweiten Monat ausgezahlt bekommen. Für den letzten Monat des FWD wird der Zuschlag bei der Entlassung gezahlt.
Warum haben Sie Ihre Fragen nicht einfach bei den Unterrichten gestellt?