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Zusammenfassung

Autor: 2Cent
« am: 04. August 2022, 07:09:28 »

Als Resi wüsste ich nicht, wo ich sowas beantragen soll. Hier nochmal der Wortlaut im Vergleich:


Während ihrer nächsten RDL bei ihrem Disziplinarvorgesetzten.
Autor: Paul Minga
« am: 04. August 2022, 06:33:25 »

Als Resi wüsste ich nicht, wo ich sowas beantragen soll. Hier nochmal der Wortlaut im Vergleich:

Autor: F_K
« am: 03. August 2022, 10:33:10 »

Stelle halt einen Antrag auf Trageerlaubnis, dann bekommst Du einen (rechtshilfefähigen) Bescheid.

(Ich würde eher zu "Nein" tendieren, Du hast damals kein Abzeichen bekommen, und das "damalige Bestanden" war ja der damaligen Situation geschildert).
Autor: Paul Minga
« am: 03. August 2022, 08:39:47 »

Nochmal zum Verständnis: In der neuen Anzugsordnung A1-2630/0-9804 steht ja zum neuen EKL1-Abzeichen auf Seite 201:

b) Lehrgangsteilnehmenden, die den Einzelkämpferlehrgang (EKL I) mit Erfolg abgeschlossen
haben, sind bei Beendigung des Lehrgangs zwei maschinengestickte Abzeichen durch die
Kommandeurin bzw. den Kommandeur des Ausbildungszentrums Infanterie oder dessen bzw. deren
Vertretung auszuhändigen
c) Trageberechtigt sind Soldatinnen und Soldaten einschließlich der aus dem Wehrdienst
ausgeschiedenen nach Aushändigung des Lehrgangsnachweises.
d) Die Trageerlaubnis wird auch rückwirkend erteilt

Nun gab es ja früher (bei mir Im Jahr 2005 in Altenstadt) vier Möglichkeiten den Lehrgang zu beenden: Abgelöst / Nicht bestanden / Bestanden / Bestanden mit Zulassung EKL2 und Trageberechtigung Abzeichen Führer einer auf sich gestellten Gruppe. Für die Trageberechtigung durfte man damals in den Sperrfächern keine Note schlechter als "ausreichend" haben. Zum Bestehen genügte es aber, insgesamt in allen Fächern rechnerisch nicht schlechter als "ausreichend" gewesen zu sein. Ich habe damals den Lehrgang "nur" bestanden, da ich im Orientierungsmarsch (Sperrfach) verkackt hatte (Traurige Geschichte). Das alte Abzeichen "Führer einer auf sich gestellten Gruppe" durfte ich also nicht tragen. Trotzdem habe ich den Lehrgang bestanden, das habe ich auch schriftlich, u.a. im Dienstzeugnis vermerkt. In der aktuellen Vorschrift steht (s.o.) "mit Erfolg abgeschlossen". Darf ich das neue Abzeichen tragen oder nicht? Meine Interpretation ist, dass "Bestanden" dem "Mit Erfolg abgeschlossen" entspricht. Gibt es hier Erfahrungswerte? Aus der Truppe höre ich widersprüchliches.
Autor: JensMP79
« am: 17. Juni 2021, 14:26:35 »

Ich lass das hier mal wieder aufleben...  ;D

Hat denn mittlerweile jemand eine Bezugsquelle für das Abzeichen "Führer eines Jagdkommandos"?

Autor: tank1911
« am: 07. Dezember 2020, 10:27:40 »

Heute mal reingeschaut. "Zivil" gibt es natürlich noch nichts. Die BwBM Online Präsenz ist eine Katastrophe. Denke, das dauert noch. Interessant wäre es, die Quellen der Schule abzufragen, da diese ja das Abzeichen aushändigen müssen. Wenn hier noch andere Absolventen mitlesen, gerne mal die eigenen Quellen aufzeigen.
Autor: Jan96
« am: 04. Dezember 2020, 20:39:31 »

Wenn der bwbm shop schnell genug ist :D
Autor: tank1911
« am: 04. Dezember 2020, 18:14:29 »

Danke.

