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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: miguhamburg1
« am: 03. September 2018, 19:44:42 »

So, um jetzt mal die Übersicht zu behalten:

Die Personalführung der Bundeswehr arbeitet seit geraumer Zeit nur mit den von @ Ralf und @ LwPersFw aufgeführten Bezeichnungen, wie Ltr Bw, Kdr/stvKdr SK, EinhFhr SK, KpFw SK etc. Diese Begriffe werden in allen personalrelevanten Unterlagen, PersOrg, SollOrg etc. verwendet.

Davon unabhängig werden im in- und externen Sprachgebrauch weiterhin die bekannten Dienstpostenbezeichnungen wie Stabsabteilungsleiter, Regimentskommandeur, Kompaniechef, Kompaniefeldwebel etc. genutzt, unter anderem im in- wie externen Schriftverkehr.

Da diese Dienststellungsbezeichnungen personengebunden sind, muss es folglich für Vertreter im Amt eine einwandfreie Unterscheidung geben. Und die ist dann je nach Nomenklatur der "Regimentsführer" oder Staffelführer - und die werden vom Kommandeur für längere Abwesenheiten des Dienstposteninhabers festgelegt und befohlen - unter anderem auch um den zeitweisen Übergang der Disziplinarverantwortung eindeutig zu regeln. Diese Vertreter können die stv Kdre oder KEO sein, müssen es aber nicht. So kann zum Beispiel ein Btl auch vom S 3 StOffz bei längerer Abwesenheit des Kdr geführt werden, weil der stv Kdr vakant ist. Oder der ZgFhr 1 einer Kompanie wird als Kompanieführer vertreten, weil er deutlich erfahrener und dienstgradälter ist, als der Oberleutnant KEO.
Autor: F_K
« am: 02. September 2018, 19:26:26 »

In Ergänzung zu Klaus:
Kommt halt drauf an: Ich war Vertreter ohne KEO mit Vertretungsbefehl - es muss halt schriftlich geregelt sein und allen Soldaten der Einheit vorab bekannt sein - die wollen ja wissen, wer dann die DVs verteilt.
Autor: KlausP
« am: 02. September 2018, 18:14:45 »

Wenn es einen gibt, ja. Wenn nicht, kann es auch der ZgFhr 1. Zug sein. dann zeichnet er aber immer noch unter dem Kopf des Chefs mit dem Zusatz "in Vertretung" im Unterschriftsblock.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 02. September 2018, 18:01:14 »

Ist der Chefvertreter nicht der KpEinsOffz? Bevor es diesen DP in unserer Kp gab, war Chefvertreter der Leiter TEF (Techn. Eins. Führung). Schon klar, dass es sowas nur in einer InstKp gab/gibt.
Autor: LwPersFw
« am: 02. September 2018, 09:56:35 »

Um Ralf noch zu ergänzen...

Im Rahmen formalen Arbeit mit der PersOrg sind die gültigen Bezeichnungen EinhFhr SK und KpFw SK zu nutzen.

Im täglichen Dienstbetrieb dürfen und sollen die alten Bezeichnungen, auf Grund gewachsener Traditionen und Identitätsbildungen, weiter genutzt werden.
Autor: Ralf
« am: 02. September 2018, 09:26:50 »

Genau, die alten Bezeichnungen gibt es als Personelle Ordnungsmittel nicht mehr.
Autor: KlausP
« am: 02. September 2018, 09:21:33 »

1000030 EinhFhr SK

Meine Meinung: Die Zuerkennung dieser ATN ist Grundlage für den Einsatz auf unterschiedlichen Chef-Dienstposten, die ja in den TSK und Truppengattungen auch unterschiedlich bezeichnet werden, z.B. Kompaniechef, Batteriechef, Staffelchef ...
edit: TIV-ID korrigiert, my bad.
Autor: Ralf
« am: 02. September 2018, 09:13:07 »

1000030 EinhFhr SK
Autor: F_K
« am: 01. September 2018, 22:56:46 »

Naja, die ATN 3000030 ist ATB KpChef, wenn die ATB nun EinheitsFhr SK ist, bitte ATN mitteilen, dann muss ich das mal umschlüsseln lassen.

"Damals" hat mir mein Spiess die Dokumente immer mit KpChef i. V. zeichnen lassen - und so war ich mit Befehl BtlKdr auch eingesetzt als Urlaubsvertretung, meinen Haufen als regulärer Chef per Einplanung (hängen ja so Sachen wie DV und Befehl und Gehorsam dran ....).
 
Autor: StierNRW
« am: 01. September 2018, 21:58:17 »

@ tank1911

Ja, das denke ich auch. Aber vielleicht findet sich ja noch irgendwo sonst ein Hinweis.
Autor: tank1911
« am: 01. September 2018, 21:54:59 »

Die Dienststellung heisst so wie der DP KpChef, die erforderliche, auf dem Lehrgang erworbene ATN Einheitsführer SK.

Ich denke der Begriff KpFhr soll unterstreichend ausdrücken, dass man nur temporär mit der Führung beauftragt ist.
Autor: StierNRW
« am: 01. September 2018, 21:42:45 »

@ tank 1911 @ Andi

Danke für Eure Beiträge.

@ Andi

"Kompanieführer" ist ja dann nur die Tätigkeitsbezeichnung und KpChef die Bezeichnung des Dienstpostens.

(Der KpChef-Lehrgang heisst ja auch "Einheitsführer"-Lehrgang. Oder sehe ich das falsch ?)

Nur wäre es wirklich interessant, eine Quelle dafür zu haben. Sonst wäre das eine rein umgangssprachliche Sache innerhalb der Bw.

Mit kameradschaftlichen Grüßen,
StierNRW
Autor: Andi
« am: 01. September 2018, 21:30:58 »

Das ist schon so: KpChef ist KpChef und ein Vertreter ist KpFhr.
Auf offiziellen Dokumenten zeichnet der Vertreter aber unter dem Briefkopf des KpChefs und in Vertretung.

Wo das genau steht weiß ich nicht. Ich kann nächste Woche mal auf die Suche gehen, wenn ich daran denke. Interessanter wäre ja auch die Frage woher das eigentlich kommt. In Kaiserlichem Heer, Reichswehr und Wehrmacht gab es das ebenfalls. Auf höheren Ebenen ist mir eine ähnliche Wortklauberei aber nicht bekannt.

Gruß Andi
Autor: tank1911
« am: 01. September 2018, 21:15:40 »

Ich habe auch schon mal danach gesucht, aber keine Quelle gefunden. Anlass war, dass sich der Vertreter des Chefs, so meine mil. Erziehung, als KpFhr bezeichnet (es gibt nur einen Chef) und auch i.V. so zeichnet, die damalige Rechtsberaterin aus formaljuristischen Gründen aber darauf bestand, dass z.B. auf Disziplinarverfügungen KpChef zu stehen hat (die Dienststellung) und nur i.V. gezeichnet wird. Der Begriff Kompanieführer scheint auszusterben.
Autor: KlausP
« am: 01. September 2018, 20:39:10 »

Ja, im I. Quartal 1998 war das.
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