Also schnell neues JagdKdoAbzeichen besorgen.
Autor: Jan96
« am: 04. Dezember 2020, 18:11:33 »

Genau so ist es. Die Trageerlaubnis für das alte EK1 Abzeichen ist erloschen und nun ist das EK-Abzeichen mit zwei Blättern zu tragen. (gilt für alle die den EKL 1 bestehen, explizit auch rückwirkend)
Autor: tank1911
« am: 04. Dezember 2020, 16:39:30 »

Gerade aus Gründen kein Intranet.

Wie ist die genaue Umsetzung. Jeder EK I alt darf jetzt einfach so EK II alt tragen? Und EKII alt dementsprechend das neue JagdKdo Abzeichen?
Autor: Jan96
« am: 04. Dezember 2020, 16:26:35 »

Nur ein Update weil es mir heute aufgefallen ist:
Die Anzugordnung wurde geändert. Das kleine Abzeichen darf nun nicht mehr getragen werden und wird durchs Große ersetzt. Gleichzeitig ist für den EKL2 das Jagdkommandoabzeichen eingeführt worden.
Autor: wolverine
« am: 11. Dezember 2019, 15:25:01 »

Wie verhält es sich mit dem LIKE -Lehrgang  ?  2014 als ich dieses als Fachdiener erfolgreich absolviert habe war die Einführung eines Abzeichens für diesen Lehrgang in Planung. 
Autor: F_K
« am: 11. Dezember 2019, 15:23:19 »

Bleiben wir sachlich: Solange die Anzugordnung nicht ein "neues" Abzeichen zulässt, gibt es dieses nicht.

Es gab / gibt viele Abzeichen "in Planung", die nie zulässig geworden sind (mil. Nahkampf, Scharfschützenabzeichen mit "S", … you name it).

Dazu kommen dann solche "Späße" wir das neue Abzeichen taktische Verwundetenversorgung - wo es kaum Soldaten gibt, die die Eingangsvoraussetzungen (Anzahl Tage Einsatz) erfüllen, von den Eingangsvoraussetzungen für den Lehrgang (körperlich) nicht zu reden - dann wird auf dem Lehrgang noch "gesiebt" - und Ergebnis werden dann ein paar "Einhörner" sein, die es tatsächlich geschafft haben und tragen dürfen - Lob und Anerkennung.
Autor: Tommie
« am: 11. Dezember 2019, 14:48:35 »

... ich bin mir sicher die EK-Absolventen werden diesen Lehrgang lächerlich finden, dennoch spricht eine hohe Abbrecherquote für sich.

Neben den vom "Eisensoldat" schon ins Feld geführten Argumenten spricht eine hohe Abbrecherquote auch für mannigfaltige Möglichkeiten, sich zu verletzten, und damit auszuscheiden, oder aber für den im Vergleich zu "damalsTM" doch eher reduzierten Allgemeinzustand eines heutigen Soldaten, oder aber für die "Faulheit" der "Generation Couch Potatoe", oder … whatsoever ;) !

Und ja, Sie haben recht, wer z. B. den EKL-1, den EKL-2 und Commando Guyane (So hieß es eben "damalsTN" 1997, als ich es gemacht habe, noch ;) !) mitmacht hat, wird "LIKE" eher als Kindergeburtstag, als eine Herausforderung empfinden ;) !
Autor: Eisensoldat
« am: 11. Dezember 2019, 14:40:38 »

Und hohe Abbrecher -Quote ist kein Beleg für "Schwierigkeit oder Härte" eines Lehrganges. Hohe Abbrecherquoten gibt es dann, wenn wie beim EK, LIKE usw. eine Nicht-Bestehen/Abbrechen keinerlei negative Konsequenzen auf die weitere Karriere (Beförderung, Übernahme zum Berufssoldat etc) mehr hat.
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